Drucksache 18 / 10 060 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 16. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. November 2016) und Antwort Illegale Abfallentsorgung in Waldgebieten der Berliner Forsten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele illegale Abfallentsorgungen in Waldgebieten der Berliner Forsten wurden bisher im Jahr 2016 aktenkundig und welche örtlichen Schwerpunkte gab es dabei? Antwort zu 1.: Abfallentsorgung im Wald außerhalb entsprechender Entsorgungsangebote ist grundsätzlich nicht zulässig. Einzelvorfälle werden in diesem Zusammenhang nicht zahlenmäßig erfasst. Im Jahr 2016 haben die Berliner Forsten bis Ende November etwa 1400 cm³ Abfall entsorgt. Örtlich konzentriert sich der Müll an Erholungsschwerpunkten, Waldparkplätzen und Waldeingängen . Zusätzlich erfolgt an Stränden und Badestellen von Mai bis Oktober eine regelmäßige Reinigung durch beauftragte Firmen. Im Rahmen eines Pilotprojektes entsorgt seit Sommer 2015 die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) die Abfälle an den Erholungsschwerpunkten in der Revierförsterei Teufelssee des Forstamtes Köpenick . Frage 2: Welche Vergleichszahlen gibt es hierfür aus den Jahren 2011 bis 2015? Antwort zu 2.: Das durch die Berliner Forsten zu entsorgende Müllaufkommen lag in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils zwischen 1200 cm³ und 1500 cm³. Frage 3: Haben sich die örtlichen Schwerpunkte über die Jahre signifikant verändert und wenn ja, welche Gründe werden dafür vermutet? Antwort zu 3.: Nein. Frage 4: Wie viele Täter konnten bisher in diesem Jahr sowie in den Jahren 2011 bis 2015 ermittelt und verurteilt werden? Antwort zu 4.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über ermittelte Täter und Täterinnen im Falle strafrechtlich relevanter Abfallentsorgungen vor. Frage 5: Welche Kosten entstanden den Berliner Forsten in diesem Jahr sowie in den Jahren 2011 bis 2015 durch die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung der illegalen Abfalleinlagerungen aus den Waldgebieten? Antwort zu 5.: Folgende Sachkosten (ohne Personalkosten ) sind den Berliner Forsten durch die Abfallbeseitigung entstanden: 2016: 29.740,00 € Müllentsorgung / 38.463,00 € Strandreinigung 2015: 44.741,30 € Müllentsorgung / 39.565,66 € Strandreinigung/188.000,00 Pilotprojekt BSR 2014: 40.376,90 € Müllentsorgung / 35.180,49 € Strandreinigung 2013: 45.852,19 € Müllentsorgung / 30.785,51 € Strandreinigung 2012: 52.664,15 € Müllentsorgung / 20.608,31 € Strandreinigung 2011: 59.275,59 € Müllentsorgung / 23.279,49 € Strandreinigung Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 060 2 Frage 6: In welcher Höhe konnten in diesem Jahr sowie in den Jahren 2011 bis 2015 diese Kosten an die Verursacher umgelegt und wieder als Einnahmen dem Haushalt zugeführt werden? Antwort zu 6.: Die Kosten konnten zu keinem Teil auf die Verursacher umgelegt werden, da eine Ermittlung der Verursacher und Verursacherinnen in keinem Fall möglich war. Frage 7: Aus welchen Materialien und aus welcher Zusammensetzung bestehen die illegalen Abfallentsorgungen und haben sich die Schwerpunkte hier in den vergangenen Jahren verändert? Antwort zu 7.: Eine Dokumentation der Bestandteile der zu entsorgenden Abfälle erfolgt nicht. Neben dem Müllaufkommen in Folge der Erholungsnutzung spielt über die Jahre unverändert vor allem Bauschutt, Asbestabfälle , KFZ-Teile, Renovierungsabfälle und Grünabfälle eine große Rolle. Frage 8: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zunahme von illegaler Abfallentsorgung und der drastischen Erhöhung von Gebühren für die Abfallentsorgung bestimmter Abfallarten (z.B. HBCD-haltige Polystyrol- Dämmplatten u.a.)? Antwort zu 8.: Ein solcher Zusammenhang lässt sich nicht herleiten. Frage 9: Ist sichergestellt, dass die Mitarbeiter der Berliner Forsten bei Verdacht auf illegale Ablagerung von HBCD-haltigen Abfällen und anderen stark schädlichen Stoffen in jedem Fall die Umweltkripo des Landeskriminalamts informieren und auch in den anderen Fällen stets Anzeige bei der Polizei erstatten? Antwort zu 9.: Bei größeren Abfallmengen, im Fall der Entsorgung umweltgefährdender Materialien und bei Verursachervermutung wird in Einzelfällen die Polizei benachrichtigt, welche über die Einbindung der Umweltkripo entscheidet. Berlin, den 05. Dezember 2016 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dez. 2016)