Drucksache 18 / 10 036 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gottfried Ludewig (CDU) vom 10. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2016) und Antwort BVG-Busse machen krank Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Ist dem Senat bekannt, und wenn ja, seit wann, dass sich nach öffentlichen Berichten Busfahrer weigern mit den Fahrzeugen 110 VDL Citea LLE zu fahren, nachdem das Uniklinikum Göttingen bestätigt hat, bei einigen im Urin- und Blut schädliche Substanzen gefunden zu haben, die sonst nur im Dieselkraftstoff vorkommen ? Antwort zu 1.: Der Senat hat von dem Sachverhalt, dass Busfahrer sich weigern mit den betroffenen Fahrzeugen zu fahren, durch einen Presseartikel vom 8. November 2016 in der Berliner Zeitung erfahren. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Eine entsprechende Weigerung von Busfahrern ist der BVG nicht bekannt. Es gibt hierzu lediglich einen anonymen Aufruf. Es gibt keinen Hinweis in dem Gutachten darauf, dass die festgestellten Werte im direkten Zusammenhang mit den VDL- Fahrzeugen stehen und eine gesundheitliche Gefahr darstellen .“ Frage 2: Besteht bereits ein Kontakt zum niederländischen Hersteller um etwaige Nachbesserungen durch diesen einzufordern und wenn nein, wann soll dies geschehen ? Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aufgrund der noch ausstehenden Untersuchung durch die BVG liegt hierfür derzeit keine Grundlage vor.“ Frage 3: Welche Schritte unternimmt die zuständige Senatsverwaltung, um die Gesundheit der BVG-Fahrer zu schützen? Antwort zu 3.: Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dieser hat eigenverantwortlich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Unabhängig von dieser Tatsache prüft derzeit das für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi), inwiefern der Arbeitgeber seinen vorgenannten Pflichten nachgekommen ist. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG begleitet den Vorgang über den betriebsärztlichen Dienst und plant eine eigene Testreihe. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, die ein sofortiges Eingreifen notwendig werden lassen .“ Frage 4: Wie viele Personen mit gesundheitlichen Reaktionen sind der Senatsverwaltung bekannt? Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Da sich Mitarbeiter bislang nicht unmittelbar nach dem Auftreten der gesundheitlichen Reaktionen wie angeboten beim betriebsärztlichen Dienst vorgestellt haben, kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden.“ Frage 5: Plant die Senatsverwaltung in diesem Zusammenhang die dringlich benötigten Tests von weiteren Busfahrern der BVG, um diese vor weiteren Gesundheitsgefährdungen zu schützen und übernimmt sie dafür auch die hohen Kosten der Tests und wenn nein, was sind die Gründe dafür? Frage 6: Beabsichtigt die BVG eine unabhängige Untersuchung der betroffenen Fahrzeugflotte bei einem unabhängigen Sachverständigen durchführen zu lassen und wenn ja, wann soll dies in Auftrag gegeben werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 036 2 Antwort zu 5.: Arbeitsmedizinische Untersuchungen hat der Arbeitgeber in eigener Verantwortung zu planen, durchzuführen und zu finanzieren. Es handelt sich dabei um Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Antwort zu 5. und 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG plant eine eigene Testreihe. Es gab bereits im Frühjahr 2016 zwei unabhängige Untersuchungen der VDL-Fahrzeuge. Dabei wurden keine gesundheitsgefährdenden Stoffe festgestellt.“ Frage 7: Für den Fall, dass es noch weitere Fahrzeugtypen von VDL im Bestand gibt, werden diese ebenfalls einer unabhängigen Prüfung unterzogen, um die Mitarbeiter zu schützen? Antwort zu 7.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Zu dem einzigen VDL-Testfahrzeug (Doppeldecker) liegen keine Meldungen und somit auch keine Veranlassung für eine Untersuchung vor.“ Frage 8: Wie viele Fahrzeuge sind von dem Problem betroffen? Antwort zu 8.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG hat insgesamt 110 Fahrzeuge des EN VDL Citea LLE im Einsatz. Da derzeit durch die Mitarbeiter verschiedene Fahrzeuge benannt werden, ist dies in der genannten Untersuchung zu klären.“ Frage 9: Bestehen weitere Aufträge für Kraftfahrzeuge der BVG (bzw. deren Tochtergesellschaft BT) an den Hersteller VDL und wenn ja, lässt die BVG (bzw. deren Tochtergesellschaft BT) diese durch einen unabhängigen Sachverständigen auf etwaige Schadstoffbelastungen prüfen? Antwort zu 9.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Es gibt einen Rahmenvertrag mit VDL, aus dem bis Mai 2018 Fahrzeuge abgerufen werden können. Ein Abruf ist z.Z. nicht geplant.“ Frage 10: Wird die Senatsverwaltung in Zusammenarbeit mit der BVG Regressionsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen? Antwort zu 10.: Für die Beschaffungen von Bussen und die Festlegung der Beschaffungskriterien ist die BVG verantwortlich. Dementsprechend wären Ansprüche auf Schadensersatz von der BVG zu prüfen bzw. gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Aufgrund der noch ausstehenden Untersuchung durch die BVG liegt hierfür derzeit keine Grundlage vor.“ Frage 11: Plant die Senatsverwaltung finanzielle Rückstellungen ein für den Fall von Schadensersatzforderung der Betroffenen? Antwort zu 11.: Dies wäre Aufgabe der BVG. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG plant dies momentan nicht ein.“ Frage 12: Gibt es über die bisher gestellten Fragen hinaus eine Vorgehensweise der Senatsverwaltung um das Problem zu lösen? Antwort zu 12.: Wie bereits in den vorherigen Antworten dargestellt, liegt die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der benannten Thematik grundsätzlich im Verantwortungsbereich der BVG. Die Senatsverwaltung lässt sich aber über den Stand der Erkenntnisse berichten. Berlin, den 28. November 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)