Drucksache 18 / 10 064 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 08. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2016) und Antwort Weitergabe der Lerndokumentation von Kitas an Grundschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die bisherige Umsetzung der Weitergabe der Lerndokumentation aus dem Sprachlerntagebuch von Kita-Kindern durch die Kitas an die zukünftige Grundschule eines Kita-Kindes, läuft die Umsetzung bisher reibungslos und wenn nein, weshalb nicht und sind dem Senat bezirksbezogene Probleme bei der Umsetzung bekannt und wenn ja, welche? Zu 1.: Das mit den Trägerverbänden sowie dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmte Verfahren wurde erstmals zum Schuljahr 2014/2015 umgesetzt. Die Kindertageseinrichtungen (Kitas) und die Kindertagespflegestellen erhalten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung die erforderlichen Unterlagen für die Weitergabe der Lerndokumentation . Inzwischen erfolgt diese in der Regel problemlos. In Verbindung mit der Lernausgangslagenerhebung (LauBe), die in den ersten sechs Wochen der Schulanfangsphase bei jedem Kind durchgeführt wird, sowie anderen diagnostischen Instrumenten ermöglicht die „Lerndokumentation Sprache“, die Förderung noch anschlussfähiger auf die individuelle Lernausgangslage eines Kindes auszurichten. Das Instrument erfährt breite Akzeptanz und ist Grundlage gemeinsamer Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern der Kitas sowie Lehrkräften der Schulanfangsphase. Bezirksbezogene Probleme bei der Umsetzung sind nicht bekannt. 2. Was passiert mit den Lerndokumentationen, wenn Erziehungsberechtigte keine Rückmeldung geben, ob sie ihre Zustimmung zur Weitergabe von Kita an Grundschule geben und was unternehmen die Kitas in einem solchen Fall? 3. In wie vielen Fällen gaben Erziehungsberechtigte keine Rückmeldung, ob sie ihre Zustimmung zur Weitergabe der Lerndokumentation geben für das Schuljahr 2015/2016 (Darstellung bitte für Berlin insgesamt und jeweils nach Bezirken)? 4. In wie vielen Fällen verweigerten die Erziehungsberechtigten der Weitergabe der Lerndokumentation ihres Kindes an die zuständige Grundschule ihre Zustimmung zum Schuljahr 2015/2016 (Darstellung bitte für Berlin insgesamt und jeweils nach Bezirken)? 5. In wie vielen Fällen gaben Erziehungsberechtigte keine Rückmeldung, ob sie ihre Zustimmung zur Weitergabe der Lerndokumentation geben für das Schuljahr 2016/2017 (Darstellung bitte für Berlin insgesamt und jeweils nach Bezirken)? 6. In wie vielen Fällen verweigerten die Erziehungsberechtigten der Weitergabe der Lerndokumentation ihres Kindes an die zuständige Grundschule ihre Zustimmung zum Schuljahr 2016/2017 (Darstellung bitte für Berlin insgesamt und jeweils nach Bezirken)? Zu 2. bis 6.: Erziehungsberechtigte werden - in der Regel im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege - über die geplante Weitergabe der Lerndokumentation und die Hintergründe für diese Maßnahme informiert. Sie erhalten einen Vordruck, auf dem die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind und der zu den o.g. Unterlagen gehört. Auf diesem Vordruck erteilen sie per Unterschrift ihre Einwilligung für eine Weitergabe bzw. sie erteilen sie nicht. Eine schriftliche Rückmeldung ist in jedem Fall vorgesehen, entweder als Zustimmung zur Weitergabe oder als Widerspruch. Im Fall des Widerspruchs verbleibt die Lerndokumentation im Sprachlerntagebuch, das dem Kind und den Eltern am Ende der Kita-Zeit oder der Zeit in der Kindertagespflege ausgehändigt wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 064 2 Wie oben dargestellt, ist eine Rückmeldung der Erziehungsberechtigten Teil des Verfahrens. Der für Jugend und Bildung zuständigen Senatsverwaltung liegen derzeit noch keine Angaben zur Anzahl der Fälle vor, in denen einer Weitergabe der Lerndokumentation durch die Erziehungsberechtigten widersprochen wurde. Eine diesbezügliche Erhebung ist für den Zeitraum nach Schuljahresbeginn 2017/2018 geplant. 7. Wie viele Kitas in Berlin insgesamt und jeweils in den einzelnen Bezirken haben derzeit (noch) keine Kooperation mit Grundschulen zur Weitergabe der Lerndokumentation , sodass diese Weitergabe umständlich über das jeweils zuständige Schulamt laufen muss, bis wann werden alle Kitas eine solche Kooperation mit den Grundschulen eingegangen sein und wie unterstützt der Senat bzw. nachgeordnete Behörden die Kitas und Grundschulen dabei? Zu 7.: Eine Kooperationsvereinbarung zur Weitergabe der Lerndokumentation ist nicht erforderlich. Kinder aus Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen setzen ihren Bildungsweg meist nicht an einer bestimmten Grundschule fort, sondern sie verteilen sich auf etliche Schulen im Umfeld der Kitas und Kindertagespflegestellen bzw. des Wohnorts des Kindes. Darüber hinaus besteht für die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, für ihr Kind eine Grundschule außerhalb des Einschulungsbereichs zu wählen. Kooperationsvereinbarungen einer Grundschule mit allen potentiell in Frage kommenden Kitas und Kindertagespflegestellen in ihrem Umfeld und darüber hinaus sind deshalb nicht sinnvoll und auch nicht Voraussetzung zur Weitergabe der Lerndokumentation. Gleiches gilt für die Kitas und Kindertagespflegestellen. Der Weg der Weitergabe der Lerndokumentationen über das zuständige Schulamt tritt ein, wenn der Kita oder Kindertagespflege nicht bekannt ist, an welche Schule das betroffene Kind übergegangen ist. 8. Wann wird die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigten zur Weitergabe der Lerndokumentation von Kita an Grundschule abgeschafft vor dem Hintergrund , dass eine nicht erfolgte Weitergabe den Lernfortschritt und das Wohl eines Kindes gefährden kann? Zu 8.: Nach § 1 Abs. 4 Satz 3 Kindertagesförderungsgesetz erfolgt die Übergabe der Lerndokumentation in Absprache mit den Eltern. Daraus folgt, dass eine Einwilligung der Eltern zur Übergabe der Lerndokumentation vorliegen muss. Berlin, den 05. Dezember 2016 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)