Drucksache 18 / 10 040 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 11. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2016) und Antwort Asylpolitik: Asylbewerberzahlen und Abschiebungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Zahl und Status der seit 1.1. 2014 nach Berlin gelangten Asylbewerber (Der Terminus Asylbewerber wird hier in dem Sinne verwendet, dass er abgelehnte, anerkannte sowie noch im Asylverfahren befindliche Bewerber einschließt . Soweit nur eine dieser Untergruppen gemeint ist, wird dies jeweils erwähnt.) 1. Wie viele Menschen (einschließlich Familienangehöriger ), die seit dem 01.01.2014 unter Berufung auf das Asylrecht nach Deutschland gelangt sind, halten sich derzeit in Berlin auf? Zu 1.: Die von Ihnen erbetene Zahl wird statistisch so nicht erfasst. Nach der aktuell vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegebenen Statistik über die Zugänge von Asylbegehrenden wurden im Jahr 2014 12.227, im Jahr 2015 55.001 und im Jahr 2016 15.118 (Stand 31. Oktober 2016) Asylbegehrende nach Berlin verteilt. Wie viele sich davon noch in Berlin aufhalten, ist nicht bekannt. 2. Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium dieser Asylbewerber prozentual auf nach: • Antrag beim BAMF noch nicht gestellt • Antrag beim BAMF gestellt, aber noch nicht verbeschieden • als schutzberechtigt anerkannt (hier bitte prozentual weiter aufschlüsseln nach Schutzstatus: Art.16 a GG, § 3 I AsylG bzw. subsidiärer Schutz) • Asylantrag abgelehnt? Zu 2.: Für das Jahr 2014 liegen hier keine Daten vor. Nach der vom BAMF herausgegebenen Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik wurden vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 in Berlin 36.197 Asylanträge gestellt. In diesem Zeitraum hat das BAMF über 13.814 Anträge entschieden, von denen 358 (2,59 %) Personen als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und Familienasyl und 5.519 (39,95 %) gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt wurden . 22 (0,16 %) Asylantragstellern wurde gemäß § 4 Abs. 1 AsylG subsidiärer Schutz gewährt. 2.696 (19,32 %) Anträge wurden (zum Teil als offensichtlich) unbegründet abgelehnt. Nach der aktuell vom BAMF herausgegebenen Antrags -, Entscheidungs- und Bestandsstatistik wurden vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Oktober 2016 in Berlin 26.323 Asylanträge gestellt. In diesem Zeitraum hat das BAMF über 29.760 Anträge entschieden, von denen 114 (0,38 %) Personen als Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und Familienasyl und 4.677 (15,72 %) gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) anerkannt wurden . 8.123 (27,30 %) Asylantragstellern wurde gemäß § 4 Abs. 1 AsylG subsidiärer Schutz gewährt. 9.354 (31,43 %) Anträge wurden (zum Teil als offensichtlich) unbegründet abgelehnt. Der sogenannte EASY-GAP, d.h. die zeitliche Differenz zwischen Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf die Länder und der Antragstellung beim BAMF, ist nach Aussagen des BAMF in allen Bundesländern abgebaut. Es gibt allenfalls noch vereinzelte Personen, die dem BAMF aktuell zur Antragstellung zugeführt werden. Wer im Einzelfall seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann dies ab sofort ohne Wartezeiten tun. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 040 2 3. Wie schlüsseln sich Status und Verfahrensstadium der abgelehnten Asylbewerber im Einzelnen prozentual auf nach: • Folgeantrag gestellt • Gerichtsverfahren gegen Ablehnung des Asylantrages anhängig • geduldet bzw. vollziehbar ausreisepflichtig ? Zu 3.: Im Jahr 2015 waren in Berlin nach der vom BAMF herausgegebenen Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik insgesamt noch 32.368 Asylverfahren beim BAMF anhängig (Stand 31.12.2015), davon 31.388 (96,97 %) Erstanträge und 980 Folgeanträge (3,03 %). In Berlin sind nach der aktuell vom BAMF herausgegebenen Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik insgesamt noch 29.394 Asylverfahren beim BAMF anhängig (Stand 31.10.2016), davon 28.257 (96,13 %) Erstanträge und 1.137 Folgeanträge (3,87%). Im Aktenverwaltungssystem der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Einreisedatum nicht vermerkt. Es kann daher nur die Gesamtzahl der beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig gewordenen Verfahren aus dem Sachgebiet Asylrecht angegeben werden. Die Zahlen der Gerichtsverfahren, die gegen das BAMF wegen der Ablehnung von Asylanträgen noch anhängig sind, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin Klagen und Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz 2014 2015 Jan.-Okt. 2016 Eingänge 2.452 2.344 6.548 Erledigungen 2.221 2.844 2.508 Unerledigt *) 1.258 756 4.799 *) Abweichungen wegen geringfügiger Bestandsbereinigung möglich. Die Zahlen für das Oberverwaltungsgericht sind wie folgt: Asylverfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin Berufungen und Beschwerden Hierin enthaltener Berliner Verfahrensanteil: 2014 2015 Jan.-Okt. 2016 Eingänge 29 63 55 Erledigungen 31 50 38 Unerledigt*) 13 27 44 *) Abweichungen wegen geringfügiger Bestandsbereinigung möglich. Aktuell (Stand: 22.11.2016) sind in Berlin 14.898 Personen vollziehbar ausreisepflichtig. In dieser Zahl sind jedoch nicht nur abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer mit anderen aufenthaltsrechtlichen Werdegängen erfasst. Die von der Berliner Ausländerbehörde zu den vollziehbar Ausreisepflichtigen geführte Statistik differenziert zudem nicht nach Geduldeten und Nichtgeduldeten . 4. Wie viele geduldete bzw. vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber halten sich derzeit in Berlin auf? Zu 4.: Auf die oben stehende Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen. 5. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber sind seit 01.01. 2016 abgeschoben worden oder haben Berlin und Deutschland freiwillig verlassen? Zu 5.: Bis zum 31.10.2016 sind in Berlin 1.784 Personen abgeschoben worden, davon waren 1.604 (also fast 90%) abgelehnte und vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Eine exakte Erfassung freiwilliger Ausreisen ist nicht möglich, da ein Rücklauf der Grenzübertrittsbescheinigungen in der Regel nicht erfolgt. Die Berliner Ausländerbehörde geht davon aus, dass bis zum 30.09.2016 insgesamt 7.096 Personen freiwillig ausgereist sind, davon waren 2.733 aus sicheren Herkunftsstaaten. Die Zahl der Ausländerbehörde erfasst nicht nur freiwillige Ausreisen nach Inanspruchnahme einer Rückkehrberatung / -hilfe, sondern auch die unabhängig davon erfolgten freiwilligen Ausreisen sowie Wohnsitzabmeldungen Ausreisepflichtiger ins Ausland bzw. nach „unbekannt“. Die Zahl der mit Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (REAG) und Government Assisted Repatriation Programme (GARP) geförderten Ausreisen belief sich Ende September 2016 auf 1.618. 2014 2015 Jan.-Okt. 2016 Eingänge 66 113 95 Erledigungen 71 97 67 Unerledigt *) 28 45 73 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 040 3 6. Wie viele öffentliche Bedienstete sind seitens des Landes Berlin auf Verwaltungsebene mit Abschiebungen befasst? Hat sich dieser Personalbestand seit dem 01.01.2015 erhöht und, falls ja, in welcher Größenordnung ? Zu 6.: Die Anzahl der Bediensteten, die in den Berliner Behörden auf Arbeitsebene mit Abschiebungen befasst sind, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Behörde/ Organisationseinheit Anzahl der Bediensteten Zuwachs seit 01.01.2015 Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat für Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht , Fachaufsicht über die Ausländerbehörde 3 1 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten –Ausländerbehörde, Referat Rückführung 35 (das Referat befasst sich nicht nur mit Rückführungen/ Abschiebungen, sondern auch mit unerlaubten Neueinreisen, Ausweisungen sowie Passbeschaffungen ) 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport – Referat für Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung , Aufsicht über den Polizeivollzugsdienst, Lagezentrale 1 0 Der Polizeipräsidentin Berlin – Serviceeinheit Personal, Referat Ärztlicher Dienst Direktion Einsatz, Referat Gefangenenwesen 7, davon 3 Polizeiärzte/-ärztinnen 7 (Einsatzkräfte im Vollzug und vollzugsnahen Tätigkeiten sind hier nicht berücksichtigt , da nicht erfragt.) 0 2 8. Wie viele Personen befinden sich derzeit auf Veranlassung des Berliner Senats in Abschiebehaft? Zu 8.: Aktuell (Stand 22.11.2016) befindet sich eine Person im Abschiebehaftgewahrsam Eisenhüttenstadt. Es handelt sich um Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die auf Antrag des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Ausländerbehörde Berlin) mit richterlichem Beschluss durch das Amtsgericht Tiergarten angeordnet worden ist. 9. Erfolgen Abschiebungen nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise ohne Vorankündigung oder werden die Betroffenen vorher vom Termin der geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt? Zu 9.: Der Gesetzgeber hat in § 59 Abs. 1 AufenthG vorgesehen, dass die Abschiebung grundsätzlich vorab anzudrohen ist, falls der Ausländer der Aufforderung zur Ausreise innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht freiwillig nachkommt. Von der Abschiebungsandrohung kann gemäß § 59 Abs. 1 Satz 3 AufenthG nur in Ausnahmefällen abgesehen werden. Angedroht wird nur die Abschiebung an sich. Der von den Behörden geplante Termin der Abschiebung darf dem Betroffenen (oder seinem gesetzlichen Vertreter) nicht angekündigt bzw. benannt werden (§ 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG in der seit 24.10.2015 geltenden Fassung). Berlin, den 25. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2016)