Drucksache 18 / 10 033 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 09. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2016) und Antwort Wie ist der Stand des Gutachtens zum Standort des Wasserwerks Johannisthal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wann genau wurde das Gutachten zur qualitativen Bewertung der Grundwasserressource am Standort des Wasserwerkes Johannisthal in Auftrag gegeben? Antwort zu 1: Das Gutachten wurde nach Auswertung der im Bieterwettbewerb eingegangenen Angebote und in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 14.04.2015 durch die BWB beauftragt . Frage 2: Liegt das Gutachten inzwischen vor; wenn ja, wo kann es eingesehen werden und ist das Gutachten online verfügbar und wenn nein, wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Antwort zu 2: Das Gutachten liegt inzwischen vor. Der Bericht wurde an die BWB sowie an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben. Er ist online nicht verfügbar. Frage 3: Wer wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt? Antwort zu 3: Den Zuschlag bekam das Ingenieurbüro Asbrandt Hydro Consult GmbH. Die Vergabeentscheidung erfolgte entsprechend den geltenden Vorschriften durch die Abteilung Einkauf der BWB. Frage 4: Welche Kosten werden voraussichtlich für die Gutachten-Erstellung entstehen oder sind bereits entstanden ? Antwort zu 4: Den BWB sind dafür Kosten für externe Gutachten in Höhe von ca. 50.000 € entstanden. Frage 5: Welche Entscheidungen bzw. Handlungen werden aus den Ergebnissen dieses Gutachtens abgeleitet? Antwort zu 5: Die Entscheidung über den Standort Johannisthal kann erst nach erfolgter Aktualisierung des Wasserversorgungskonzeptes 2040 getroffen werden. In dem Gutachten wird aufgrund der angetroffenen schwankenden, zeitweise kritischen Rohwasserqualität auf einen erheblichen Investitionsbedarf für den Neubau des Wasserwerks Johannisthal verwiesen. Berlin, den 24. November 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2016)