Drucksache 18 / 10 023 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 08. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2016) und Antwort Digitalfunk der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Bezugnahme auf Drucksachen 16/20485 und 16/14761 des Abgeordneten Björn Jotzo (FDP) vom 10.09.2010. Vorbemerkung: In der Drucksache 16 14761 war der Senator für Inneres und Sport im September 2010 um eine Stellungnahme gebeten worden, welchen Stand die Einrichtung des Digitalfunknetzes im Land Berlin erreicht hat. In seiner Antwort vom 02.02.2011 hat der damalige Senator Dr. Körting berichtet, das Digitalfunknetz Berlin befände sich im erweiterten Probebetrieb. Während dieser Phase würden Feinjustierungsmaßnahmen zur Optimierung des Funknetzes geplant und umgesetzt. Der Digitalfunk werde dabei lediglich zu Schulungs- und Testzwecken eingesetzt. Die volle Funkqualität sei erst nach Abschluss des Probebetriebs zu erwarten. Die seinerzeit ermittelten Funklücken würden behoben. Die vollständige Ausstattung der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr sei ursprünglich für Ende 2010 vorgesehen gewesen. Da noch ausstehende zertifizierte Zubehörlieferungen der Vertragsunternehmen fehlten, sei eine Vollausstattung nunmehr bis Mitte 2011 geplant. Nach einem Bericht des RBB vom 29.03.2016 (Digitalfunk der Polizei hat immer noch Lücken – Gefahr für Beamte in Notsituationen) muss man den Eindruck gewinnen , dass der Digitalfunk der Berliner Polizei auch gegenwärtig noch nicht zufriedenstellend funktioniert. 1. Wie viele dokumentierte Vorfälle in den Jahren 2015 und 2016 weisen auf existente Funklücken bei der Berliner Polizei hin? Werden derartige Vorfälle statistisch erfasst? Wenn nein, warum nicht? Zu 1.: In den Jahren 2015 und 2016 (Stand 14.11.2016) gab es 28 Meldungen, die auf Lücken in der Freifeldversorgung hinweisen. Diese Meldungen werden mit einem hinterlegten Ticketsystem in der Landesstelle für Digitalfunk erfasst. 2. Wie viele Basisstationen für Digitalfunk existieren nach derzeitigem Stand in Berlin? Zu 2.: Das Funknetz in Berlin ist zurzeit mit 53 Basisstationen zur Freifeldversorgung in Betrieb. 3. Wie viele Basisstationen für Digitalfunk befinden sich derzeit in Planung? Zu 3.: Derzeit befinden sich 5 weitere Basisstationen in der Planung welche im Jahr 2017 in Betrieb gehen werden. Zur weiteren Verbesserung der Freifeldversorgung wurde eine zweite Ausbaustufe initiiert. Mit dieser sollen im Berliner Stadtgebiet voraussichtlich 44 weitere Basisstationen in den nächsten Jahren errichtet werden. 4. Hat inzwischen die Ausstattung der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr mit digitalen Handfunkgeräten und Fahrzeugfunkgeräten die geplante Zielmarke erreicht? Oder ist derzeit die Migration vom analogen zum digitalen Funk in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ? Falls diese Migration nicht abgeschlossen ist, wann wird die Zielmarke voraussichtlich erreicht sein? Zu 4.: Die Ausstattung der Berliner Polizei und der Berliner Feuerwehr mit digitalen Hand- und Fahrzeugfunkgeräten ist abgeschlossen. 5. Nach dem zuvor zitierten Pressebericht vom März 2016 kritisiert die GdP, dass in Berlin derzeit weniger als 50 Basisstationen verfügbar seien, in einer vergleichbar großen Stadt wie Wien aber 138. Aufgrund welcher technischen Richtlinien/Gutachten geht der Berliner Senat davon aus, dass die digitale Funkversorgung mit derart geringen Kapazitäten ausreichend gewährleistet ist? Zu 5.: Die in Wien vorhandenen Basisstationen sind zum überwiegenden Teil in der U-Bahn installiert. Insofern ist ein Vergleich zwischen Wien und Berlin nicht Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 023 2 möglich. Der Erstaufbau des Digitalfunks inklusive der Feinjustierung umfasst 58 Basisstationen. So wie es in Mobilfunknetzen üblich ist, wird nunmehr die zweite Ausbaustufe für den Digitalfunk geplant. Damit wird eine weitere Verdichtung vorgenommen. 6. Wurde ein Untersuchungsbericht zum Funkloch beim SEK Einsatz in der Berliner Charité (Benjamin Franklin Klinikum) vom 26.07.2016 erstellt? Was ist Ergebnis dieses Berichts? Wo ist dieser einsehbar? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Ja, es wurde ein Bericht gefertigt, der zu folgendem Fazit kommt: „Wodurch die Funkproblematik am Einsatztag entstand, lässt sich durch die bereits absolvierten Kommunikationsüberprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend klären, da die Bedingungen am Einsatztag, wie z. B. die Witterungsverhältnisse oder andere Faktoren, die zu einer Dämpfung der Sende- und Empfangsleistung führten, nicht exakt reproduzierbar sind.“ Der Bericht ist als Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft und kann bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eingesehen werden . 7. Lässt sich das in dem Gebäude der Charité aufgetretene Funkloch auf eine fehlende Objektversorgungsanlage zurückführen? Zu 7.: Siehe Antwort zur Frage 6. 8. Gehört das fragliche Gebäude zu den Sonderbauten i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 1 BauO Bln? Wenn ja, gibt es in der BauO Bln in der Fassung des dritten Gesetzes zur Änderung der BauO Bln vom 17.06.2016 (GVBl. S. 361) eine Rechtsgrundlage, um die Eigentümer dieses Gebäudes oder anderer Sonderbauten (Sportstadien, Einkaufzenten , usw.) zur Nachrüstung ihrer Gebäude zu verpflichten, damit eine ausreichende digitale Funkversorgung dieser Gebäude zu garantieren ist? Wenn nein, warum ist eine entsprechende Reglung in dem zitierten dritten Gesetz zur Änderung der BauO Bln nicht erfolgt? Zu 8.: Aus hiesiger Sicht gehört das Gebäude zu den Sonderbauten i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 9 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln), Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen . Eine Rechtsgrundlage, um die Eigentümer dieses Gebäudes oder anderer Sonderbauten zur Nachrüstung ihrer Gebäude zu verpflichten, existiert auch in der aktuellen BauO Bln nicht. Zum Zeitpunkt der Änderung der BauO Bln gab es auf Ebene der Innenministerkonferenz sowie der Bauministerkonferenz Bestrebungen, diese Verpflichtung in die bundesweit gültige Musterbauordnung aufzunehmen. Dieses Vorhaben ist jedoch gescheitert und es wurde empfohlen, entsprechende Regelungen in die jeweiligen Landesgesetze einzubringen. 9. Ist der Senat gewillt, eine derartige Reglung in die Bauordnung aufzunehmen? Wenn nicht, warum nicht? Soll es dabei bleiben, dass die Nachrüstung von Sonderbauten davon abhängig bleibt, ob die Eigentümer freiwillig bereit sind, eine Objektversorgungsanlage zu installieren ? Wenn ja, wie soll ohne Objektversorgungsanlagen in diesen Gebäuden der Katastrophenschutz sichergestellt werden? Zu 9.: Ja, es gibt nunmehr Planungen, eine derartige Regelung schnellstmöglich in die landeseigene Bauordnung aufzunehmen. 10. Wie steht es um die lückenlose digitale Funkversorgung der Berliner Polizei an den S- und U-Bahnhöfen und am Flughafen Tegel und wie ist diese derzeit sichergestellt , insbesondere bei Terroranschlägen? Gibt es Katastrophenschutzübungen , bei denen das Problem von Funklöchern in Gebäuden erfasst worden ist? Wenn nein, warum nicht? Zu 10.: Die S-Bahn wird oberirdisch durch das Freifeld versorgt. Es gibt darüber hinaus keine besondere S- Bahnversorgung. In der U-Bahn können Polizei und Feuerwehr mit speziell lizensierten Endgeräten das digitale Objektfunknetz der BVG mitnutzen. Die Gebäude des Flughafens Tegel verfügen über keine Objektfunkversorgung . Hier ist die Netzversorgung abhängig von der Durchdringung der Freifeldversorgung. Die Einsatzkräfte können aber die alternativen Nutzungsmöglichkeiten des Digitalfunks (Direktmodus, Gatewayfunktion) anwenden. Katastrophenschutzübungen, bei denen eine unzureichende Funkversorgung in Gebäuden erfasst worden sind, wurden nicht durchgeführt. Katastrophenschutzübungen dienen vornehmlich dem Zweck, bestimmte Handlungsabläufe, auch verwaltungsübergreifend, zu trainieren. Derzeit erfolgt eine systematische Erhebung aller besonderen Objekte im Stadtgebiet Berlin. Im Zusammenhang mit der zweiten Ausbaustufe des Digitalfunks, wird auch die Objektversorgung vorangetrieben. Berlin, den 25. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2016)