Drucksache 18 / 10 038 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Lompscher (LINKE) vom 10. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2016) und Antwort Ausschreibung Werberechte und Betrieb öffentlicher Toiletten ab 2019 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen hat sich der Senat dagegen entschieden, die Ausschreibung von Werberechten im öffentlichen Straßenland erst zu starten, wenn ein neuer Senat gebildet ist? Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich der Senat entschieden , die Eckpunkte der Ausschreibung ohne Beteiligung des Abgeordnetenhauses festzulegen? Antwort zu 1 und 2: Die Konzeption der Neuordnung der Werberechte wurde gründlich vorbereitet und auf Senats- und Bezirksebene sowie mit den Koalitionsfraktionen des Abgeordnetenhauses der letzten Legislaturperiode abgestimmt. Eine förmliche Befassung des Abgeordnetenhauses wurde vom Abgeordnetenhaus selbst nicht verlangt und ist auch nicht erforderlich, da es sich um ein reines Verwaltungsverfahren handelt. Die Vergabe muss im Laufe des Jahres 2017 abgeschlossen werden, um sich rechtzeitig vor dem Auslaufen aller Altverträge unter Berücksichtigung von ausreichenden Vorlaufzeiten auf die neue Vertragslage einzustellen und zudem ausreichende Kenntnis der entsprechenden finanziellen Spielräume für den Betrieb der Brunnen und Toiletten zu erhalten. Um mit dem Zeitplan nicht in Verzug zu kommen, musste das Verfahren rechtzeitig eingeleitet werden. Im Laufe des Verfahrens ist vorgesehen, die Werbeunternehmen auch zur Vorlage eigener konzeptioneller Vorschläge aufzufordern. Auf dieser Grundlage kann dann von der neuen Senatsverwaltung eine entsprechende Entscheidung in diesem Verfahren getroffen werden. Frage 3: Wie hoch sind die geplanten jährlichen Einnahmen , die der Senat aus der Erteilung von Werberechten für freistehende Werbeanlagen zu erzielen gedenkt und kann damit der aus dem Weiterbetrieb bestehender öffentlicher Toiletten und Brunnen entstehende Finanzierungsbedarf gedeckt werden? Antwort zu 3: Die Höhe der jährlichen Einnahmen aus der Erteilung der Werberechte wird erst mit Beendigung des Ausschreibungsverfahrens feststehen. Im Vorgriff auf das Ergebnis der Ausschreibung wird der Senat keine Beträge nennen, durch die das Verfahren beeinflusst werden könnte. Der Senat geht davon aus, dass die in Umsetzung der Werbekonzeption erzielbaren Einnahmen jedenfalls nicht hinter dem bisherigen Ergebnis zurückbleiben, so dass der Betrieb der Brunnen und Toiletten in ausreichendem Maße finanziert werden kann. Frage 4: Welche Konzepte hat der Senat bisher entwickelt , um die Verfügbarkeit öffentlicher barrierefreier Toiletten in allen Bezirken Berlins mindestens in der heutigen Anzahl zu gewährleisten? Frage 5: Inwiefern werden dabei die Bedürfnisse besonders betroffener gesellschaftlicher Gruppen wie Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderungen berücksichtigt? Frage 6: Inwieweit plant der Senat, das Angebot an öffentlichen barrierefreien Toiletten im öffentlichen Raum und auf Bahnhöfen zukünftig zu erweitern, bspw. durch Ertüchtigung und Wiederinbetriebnahme von derzeit stillgelegten Toiletten? Frage 7: Welche Finanzierungskonzepte und Betreibermodelle sind hinsichtlich des zukünftigen Betriebs öffentlicher Toiletten vom Senat geprüft worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 038 2 Frage 8: Wurden Konzepte, die eine entgeltfreie Nutzung öffentlicher Toiletten ermöglichen, in die Prüfung von Finanzierungs- und Betreibermodellen miteinbezogen ? Frage 9: Wann werden Betrieb und Unterhalt öffentlicher barrierefreier Toiletten ab dem 01.01.2019 vom Senat erneut und gesondert ausgeschrieben und auf welcher vergaberechtlichen Grundlage? Antwort zu 4 bis 9: Es wurde die Erstellung eines umfassenden Toilettenkonzepts für Berlin beauftragt, in dem die Anforderungen an die öffentlichen Toiletten für die Zukunft und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten für Berlin erarbeitet werden. Die öffentlichen Toiletten stellen einen wichtigen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar. Das Toilettenkonzept soll aufzeigen, wie die Versorgung über die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden kann. Die Versorgung mit öffentlich zugänglichen Toiletten beeinflusst nicht unerheblich, wie wir uns in der Stadt bewegen. Dies ist insbesondere für die Jüngeren und Älteren, für Behinderte und für Touristen und Besucher der Stadt relevant. Bei der Bereitstellung öffentlicher Toiletten geht es nicht nur um die Sicherstellung einer Grundversorgung, es geht auch und besonders um die Qualität des Angebotes. Deshalb wird das Konzept insbesondere auch die Schwerpunktthemen Wirtschaftlichkeit, gestalterische Qualität, Sicherheit, Inklusion, Hygiene und Umweltfreundlichkeit einbeziehen. Die Prüfung der Errichtung oder Wiederinbetriebnahme von öffentlichen Toiletten an Bahnhöfen oder die entgeltfreie Nutzung werden ebenso Teil der Arbeit sein, wie die Untersuchung, inwieweit durch Bereitstellung von öffentlich nutzbaren Toiletten in öffentlichen Einrichtungen , Kaufhäusern, Hotels oder Restaurants eine Verbesserung des Angebots möglich ist. Teil der Untersuchung wird auch die wirtschaftliche Bewertung des Ankaufs der vorhandenen Toiletten im Vergleich zur Neubeschaffung sein. Das beauftragte Team wird sich mit den Berliner Bezirksverwaltungen und allen relevanten Verbänden und Interessengruppen wie den Vertretungen der Behindertenverbände und der Tourismusbranche in Verbindung setzen, um in einem offenen Dialog den Bedarf umfassend zu ermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt des Konzepts liegt in der Untersuchung der Umweltfreundlichkeit der öffentlichen Toiletten. Über die Ausschreibung des Toilettenbetriebs sowie die Beschaffung neuer Toilettenanlagen ist nach Vorlage des Konzepts Mitte 2017 zu entscheiden. Berlin, den 28. November 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2016)