Drucksache 18 / 10 062 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 16. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2016) und Antwort Asyl - Ausmaß Familiennachzug / Kosten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Familiennachzug Ggf. bitten wir, die zur Beantwortung dieser Fragen nötigen Informationen beim Auswärtigen Amt einzuholen . 1. Wie viele Familienangehörige anerkannter Asylbewerber sind seit 01.01.2016 bis heute nach Berlin im Wege des Familiennachzuges zugezogen bzw. wie vielen wurde der Nachzug bewilligt? 2. Für wie viele Personen sind noch nicht verbeschiedene Anträge auf Familiennachzug zu anerkannten Asylbewerbern , die sich in Berlin aufhalten, gestellt? Zu 1. und 2.: Die von Ihnen erbetenen Zahlen werden statistisch vom Land Berlin nicht erfasst. Eine Anfrage beim Auswärtigen Amt verlief ergebnislos. 3. Mit wie vielen nachziehenden Familienangehörigen rechnet der Senat für das Gesamtjahr 2016 und mit wie vielen für das Jahr 2017? Zu 3.: Eine seriöse Prognose für das laufende Kalenderjahr und das Jahr 2017 kann nicht abgegeben werden, da der Familiennachzug von einer Vielzahl von Faktoren abhängt und auch der Familiennachzug in der Vergangenheit statistisch nicht erfasst wurde. 4. Welche Kosten (insbesondere für Unterkunft, Verpflegung , Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie Bildung ) sind für die nachziehenden Familienangehörigen in 2016 bisher angefallen? Zu 4.: Welche Kosten (insbesondere für Unterkunft, Verpflegung, Sozial- und Gesundheitsleistungen sowie Bildung) für die nachziehenden Familienangehörigen in 2016 bisher angefallen sind, ist hier nicht bekannt. 5. Mit welchen Kosten für nachziehende Familienangehörige wird für das Jahr 2017 kalkuliert? Zu 5.: Mit welchen Kosten für nachziehende Familienangehörige für das Jahr 2017 kalkuliert wird, ist hier nicht bekannt. Kosten der Asylpolitik für das Land Berlin 6. Wie erklärt sich die eklatante Fehlkalkulation, wonach die für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Asylbewerbern im Jahr 2016 ursprünglich kalkulierten 600 Millionen € bereits um ca. 400 Millionen € überschritten wurden (Berliner Morgenpost vom 09.10.2016)? Wurden die ständig steigenden Asylbewerberzahlen im Laufe des Jahres 2015 sowie die ebenfalls im Laufe des Jahres 2015 auf über 800.000 Asylbewerber erhöhte Prognose des Bundes bei der Kalkulation berücksichtigt , und wenn ja, wann? Falls nein, warum nicht? 7. Welche Kosten sind für den oder die identischen Etatposten für das Jahr 2017 veranschlagt? Hat der Senat im Lichte der o.g. Fehlkalkulation Anpassungen im Etat für 2017 vorgenommen oder sind solche geplant? Falls ja, in welcher Größenordnung? Zu 6. und 7.: Nach Auswertungen von Statistiken wurde für die Jahre 2016 und 2017 bei einer jährlichen EASY-Zuweisung (Erstverteilung von Asylbewerbern nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer) von bundesweit 1 Mio. Flüchtlingen und einer monatlichen Abgangsquote von ca. 8,3 % von einem Bestand an leistungsberechtigten Personen von im Mittel 50.000 ausgegangen. Unter Zugrundelegung der Ausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und nach § 44 Asylgesetz (AsylG) für die Herrichtung von Unterbringungseinrichtungen in Höhe von ca. 800 Euro pro Person und Monat ergab sich daraus ein Betrag für beide Jahre von jeweils 480 Mio. Euro (nur Asyl, ohne Integration). Mögliche Ausgabensteigerungen z. B. für Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 062 2 Regelbedarfssteigerungen konnten dabei im Haushaltsplanaufstellungsverfahren im Herbst 2015 noch nicht berücksichtigt werden. Ursachen für im Jahr 2016 zu erwartende Mehrausgaben liegen u. a. in höheren Kosten für neu angemietete Unterbringungseinrichtungen und unvorhergesehenen Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Asylanträgen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – und damit auch die reine Mindestanspruchsdauer auf Leistungen nach dem AsylbLG – in Berlin höher liegt als im Bundesdurchschnitt und damit eine weitere wesentliche Ursache für Mehrausgaben darstellt. Mehrausgaben im Bereich der Integration, für die zunächst rd. 120 Mio. Euro pro Jahr etatisiert wurden, entstehen aufgrund der im Jahr 2016 zusätzlich beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit. Im Jahr 2017 werden Entlastungseffekte durch den Übergang in das SGB II eintreten. Eine Anpassung von Ansätzen ist geplant, bedarf aber noch der Quantifizierung auf Grund der weiteren Entwicklung. Integration in den Arbeitsmarkt 8. Wie hoch ist der prozentuale Anteil derer unter den seit 01.01.2015 eingereisten Asylbewerbern (abgelehnte, im Verfahren befindliche und anerkannte), die ihren Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familie vollständig ohne Sozialleistungen bestreiten? Zu 8.: Die Frage kann nur auf der Grundlage der statistisch erfassten Daten beantwortet werden. Insoweit ist hinsichtlich der Anzahl der Personen, für die im Land Berlin ein Asylverfahren im Jahr 2016 mit positivem oder negativem Ausgang abgeschlossen wurde oder mit Stand 31.10.2016 noch anhängig ist, auf die Antrags-, Entscheidungs - und Bestandsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückzugreifen: Danach waren zum vorgenannten Stichtag 29.394 Asylerst- oder folgeverfahren anhängig. Vom 01.01. bis 31.10.2016 wurden 29.760 Asylanträge entschieden, davon 13.502 mit der Feststellung eines Schutztatbestandes nach innerdeutschem oder supranationalem Recht oder mit der Feststellung eines Abschiebeverbots. 9.354 Asylanträge wurden abgelehnt und 6.904 Asylverfahren wurden anderweitig erledigt. Diesen Zahlen gegenübergestellt werden kann die Dokumentation des Gesundheits- und Sozialinformationssystems (GSI), die zuletzt für den Stichtag 31.05.2016 vorliegt : Danach waren zu diesem Stichtag 53.947 Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erfasst, davon waren 53.935 Personen nicht erwerbstätig. 35.413 Personen wurden als Haushaltsvorstände geführt, 4.768 Personen als Ehegatte oder Ehegattin, ferner 12.868 Kinder und 898 sonstige Personen. (Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben Personen im laufenden Asylverfahren auch weitere Personengruppen nach § 1 AsylbLG leistungsberechtigt sind, so dass die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher die Zahl der Personen, für die ein Asylverfahren anhängig ist, übersteigen kann.) Dagegen liegen dem Senat keine statistischen Erkenntnisse über die Zahl der Personen mit laufendem oder abgeschlossenem Asylverfahren vor, die keine Leistungen nach dem AsylblG oder dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II/III/XII) beziehen . Hilfsweise wird auf den unter der Internetadresse https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_489222/Statischer- Content/Statistische-Analysen/Statistische- Sonderberichte/Migration-und-Arbeitsmarkt.html abrufbaren Migrations-Monitor-Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit verwiesen, wonach zum Stichtag 30.04.2016 im Land Berlin 4.237 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien gemeldet waren. Zum Stichtag 31.10.2016 weist die gleiche Statistik aus den genannten Herkunftsländern 17.664 Arbeitssuchende, darunter 6.203 Arbeitslose aus. Soweit Leistungen auf Grund von Vermögenswerten im Besitz von Asylbegehrenden nicht gewährt werden, wird auf die Antwort des Senats vom 15.02.2016 auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17887 vom 19.01.2016 verwiesen . Weitergehende diesbezügliche Erkenntnisse liegen dem Senat nicht vor. 9. Wie hoch ist der Anteil der seit 01.01.2015 eingereisten und als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerber , die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen ? Zu 9.: Die zuständige Regionaldirektion Berlin- Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die angefragten Daten nicht in der BA-Statistik abgebildet werden können. Dem Senat liegen somit zum Anteil der seit 01.01.2015 eingereisten und als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 01. Dezember 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)