Drucksache 18 / 10 051 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 16. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2016) und Antwort Zugehörigkeit zu Glaubensgemeinschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat zu prozentualen Anteilen einzelner Glaubensrichtungen an der Berliner Bevölkerung, differenziert nach: Katholisches Christentum Evangelisches Christentum Orthodoxes Christentum Sonstiges Christentum Orthodoxes Judentum Liberale & Konservatives Judentum Sunnitischer Islam Schiitischer Islam Alevitischer Islam Sonstiger Islam Hinduismus (Vishnuiten) Hinduismus (Shivaiten) Hinduismus (Shaktas) sonstige Hindus Buddhismus Shintoismus 2. Aus welchen objektivierbaren Erhebungen stammen diese Zahlen für die einzelnen Glaubensrichtungen? Zu 1. und 2.: Dem Senat von Berlin liegen die Angaben zur Kirchensteuer aus dem Einwohnermelderegister Berlin vor. Mit Stand zum 30. Juni 2016 haben 589.522 Einwohnerinnen und Einwohner angegeben, Evangelischen Kirchen anzugehören. 324.199 Einwohnerinnen und Einwohner haben angegeben, der Römischkatholischen Kirche anzugehören. Ausgehend von 3.652.957 Berlinerinnen und Berlinern insgesamt ergibt sich ein prozentualer Anteil von 16,0 % für die Evangelischen Kirchen und von 8,9 % für die Römisch Katholische Kirche. Quelle: Statistischer Bericht A I 5 des Amtes für Statistik vom 30. Juni 2016. Darüber hinaus liegen dem Senat von Berlin die Zahlen des Zensus 2011 vor. Im Fragebogen der Haushaltebefragung war die Frage „Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?“ (mit den Merkmalsausprägungen Römisch -katholische Kirche, Evangelische Kirche, Evangelische Freikirchen, Orthodoxe Kirchen, Jüdische Gemeinden , Sonstige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften , Keine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) eine Pflichtfrage. Demnach ergeben sich folgende Zugehörigkeiten (in Klammern der prozentuale Anteil an der Gesamtbevölkerung Berlins ausgehend von 3.292.365 Einwohnerinnen und Einwohnern am Stichtag 9. Mai 2011): Römisch-katholische Kirche 315.280 (9,6) Evangelische Kirche 706.650 (21,6) Evangelische Freikirchen 22.330 (0,7) Orthodoxe Kirchen 49.880 (1,5) Jüdische Gemeinden 12.930 (0,4) Sonstige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft 116.840 (3,6) Keine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft 2.045.340 (62,6) Quelle: Gemeindeblätter des Zensus 2011 für Berlin, veröffentlicht auf der Homepage des Amts für Statistik Berlin- Brandenburg. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 051 2 Im Statistischen Jahrbuch Berlin werden jeweils die Angaben der Kirchen und Religionsgemeinschaften veröffentlicht . Diese Daten werden auf freiwilliger Basis auf Anforderung geliefert und werden vom Amt für Statistik nicht geprüft. Das Statistische Jahrbuch 2015 ist unter folgendem Link abzurufen: https://www.statistik-berlinbrandenburg .de/produkte/Jahrbuch/jb2015/JB_201504_BE.pdf. Die Angaben der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu ihren Mitgliedern finden sich in den Tabellen 04.54 bis 04.57. Für die anderen in der Anfrage genannten Religionsgemeinschaften liegen außer groben Schätzungen keine belastbaren Zahlen vor. 3. Bei welchen Gelegenheiten wird die Zugehörigkeit eines Einwohners zu einer Glaubensgemeinschaft durch den Senat oder nachgeordnete Stellen erfasst oder vom Senat oder nachgeordneten Stellen standardmäßig abgerufen ? Zu 3.: Die Religionszugehörigkeit ist aus den Angaben zur Kirchensteuer im Einwohnermelderegister Berlin ablesbar. Die Angaben werden vom Anmeldenden gemacht (ohne Nachweis). Das Amt für Statistik Berlin Brandenburg fordert die Kirchen und Religionsgemeinschaften regelmäßig auf, ihre Mitgliederzahlen für das Statistische Jahrbuch zu übermitteln. Diese Angaben sind freiwillig und werden vom Amt für Statistik nicht überprüft. Der Zensus 2011 war eine Bevölkerungs-, Gebäudeund Wohnungszählung. Ziel des Zensus 2011 war es, eine Momentaufnahme zu schaffen, die zeigt, wie die Menschen am 9. Mai 2011 in Deutschland lebten, wohnten und arbeiteten. Die nächste Abfrage im Zensus wird voraussichtlich 2021 stattfinden (abhängig vom noch zu verabschiedenden Zensusgesetz 2021). Ob und in welcher Form dabei die Zugehörigkeit eines Einwohners zu einer Glaubensgemeinschaft erfasst wird, steht noch nicht fest. Berlin, den 29. November 2016 In Vertretung Tim Renner Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2016)