Drucksache 18 / 10 018 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 07. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2016) und Antwort Tempohome Dingolfinger Straße, Berlin Biesdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann ist die Unterkunft bezugsfertig? Zu 1.: Die bauliche Fertigstellung des Standortes ist nach derzeitigem Sachstand von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) für Ende Dezember 2016 geplant. Für die anschließende Möblierung und Erstausstattung des Standortes sind etwa zwei bis vier Wochen vorgesehen, so dass die Unterkunft frühestens Mitte Januar 2017 bezugsfertig ist. 2. Wer wird Betreiber der Unterkunft? Zu 2.: Der Betreiber steht derzeit noch nicht fest. Eine Auskunft hierüber kann erst kurz vor Inbetriebnahme des Standortes erteilt werden. 3. Wie viele Asylbewerber werden in die Unterkunft einziehen? Wie viele davon sind Frauen, wie viele Männer und wie viele Kinder? Wo waren die Neuankömmlinge vorher untergebracht? Falls die Asylbewerber vorher woanders untergebracht waren, was geschieht mit dieser Unterkunft? Zu 3.: In die geplante Gemeinschaftsunterkunft werden ca. 280 Personen einziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage dazu gemacht werden, wie hoch der Anteil der Frauen, Männer und Kinder sein wird. Die Geflüchteten waren vorher in Notunterkünften, größtenteils Sporthallen untergebracht. Die leergezogenen Sporthallen sollen nach dem Umzug der Bewohnerinnen und Bewohner wieder den Schulen, Vereinen und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung stehen. 4. Wie lange soll das Tempohome als Asylbewerberunterkunft genutzt werden, und welche Nachnutzung ist dort vorgesehen? Zu 4.: Für Tempohome-Standorte wird eine befristete Baugenehmigung erteilt, die eine Nutzungsdauer von drei Jahren vorsieht. 5. Wie werden die Anwohner vor möglichen Übergriffen durch möglicherweise einzelne kriminelle oder islamistische Asylbewerber geschützt? Gibt es ein Notfallkonzept ? Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Für jeden Standort wird ein Sicherheitskonzept erstellt, anhand dessen die Sicherheit am Standort durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen gewährleistet wird. Nach übereinstimmender Beurteilung durch verschiedene Polizeiabschnitte ist im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Vergleich zum Berliner Durchschnitt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festzustellen. 6. Warum wird dieser Standort benötigt, wenn die allgemeinen Asylbewerberzahlen stark rückläufig sind? Werden Asylbewerber aus anderen Bezirken nach Marzahn Hellersdorf umgesiedelt? Wenn ja, warum? Zu 6.: Der Standort wird benötigt, da derzeit immer noch eine große Anzahl von Geflüchteten in Sporthallen untergebracht ist. Es wird eine sozialräumliche Nähe zwischen der Erstunterbringung und der anschließenden Unterbringung angestrebt, dies kann jedoch aufgrund der geringen Anzahl an geeigneten Standorten für die Anschlussunterbringung im selben Bezirk nicht immer gewährleistet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 018 2 7. Welche finanziellen und sonstigen Hilfen erhält der Bezirk Marzahn Hellersdorf vom Land Berlin und vom Bund für die Betreuung der Asylbewerber? Zu 7.: Um die Flüchtlingsarbeit der vom Land geförderten Stadtteilzentren zu intensivieren, wurden im Landeshaushalt 2016/2017 jährlich 600.000,00 Euro bereitgestellt . Darüber hinaus stellt der Haushalt allen Bezirken zusammen sechs Million Euro in 2016 und zwölf Millionen Euro in 2017 für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung . Die Verteilung der Mittel je Bezirk erfolgt in Abhängigkeit von der Anzahl der dort untergebrachten Geflüchteten . 8. Welche Infrastrukturverbesserungen sind geplant, um den Zuzug von so vielen Menschen zu bewältigen? Falls keine Infrastrukturverbesserungen geplant sind, warum nicht? Zu 8.: Ab Mitte März 2016 wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen Abstimmungsgespräche mit den zwölf Bezirken geführt. Ziel dieser Gespräche war es, geeignete Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu konsentieren und festzulegen, damit eine gerechte Gesamtverteilung der unterzubringenden Personen in der Stadt erfolgen kann. Dabei wurde die soziale und technische Infrastruktur als wichtiges Kriterium der Standortentscheidung geprüft. Die Bezirke haben bei Ihrer Planung den Zuzug der Geflüchteten berücksichtigt, es wurden Willkommensklassen sowie zusätzliche Kitaplätze eingeplant. Beispielsweise wird in der Nähe des Tempohome-Standortes die Errichtung eines zusätzlichen Spielplatzes geprüft. Berlin, den 24. November 2016 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2016)