Drucksache 18 / 10 066 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 16. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2016) und Antwort Menschenverachtende Hass-Predigten in der Neuköllner Al-Nur-Moschee IV Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wird das in der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses vom 23. März 2015 zu Ende Mai 2015 angekündigte Ergebnis der Prüfung des Senats endlich vorliegen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, den Trägerverein der Al-Nur-Moschee zu verbieten und wie ist der aktuelle Stand? 2. Wie bewertet der Senat den peinlichen Umstand, dass der Innensenator seiner Ankündigung vom 23. März 2015, dass das Prüfergebnis bis Ende Mai 2015 vorliegen sollte, nach eineinhalb Jahren noch immer nicht gerecht wurde? 3. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass eine eineinhalb Jahre dauernde Prüfung wenig gemeinsam hat mit einem durchsetzungsstarken Rechtsstaat zum Schutz unserer Demokratie? 4. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass die Ankündigung des Innensenators, dass das Prüfergebnis bis Ende Mai 2015 vorliegen solle, voreilig gewesen ist? Zu 1. - 4.: Unter Hinweis auf die Antworten zu den Schriftlichen Anfragen Nr. 17/15859, 17/16626, 17/17771 und 17/17825 bittet der Senat wiederholt dafür um Verständnis , dass über Einzelheiten der vereinsrechtlichen Prüfung von Verbotsverfahren auch im Rahmen der Beantwortung Schriftlicher Anfragen keine Auskunft erteilt werden kann. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 17/17825 verwiesen. Berlin, den 25. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2016)