Drucksache 18 / 10 070 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 08. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2016) und Antwort Das Geschäft mit den Ärmsten: Abzocke bei Berliner Wohnungslosenunterkünften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viel gibt der Senat im Jahr für die Wohnungslosenunterkünfte , auch für die Unterbringung nach ASOG, im Land Berlin aus und unter welchem Titel im Haushalt werden die Ausgaben für wohnungslose Menschen geführt? Zu 1.: Eine Darstellung der Ausgaben für Unterkunftskosten bei Wohnungslosen im Leistungsbereich des SGB XII kann nur für Leistungsfälle der Grundsicherung (IV. Kapitel 3911/68105/118) und der Hilfe zum Lebensunterhalt (III. Kapitel, 3911/68107/118) erfolgen. Für das Jahr 2015 stellen sich die Ausgabenwerte wie folgt dar: Grundsicherung: rd. 9,1 Mio.€ Hilfe zum Lebensunterhalt: rd. 2,3 Mio. €. Im Leistungsbereich des SGB II werden Unterkunftskosten generell unter 3960/68144/198 verbucht. Eine gesonderte Vertitelung erfolgt weder auf Bundes- noch auf Landesseite. Eine Auswertung zu dem in Frage stehenden Personenkreis durch die Bundesagentur für Arbeit ergab für das Jahr 2015 Ausgabewerte in Höhe von rd. 55,5 Mio. €. 2. Welche Qualitätsmaßstäbe sind allgemein für die Unterbringung von Wohnungslosen in Unterkünften in Berlin angesetzt und welche Mindeststandards sind für die Unterbring nach ASOG definiert? Zu 2.: Die vorhandenen Mindeststandards sind in der Rahmenvereinbarung über Serviceleistungen der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) geregelt. Die Rahmenvereinbarung zwischen den Berliner Bezirken und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist zuletzt mit Wirkung zum 01.01.2014 gefasst worden. Die Aufgabe ist mit dem Errichtungsgesetz zum 01.08.2016 zum Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) übergegangen . Die Rahmenvereinbarung umfasst u. a. Standards über die Mindestanforderungen zu Art der Räumlichkeiten, zu Belegungsdichte je Zimmer, zur Mindestfläche, zur Ausstattung der Zimmer, zur Küchenausstattung/Waschmöglichkeiten und zu den Sanitärräumen. 3. Wie oft wurden Wohnungslosenunterkünfte im Land Berlin seit 2011 überprüft? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.) Wenn ja, in welcher Form? Falls keine Überprüfung stattfindet: Warum nicht? Zu 3.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Jede vertragsfreie Obdachlosenunterkunft wird mindestens einmal pro Jahr überprüft . Friedrichshain- Kreuzberg Jede vertragsfreie Obdachlosenunterkunft wird nach personellen Ressourcen möglichst einmal pro Jahr überprüft. Pankow 2011 - 6 Begehungen 2012 - 3 Begehungen 2013 - 6 Begehungen 2014 - 2 Begehungen 2015 - 6 Begehungen 2016 - 4 Begehungen Es erfolgten Prüfungen auf Einhaltung der Mindestanforderungen, Kontrollen Brandschutz, Hygiene etc. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 2 Charlottenburg- Wilmersdorf Die Wohnungslosenunterkünfte werden im Rhythmus von 3-4 Monaten kontrolliert. Die bezirkliche Heimbegeherin bzw. der bezirklichen Heimbegeher überprüft die Einhaltung der Mindeststandards für Wohnheime durch in Augenscheinnahme. Spandau 2011 - 5 Unterkünfte 2012 - 5 Unterkünfte 2013 - 7 Unterkünfte 2014 - 8 Unterkünfte 2015 - 6 Unterkünfte 2016 - keine Unterkunft; aufgrund der Personalsituation Es wurden Ausstattung, Sauberkeit und Gesamteindruck in Augenschein genommen . Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf werden keine Regelüberprüfungen vorgenommen. Es werden anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, in der Regel aufgrund von Mängelmeldungen von Bewohnerinnen und Bewohnern. Es wird keine Dokumentation bezüglich der Überprüfungen geführt. Ein intensiveres Vorgehen ist aufgrund des Personalmangels nicht möglich. Tempelhof-Schöneberg Im Regelfall erfolgt die Überprüfung jährlich durch eine Begehung der jeweiligen Einrichtung durch eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter des Sozialamtes. Bei Bedarf – etwa Beschwerden, festgestellten Mängeln usw. – erfolgen die Begehungen wiederholt bzw. in kürzeren Abständen. Neukölln 2012 - 6 Begehungen in 3 Einrichtungen 2013 - 18 Begehungen in 10 Einrichtungen 2014 - 20 Begehungen in 10 Einrichtungen 2015 - 13 Begehungen in 10 Einrichtungen sowie 3 anlassbezogene Begehungen in nicht BUL-gelisteten Einrichtungen 2016 - 11 Begehungen in 8 Einrichtungen sowie 2 Begehungen in einem neuen Objekt bis 22.11.2016 Treptow-Köpenick Die Unterkünfte werden durch den Bereich der Sozialen Wohnhilfe einmal jährlich aufgesucht. Sofern es sich um neue Einrichtungen handelt oder Auflagen im Hinblick auf die Ausstattung festgestellt wurden, erfolgt dies ggf. auch mehrfach. Marzahn-Hellersdorf Jede Unterbringungseinrichtung, die mit dem Bezirk einen Vertrag geschlossen hat, wird jährlich kontrolliert. Sollten zwischen zwei Heimbegehungen Beschwerden über das jeweilige Wohnheim eingehen, wird eine zusätzliche Heimbegehung zeitnah angesetzt. Im Rahmen der Heimbegehung werden die sanitären Anlagen, Kochmöglichkeiten, Elektrik und Zimmer stichprobenartig kontrolliert. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der aktuell gültigen Kostenübernahmen. Lichtenberg Es wurden persönliche Vor-Ort-Termine bei Problemmeldungen durchgeführt. Zudem werden geplante jährliche Heimbegehungen durch das Amt für Soziales durchgeführt. Die infektionshygienischen Begehungen erfolgen routinemäßig auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 Nr. 5 Infektionsschutzgesetzes. Reinickendorf 2011 - keine Angaben mehr möglich 2012 - 2 Unterkünfte 2013 - 1 Unterkunft 2015 - 1 Unterkunft 2016 - 3 Unterkünfte Die Überprüfungen erfolgen durch Begehungen vor Ort durch bezirkliche Mitarbeiter /innen (Heimbegeherin, bzw. Heimbegeher). Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 3 4. Geschehen diese Überprüfungen angekündigt oder unangekündigt? Zu 4.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte In der Regel erfolgt die Überprüfung unangekündigt. Friedrichshain- Kreuzberg In der Regel erfolgt die Überprüfung unangekündigt. Pankow Die Überprüfungen finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Charlottenburg- Wilmersdorf Die Überprüfungen finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Spandau Die Überprüfungen werden überwiegend angekündigt aber auch unangekündigt durchgeführt. Steglitz-Zehlendorf Die Überprüfungen werden überwiegend angekündigt aber auch unangekündigt durchgeführt. Tempelhof-Schöneberg Die Überprüfungen werden überwiegend angekündigt aber auch unangekündigt durchgeführt. Neukölln Es wird grundsätzlich unangekündigt überprüft. Treptow-Köpenick Es wird angekündigt überprüft. Marzahn-Hellersdorf Die Überprüfungen werden grundsätzlich unangekündigt durchgeführt. Lichtenberg Die Überprüfungen finden sowohl angekündigt als auch unangekündigt statt. Reinickendorf Die Überprüfungen werden unangekündigt durchgeführt. 5. Wie werden diese Überprüfungen dokumentiert und durch wen? Zu 5.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Die Heimbegehung führt einen Verwaltungsvorgang in dem die Begehungsprotokolle , Beanstandungen und Abhilfen dokumentiert werden. Friedrichshain- Kreuzberg Die Heimbegehung führt einen Verwaltungsvorgang in dem die Begehungsprotokolle , Beanstandungen und Abhilfen dokumentiert werden. Pankow Die Überprüfungen werden mittels Protokoll dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt durch das zuständige Personal des Sozialamtes, welches die Begehungen vornimmt. Charlottenburg- Wilmersdorf Die Überprüfungen werden durch die Heimbegeherin bzw. den Heimbegeher dokumentiert . Spandau Die Überprüfungen werden nicht dokumentiert. Das Ergebnis der Überprüfungen wurde jeweils in der Arbeitsgruppe berichtet und im Protokoll festgehalten. Steglitz-Zehlendorf Die Überprüfungen werden nicht dokumentiert. Tempelhof-Schöneberg Die Begehung wird durch die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter des Sozialamtes protokolliert. Neukölln Die Dokumentation der Heimbegehungen erfolgt mittels Protokoll sowie mittels Zimmerliste als Arbeitsunterlage durch die zuständige Heimbegeherin bzw. den zuständigen Heimbegeher. Treptow-Köpenick Es wird von der Sozialen Wohnhilfe ein Protokoll gefertigt. Marzahn-Hellersdorf Die Heimbegehung wird schriftlich durch die Heimbegeherin bzw. den Heimbegeher protokolliert. Lichtenberg Die Überprüfungen werden in Protokollen schriftlich festgehalten. Die Protokollierung erfolgt durch die für die Heimbegehung zuständige Mitarbeiterin bzw. den für die Heimbegehung zuständigen Mitarbeiter. Reinickendorf Eine Mängelerfassung wird durch die Heimgeherin bzw. den Heimbegeher schriftlich dokumentiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 4 6. In wie vielen Fällen wurden Mängel in dieser Zeit festgestellt? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten .) Zu 6.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Aufgrund der regelmäßigen Kontrollen sind es beanstandete Kleinigkeiten, die kurzfristig behoben werden und nicht statistisch erfasst werden. Friedrichshain- Kreuzberg Es liegt keine statistische Erfassung vor. Pankow 2015 – 1 Einrichtung mit größeren Beanstandungen. Charlottenburg- Wilmersdorf In 2011 wurden in einem Wohnheim Mängel der Sanitäranlagen festgestellt. Dieses Wohnheim existiert nicht mehr. Spandau Es wurden in 4 Fällen Mängel festgestellt (insgesamt für alle Jahre). Tempelhof-Schöneberg Festgestellte Mängel und die Kontrolle der erfolgten Beseitigung sind in den einzelnen Vorgängen bzw. Protokollen festgehalten. Eine gesonderte Aufstellung ist nicht vorhanden und kann auch nicht erstellt werden. Neukölln 2012 - 2 Einrichtungen mit Feststellungen 2013 - 4 Einrichtungen mit Feststellungen 2014 - 2 Einrichtungen mit Feststellungen 2015 - 3 Einrichtungen mit Feststellungen 2016 - 3 Einrichtungen mit Feststellungen Treptow-Köpenick Es wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Bei neuen Einrichtungen wurden im Nachhinein ggf. Schränke oder z. B. Lampen beschafft. Marzahn-Hellersdorf Dem Amt für Soziales sind in den durch den Bezirk kontrollierten Wohnungsloseneinrichtungen keine Mängel bekannt geworden. Lichtenberg In 6 Fällen wurden Mängel festgestellt, dokumentiert und die Erledigung nachgeprüft . Reinickendorf In zwei Fällen (2012 und 2013) wurden Mängel festgestellt. 7. Welche Sanktionen erfolgen bei Nichterfüllung der Auflagen nach ASOG? Zu 7.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Sanktionen waren bisher nicht erforderlich. Die einzige mögliche „Sanktion“ würde eine Abmeldung aus der BUL bedeuten. Friedrichshain- Kreuzberg Sanktionen waren bisher nicht erforderlich. Die einzige mögliche „Sanktion“ würde eine Abmeldung aus der BUL bedeuten. Pankow Es erfolgt ggf. die Ankündigung, Plätze in dieser Unterkunft nicht mehr an wohnungslose Personen zu vermitteln. Charlottenburg- Wilmersdorf Die Betreiber/innen werden zur Beseitigung des Mangels aufgefordert. Je nach Schwere des Mangels werden z. B. Räume gesperrt oder ein Belegungsstopp erteilt. Die Betreiber/innen erhalten eine Frist zur Beseitigung der Mängel. Spandau Die Mängel wurden mit den Betreiberinnen/Betreibern besprochen und nach Rückmeldung der betroffenen untergebrachten Personen behoben, insofern waren keine Sanktionen erforderlich. Steglitz-Zehlendorf Sofern sich angezeigte Mängel als gravierend herausstellen, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Wohnhilfe Stellungnahmen aus den Fachabteilungen (z. B. Bau- und Wohnungsaufsicht, Gesundheitsamt) einholen und eine Behebung der Mängel im Sinne der Stellungnahmen bzw. Gutachten durchsetzen. Tempelhof-Schöneberg Festgestellte Mängel und die Kontrolle der erfolgten Beseitigung sind lediglich in den einzelnen Vorgängen bzw. Protokollen festgehalten. Eine Aufstellung ist nicht vorhanden und kann auch nicht erstellt werden. Neukölln Bisher konnten die Mängel in allen Fällen behoben werden, ohne dass Sanktionen erforderlich geworden sind. Im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG sind keine Auflagen beschrieben. Die Vorgaben für Wohnungslosenunterkünfte ergeben sich im Wesentlichen aus dem Infektionsschutzgesetz (Gemeinschaftsunterkünfte ) und dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Treptow-Köpenick Da keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden, mussten auch keine Sanktionen verhängt werden. Marzahn-Hellersdorf Seitens des Amtes für Soziales wurden gegenüber den bezirklich kontrollierten Wohnungsloseneinrichtungen keine Sanktionen verhängt. Lichtenberg Nach ASOG mussten keine Sanktionen erfolgen, da aufgetretene Mängel zeitnah behoben wurden. Reinickendorf Bei Nichteinhaltung der Auflagen nach dem ASOG wird unter Fristsetzung die Mängelbeseitigung gefordert und ggf. ein Belegungsstopp ausgesprochen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 5 8. Wie und durch wen wird deren Einhaltung kontrolliert ? Zu 8.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Die Einhaltung wird durch die bezirkliche Heimbegeherin bzw. den bezirklichen Heimbegeher kontrolliert. Friedrichshain- Kreuzberg Die Einhaltung wird durch die bezirkliche Heimbegeherin bzw. den bezirklichen Heimbegeher und anderen Dienststellen (z. B. Gesundheits- und Lebensmittelaufsicht ) kontrolliert. Pankow Im Fall von Sanktionen würde eine Kontrolle durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes Pankow erfolgen. Charlottenburg- Wilmersdorf Die Einhaltung der Beseitigung des Mangels. wird nach Fristablauf durch die bezirkliche Heimbegeherin bzw. den bezirklichen Heimbegeher kontrolliert. Spandau Die Einhaltung der Mindeststandards wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Wohnhilfe kontrolliert. Steglitz-Zehlendorf Die Behebung der Mängel wird durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Wohnhilfe oder der Fachabteilungen kontrolliert. Tempelhof-Schöneberg Festgestellte Mängel und die Kontrolle der erfolgten Beseitigung sind lediglich in den einzelnen Vorgängen bzw. Protokollen festgehalten. Eine Aufstellung ist nicht vorhanden und kann auch nicht erstellt werden. Neukölln Die Einhaltung wird durch Nachkontrollen der Heimbegeherin bzw. des Heimbegehers ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachabteilungen (z. B. Gesundheitsamt) überprüft. Treptow-Köpenick Die Unterkünfte werden durch den Bereich Soziale Wohnhilfe einmal jährlich aufgesucht . Sofern es sich um neue Einrichtungen handelt oder gewisse Auflagen im Hinblick auf die Ausstattung festgestellt wurden, auch mehrfach. Marzahn-Hellersdorf Eine Kontrolle erfolgt gegebenenfalls durch die Heimbegeherin bzw. den Heimbegeher . Mangels bestehender Sanktionen, sind derzeit keine Kontrollen zu deren Einhaltung erforderlich. Lichtenberg Die Einhaltung der Mindestanforderungen wie auch mögliche Mängelbeseitigungen werden durch die für die Heimbegehung zuständige Mitarbeiterin bzw. den für die Heimbegehung zuständigen Mitarbeiter mit entsprechenden Fristsetzungen kontrolliert . Reinickendorf Die Einhaltung der Sanktionen wird durch die Heimbegeherin bzw. den Heimbegeher kontrolliert. 9. In wie vielen Fällen wurden Betreiber von Unterkünften seit 2011 aufgrund sanktioniert und wenn ja, in welcher Form? (Aufstellung nach Jahren und Bezirken erbeten.) Zu 9.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Es gab keine Fälle von „Sanktionen“. Friedrichshain- Kreuzberg Es gab keine Fälle von „Sanktionen“. Pankow Es gab keine Fälle von „Sanktionen“. Charlottenburg- Wilmersdorf In 2011 wurden in o. g. Wohnheim Sanitäranlagen gesperrt und eine Frist zur Behebung des Mangels festgelegt. Innerhalb dieser Frist wurden die Mängel behoben. Ein Belegungsstopp war nicht erforderlich. Spandau Es gab keine Fälle von „Sanktionen“. Steglitz-Zehlendorf Es erfolgt keine Dokumentation. Tempelhof-Schöneberg Festgestellte Mängel und die Kontrolle der erfolgten Beseitigung sind lediglich in den einzelnen Vorgängen bzw. Protokollen festgehalten. Eine Aufstellung ist nicht vorhanden und kann auch nicht erstellt werden. Neukölln Bisher konnten die Mängel in allen Fällen behoben werden, ohne dass Sanktionen erforderlich geworden sind. Im ASOG sind keine Auflagen beschrieben. Die Vorgaben für Wohnungslosenunterkünfte ergeben sich im Wesentlichen aus dem Infektionsschutzgesetz (Gemeinschaftsunterkünfte) und dem Wohnungsaufsichtsgesetz. Treptow-Köpenick Es wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt. Bei neuen Einrichtungen wurden im Nachhinein ggf. Schränke oder z. B. Lampen beschafft. Marzahn-Hellersdorf Dem Amt für Soziales sind keine Fälle bekannt. Lichtenberg Es erfolgten keine Sanktionen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 6 Reinickendorf In zwei Fällen wurden Betreiber/innen aufgrund von Mängeln sanktioniert. 2012 wurde ein Belegungsstopp ausgesprochen, 2013 unter Fristsetzung die Mängelbeseitigung gefordert. 10. Wie prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Kosten der Unterbringung von wohnungslosen Menschen ? Zu 10.: Nach Ziff. 3.5.2 Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) sind die bei Unterbringung von Wohnungslosen anfallenden tatsächlichen Aufwendungen (Tagessätze) solange als angemessen zu bewerten, wie eine Anmietung von regulärem Wohnraum nicht möglich ist. Der Tagessatz bzw. die Zuweisung zu einer Unterkunft wird durch eine „Bescheinigung über Unterkunftsplatznachweis bei Wohnungslosigkeit zur Vorlage im Jobcenter“, durch das jeweils zuständige Bezirksamt angegeben. Ferner regelt die AV-Wohnen seit dem 01. Dezember 2015 in Ziffer 3.4 die Bedingungen bei der „Neuanmietung von Wohnraum“. Vor diesem Hintergrund ist durch diese Regelung in Ziffer 3.4 Abs. 2 AV-Wohnen für Wohnungslose eine Richtwertüberschreitung von 20 % zulässig. Voraussetzung ist, dass die Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen erfolgt und dadurch die Unterbringung in kostenintensiveren gewerblichen oder kommunalen Einrichtungen beendet oder verhindert werden kann. 11. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Meldeadressen von wohnungslosen Menschen missbraucht werden um einen Leistungsanspruch gegenüber Jobcentern zu erheben, obwohl die Personen nicht mehr in der angegebenen Wohnungslosenunterkunft leben? Zu 11.: Hierzu liegen weder dem Berliner Senat noch der Regionaldirektion Berlin Brandenburg Daten vor. In einzelnen Bezirken (Neukölln, Reinickendorf) sind Einzelfälle bekannt, ohne dass diese dokumentiert werden. Im Bezirk Neukölln lag in diesen Fällen der Schwerpunkt weniger bei der Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen an sich, als vielmehr an der Verschaffung einer Meldeadresse in Neukölln, um eine örtliche Zuständigkeit im Bezirk Neukölln zu begründen. Aufgrund der Besonderheit des Personenkreises der Obdachlosen ist es grundsätzlich möglich, dass die Betroffenen eine zugewiesene Unterkunft verlassen, ohne dem zuständigen Jobcenter dies mitzuteilen. Eine betrügerische Absicht ist hier nicht zu unterstellen. 12. Sind dem Senat Fälle bekannt geworden, in denen fingierte Kostenanträge unterschrieben und beglichen wurden und wie wurde damit umgegangen? Zu 12.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Ein möglicher Missbrauch ist nicht auszuschließen, aber kaum nachweisbar. Sollten Fälle bekannt werden, würde die Rechnung wegen der nicht erbrachten Beherbergungsleistung gekürzt bzw. nicht bezahlt und die Leistungsfälle um den Faktor Kosten der Unterkunft aufgrund des fehlenden Bedarfes gekürzt. Statistiken werden nicht geführt. Friedrichshain- Kreuzberg Ein möglicher Missbrauch ist nicht auszuschließen, aber kaum nachweisbar. Sollten Fälle bekannt werden, würde die Rechnung wegen der nicht erbrachten Beherbergungsleistung gekürzt bzw. nicht bezahlt und die Leistungsfälle um den Faktor Kosten der Unterkunft aufgrund des fehlenden Bedarfes gekürzt. Statistiken werden nicht geführt. Pankow Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Spandau Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Steglitz-Zehlendorf Dem Bezirksamt sind keine derartigen Fälle bekannt. Tempelhof-Schöneberg Dem Bezirksamt sind keine derartigen Fälle bekannt. Neukölln Dem Amt für Soziales ist kein derartiger Fall bekannt. Treptow-Köpenick Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Marzahn-Hellersdorf Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Lichtenberg Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Reinickendorf Es sind keine derartigen Fälle bekannt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 7 13. Warum gibt es keine „Pensionsbegeher“ mehr und gibt es Überlegungen diese wieder einzuführen? Wenn nicht, warum nicht? Zu 13.: Die Bezirke haben wie folgt Stellung genommen : Mitte Die Aufgabe wurde kontinuierlich durchgeführt. Friedrichshain- Kreuzberg Die Aufgabe wird wahrgenommen. Aufgrund der angespannten Personalsituation innerhalb der Sozialen Wohnhilfe erfolgt dies anlassbezogen. Pankow Aufgrund der Vorgabe in früheren Jahren, auch im Sozialamt die Anzahl der Stellen deutlich zu verringern, wurde die entsprechende Stelle eingespart. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, wieder eine gesonderte Stelle diesbezüglich einzurichten. Die Aufgaben des „Pensionsbegehers“ wurden anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben mitübertragen. Die Einrichtung einer Stelle für „Pensionsbegeher“ würde erfordern, dass dem Sozialamt hierfür eine zusätzliche Stelle zugebilligt würde. Spandau In Bezirk gab es noch nie eine Heimbegeherin bzw. einen Heimbegeher. Steglitz-Zehlendorf Im Bezirk gibt es aufgrund des Stellenabbaus keine Heimbegeherinnen und Heimbegeher mehr. Es ist nicht beabsichtigt, diese Aufgabe wieder einzuführen, da zusätzliches Personal im Rahmen der Zielvereinbarung Transferkostensteuerung zur Erstellung der dort benannten Produkte eingesetzt werden muss. Tempelhof-Schöneberg Im Bezirksamt gibt es eine Pensionsbegeherin bzw. Pensionsbegeher, der auf Grund diverser anderen Aufgaben, dies im begrenzten zeitlichen Umfang leisten kann. Die Tatsache, dass die Tätigkeit nicht mit einem ganzen Stellenanteil ausgefüllt werden kann, ist in der Personalpolitik des Landes Berlin der letzten Jahre begründet. Der dauerhafte Stellenabbau hat dazu geführt, dass wegen der Vielzahl der zu bewältigenden Pflichtaufgaben und dem hierfür nicht mehr in adäquatem Maße zur Verfügung stehenden Personalressourcen, bezirkliche Priorisierungen notwendig waren. Ob zukünftig wieder in ausreichendem Maße Heimbegehungen möglich sind, hängt von daher in wesentlichem Maße von einer ausreichenden Personalausstattung ab. Neukölln Die im Bezirk zuständige Heimbegeherin bzw. der zuständige Heimbegeher prüft turnusmäßig alle BUL-gelisteten Einrichtungen im Bezirk. Die nicht in der BUL gelisteten Einrichtungen im Bezirk (z. B. bei ordnungsrechtlicher Unterbringung in Pensionen) werden lediglich anlassbezogen bei Beschwerden oder Verdacht auf Überbelegung begangen. Treptow-Köpenick Die Fragestellung wird verneint. Marzahn-Hellersdorf Das Amt für Soziales beschäftigt eine Heimbegeherin bzw. einen Heimbegeher. Lichtenberg Im Amt für Soziales Lichtenberg gibt es eine „Pensions- / Heimbegeherin“ bzw. einen „Pensions- / Heimbegeher“ Reinickendorf Im Bezirk Reinickendorf gibt es zwei „Pensions- / Heimbegeherin“ bzw. „Pensions- / Heimbegeher“ 14. Warum wird keine Gesamtstatistik für das Land Berlin gefertigt, obwohl Betreiber von Wohnungslosenunterkünften jährlich eine detaillierte Statistik bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einreichen müssen? Zu 14.: Es trifft nicht zu, dass die Betreiber/innen von Wohnungslosenunterkünften eine detaillierte Statistik bei der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales einreichen müssen. Daten in Verbindung mit der Unterbringung auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits - und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) erheben die Bezirke ausschließlich als Geschäftsstatistik gemäß Nr. 3 Abs. 17 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG). Die Angaben zu bezirklich untergebrachten wohnungslosen Personen/ Haushalten erfolgen auf Grundlage der „Vereinbarung zur Regelung anonymisierten Datenmitteilung über bezirklich untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte“ zwischen den Bezirken und der ehemaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales . Die Vereinbarung regelt u.a., dass die benötigten Daten von allen Bezirken erfasst werden und an die für Soziales zuständige Senatsverwaltung übermittelt werden, wobei die Datenerfassung den Bezirken obliegt. Zu den konkreten Daten wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/18487 verwiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 070 8 15. Was hindert den Senat daran qualitative Entgeltvereinbarungen (nach §12 SGB, Personengruppe 67 ff.) auch auf ASOG-Einrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte anzuwenden? Ist dies in Zukunft vorgesehen? Wenn ja, ab wann? Zu 15.: Die Bezirksämter sind gemäß Nr. 19 Zuständigkeitskatalog des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) verantwortlich für die Ordnungsaufgaben bei Wohnungslosigkeit soweit keine Zuständigkeit für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer beim Landesamt für Flüchtlinge besteht. Die ordnungsrechtliche Aufgabe der Unterbringung Wohnungsloser in eine Notunterkunft dient dem Schutz vor Selbstgefährdung des Lebens bzw. der Gesundheit bei wohnungslosen Personen. Insoweit handelt es bei derartigen Unterkünften grundsätzlich nicht um sozialhilferechtliche Leistungen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 67 ff SGB XII. Leistungen gemäß §§ 67 ff SGB XII richten sich an Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Die Leistungen dienen der Überwindung dieser Schwierigkeiten und sind zu gewähren, wenn die betreffenden Personen aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Bei einer Maßnahme nach § 67 SGB XII geht der individuelle Bedarf demnach über die Beseitigung der Obdachlosigkeit hinaus und es steht die persönliche Hilfe im Fokus. Zusammengefasst bedeutet dies, dass regelhaft bei einer eingetretenen Obdachlosigkeit eine Unterbringung in einer Unterkunft zur Beseitigung der Obdachlosigkeit veranlasst und grundsätzlich von Amts wegen geprüft wird, ob eine weitergehende Maßnahme nach § 67 SGB XII zusätzlich erforderlich ist. Berlin, den 09. Dezember 2016 In Vertretung Alexander Fischer _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)