Drucksache 18 / 10 075 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 21. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2016) und Antwort Entwicklung des Verbraucherschutzes (III) – Landwirtschaft Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Rolle hat die Landwirtschaft in den vergangenen fünf Jahren für den Senat gespielt? Zu 1.: Auf Basis der Geschäftsverteilung des Senats hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die folgenden, dem Themenkomplex „Landwirtschaft “ zuzuordnenden Aufgaben wahrgenommen: Agrarpolitik, Agrarrecht; Angelegenheiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus; Durchführung des Landwirtschaftsstaatsvertrages mit Brandenburg; Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“; Angelegenheiten des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL); Angelegenheiten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER); Internationale Grüne Woche (IGW); Aufgaben der Obersten Siedlungs - und Flurerneuerungsbehörde; Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für die Landwirtschaft; Angelegenheiten des Europäischen Fischereifonds (EFF),sowie Marktpolitik, Marktordnungsrecht und EU- Fragen, Handelsklassenwesen, Durchführung des Rindfleisch - und des Fischetikettierungsgesetzes. Im Rahmen des Aufgabenkreises der Grundsatzangelegenheiten der Agrarpolitik wirkte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz bei den Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Agrarrechts im Landesrecht, sowie über das Bundesratsverfahren im Bundesrecht und im EU-Recht mit. Darüber hinaus wurden die Interessen des Landes Berlin bei den Konferenzen der Agrarministerinnen und Agrarminister (AMK) sowie der Amtschefinnen und der Amtschefs (ACK) wahrgenommen. In der abgelaufenen Legislaturperiode nahm die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an folgenden Sitzungen teil: ACK Berlin 2012 (18.01.2012 - 19.01.2012) AMK Konstanz 2012 (25.04.2012 - 27.04.2012) AMK Schöntal 2012 (26.09.2012 - 28.09.2012) Sonder-AMK Berlin (12.12.2012 - 12.12.2012) ACK Berlin 2013 (16.01.2013 - 17.01.2013) AMK Berchtesgaden 2013 (10.04.2013 - 12.04.2013) AMK Würzburg 2013 (28.08.2013 - 30.08.2013) Sonder-AMK München (04.11.2013 - 04.11.2013) ACK Berlin 2014 (15.01.2014 - 16.01.2014) AMK Cottbus 2014 (02.04.2014 - 04.04.2014) AMK Potsdam 2014 (03.09.2014 - 05.09.2014) ACK Berlin 2015 (14.01.2015 - 15.01.2015) AMK Bad Homburg 2015 (18.03.2015 - 20.03.2015) AMK Fulda 2015 (30.09.2015 - 02.10.2015) ACK Berlin 2016 (13.01.2016 - 14.01.2016) AMK Göhren-Lebbin 2016 (13.04.2016 - 15.04.2016) Sonder-AMK in Brüssel (15.07.2016 - 15.07.2016) AMK Warnemünde 2016 (07.09.2016 - 09.09.2016). Zur jährlich in Berlin stattfindenden Internationalen Grünen Woche hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz in den Jahren 2012 bis 2016 die Berlin -Halle gestaltet. Gemeinsam mit dem für Landwirtschaft zuständigen Bundesministerium und der Messe Berlin GmbH veranstaltete die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen der Internationalen Grünen Woche ferner jährlich das Global Forum for Food and Agriculture (GFFA) mit, an dem Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister aus aller Welt teilnahmen. Die Fortschreibung des Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft (Landwirtschaftsstaatsvertrag), der die Wahrnehmung eines Großteils der Durchführungsaufgaben der Berliner Agrarverwaltung durch die Behörden des Landes Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 075 2 Brandenburg regelt, wurde von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit dem für Landwirtschaft zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg vorbereitet , um Anpassungen an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und an den deutlich gestiegenen personellen Aufwand vorzunehmen. Im Rahmen der EU-Strukturfondsförderung standen dem Land Berlin in der Förderperiode 2007-2013 im Rahmen des mit dem Land Brandenburg gemeinsamen Entwicklungsplanes (EPLR) Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in Höhe von 2,024 Mio € zur Verfügung. Neben der flächenbezogenen Förderung wie Gewährung von Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete und in Natura-2000-Gebieten sowie im Rahmen der Kultur- und Landschaftsprogramm-Richtlinie (KULAP) nach Schwerpunkt 2 des EPLR wurden drei einzelbetriebliche Investitionsvorhaben , vor allem in Gartenbaubetrieben gefördert (Schwerpunkt 1). Mit der 5. Änderung des EPLR war für Berlin ab 2012 die Förderung in den definierten ländlichen Teilregionen Berlins nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) möglich (Schwerpunkt 3). Gefördert wurde hier vor allem die Erhaltung von ländlichem Kulturerbe (sechs Projekte), z. B. im Stadtgut Blankenfelde und im Naturhof Malchow . Die geförderten EU-Projekte wurden aus Landesmitteln der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und teilweise aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe für die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) kofinanziert. Gesamtinvestition (€) Förderung insgesamt (€) Anteilige ELER- Förderung (€) Schwerpunkt 1 350.492 80.348 40.174 Schwerpunkt 2 . / . 1.107.425 609.084 Schwerpunkt 3 3.090.887 2.286.328 1.163.439 Gesamt 3.474.101 1.812.697 Das Land Berlin setzt die ELER-Förderung in der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 fort. Innerhalb des gemeinsamen Entwicklungsprogramms mit dem Land Brandenburg stehen Berlin rund 1,7 Mio. € ELER-Mittel zur Verfügung. 2. Wie bewertet der Senat die stetig wachsende Zahl von Imkern in der Stadt? Zu 2.: Bienen gehören neben Rindern und Schweinen zu den drei wichtigsten Nutztieren. Sie sichern durch die Bestäubung die Artenvielfalt der Natur. Ohne Bienen gäbe es ein Drittel unserer Lebensmittel nicht mehr. Alle Bienenarten sind gemäß Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Mit der Haltung von Bienen leisten die Berlinerinnen und Berliner einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und tragen auch zur Arterhaltung der Bienen bei. Berlin bietet ideale Voraussetzungen für die Haltung von Bienen, denn die Stadt bietet eine Vielzahl von Parks, Alleen und Grünanlagen. Die Bienenhaltung erfordert nicht viel Platz, sodass die Berlinerinnen und Berliner die Bienen auf Dächern, Balkonen oder in Gärten halten können. Die Bedeutung der Bienen in Berlin hängt u. a. auch mit dem urbanen Gartenbau („Urban-Gardening- Bewegung“) in Zusammenhang, der gerade in Berlin an Bedeutung gewinnt. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz setzt sich aktiv für die Bienenförderung in Berlin ein und begrüßt die Entscheidung der Berlinerinnen und Berliner, Bienen in der Stadt zu halten. In den Jahren 2013 bis 2016 förderte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Errichtung von drei Bienenhäusern in verschiedenen Bezirken: Den Imkerverein Wuhletal 1864 (Lichtenhainer Straße 14, 12627 Berlin) im Osten, den Imkerverein Lichtenrade e. V. (Diedersdorfer Weg 5, 12277 Berlin) im Süden und den Imkerverein Langstroth Berlin e. V. im Norden (GWZ Salzufer 14 a, 10587 Berlin). Hierfür wurden insgesamt 142.668,43 € als Projektförderungen aufgewendet. Die Bienenhäuser verfügen über Schulungsräume für die Aus- und Fortbildung interessierter (Neu)Imkerinnen und Imker. Alle Bienenhäuser sind ebenfalls mit einem Schleuderraum ausgestattet. Mit der Förderung trägt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz der steigenden Anzahl von Imkerinnen und Imkern in Berlin Rechnung. Einen weiteren Schwerpunkt stellte die Forschungsförderung im Mehrländer-Institut für Bienenkunde (LIB) in Hohen Neuendorf dar. Zum einen beteiligte sich das Land Berlin im Rahmen eines mit dem Land Brandenburg gemeinsamen 3-Jahres-Programmen an der EU-Förderung von Fördermaßnahmen im Bienenzuchtsektor aus Europäischen Mittel des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL). Die Europäischen Mittel wurden zu 50% mit Landesmitteln kofinanziert. Im Programmzeitraum 2013/14 bis 2015/16 wurden insgesamt 216.566 € bereitgestellt. Im Programmzeitraum 2016/17 bis 2018/19 hat Berlin insgesamt 240.000 € für Forschungsprojekte des LIB eingeplant. Zum anderen werden im LIB weitere ausschließlich national finanzierte Gemeinschaftsprojekte z. B. im Rahmen der Zuchtwertschätzung von den Mitgliedsländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin gefördert. 2014 bis 2016 wurden dafür Landesmittel Berlins in Höhe von 38.750 € zur Verfügung gestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 075 3 Das Land Berlin hat seine Bereitschaft erklärt, sich im Rahmen der Gemeinschaftsprojekte auch 2017 finanziell zu beteiligen. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat im Jahr 2015 ferner die Neuauflage der Broschüre „Nachwuchs gewinnen – aber wie?“ Eine Anleitung für Imker und Imkervereine in einer Auflage von 3000 Stück aus Mitteln des Landes in Höhe von 7590,28 € finanziert und dem LIB, dem Deutschen Imkerbund und den Berliner Imkervereinen sowie weiteren Organisationen der Landwirtschaft und des Gartenbaus zur Verfügung gestellt. 3. Wie unterstützt der Senat die Vermarktung regional produzierter Lebensmittel? Zu 3.: Die Förderung der Vermarktung regionaler Produkte war in der letzten Wahlperiode ein zentrales Anliegen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz . In enger Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde eine Reihe von Gesprächsrunden initiiert, um Erzeuger , Vermarkter und Abnehmer aus der Region zusammen zu bringen. Zu nennen sind insbesondere folgende Veranstaltungen : Gesprächsrunde „Regionale Produkte in Berlin und Brandenburg“ auf der IGW 2014 am 22.01.2014 , Gesprächsrunde „Regionale Produkte für Berliner Schulessen“ in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz am 09.02.2014, Markthändler-Workshop „Regionalvermarktung“ bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen am 09.06.2014. Die Wertewochen Lebensmittel 2014 standen unter dem Thema „So bunt schmeckt die Region“ und hatten mit 212 Aktionen in 10 Berliner Bezirken regen Zulauf. 4. Welches Potenzial sieht der Senat im Weinbau in Berlin? Zu 4.: In Berlin wird aktuell an insgesamt neun Standorten auf einer Gesamtfläche von rund einem Hektar Wein angebaut. Um den Weinanbau und dessen Vermarktung in Berlin zu ermöglichen, hat der Senat am 03. November 2015 eine Änderungsverordnung zur bestehenden Weinrechtsdurchführungsverordnung erlassen. Mit dieser konnte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz noch vor Auslaufen des alten Pflanzungsrechtesystems im Weinrecht zum 31. Dezember 2015 ungenutzte Rechte zur Anpflanzung von Reben aus Hessen erwerben und an Berliner Winzer gewähren. Mit den umfangreichen Änderungen im Weinrecht, die zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten sind, besteht zudem für alle interessierten Winzer die Möglichkeit, jährlich bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eine Genehmigung für den Anbau von neuen Rebpflanzen auch für entsprechend geeignete Flächen im Land Berlin zu beantragen. Durch eine Einladung der nach langen Jahren wieder einmal ernannten Berliner Weinkönigin zur Internationalen Grünen Woche 2017 unterstützt der Senat auch die Marketingbemühungen der Berliner Weinbauern. Berlin, den 05. Dezember 2016 In Vertretung Sabine Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)