Drucksache 18 / 10 076 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 21. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2016) und Antwort Entwicklung des Verbraucherschutzes (IV) – Tierschutz Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Berliner Tierschutzbeauftragten in den vergangenen fünf Jahren und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus? Zu 1.: Der Berliner Landestierschutzbeauftragte hat in den vergangenen fünf Jahren eine sehr gute Arbeit geleistet . Dies belegen seine zahlreichen Aktivitäten und Initiativen , die in seinen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichten Jahrestätigkeitsberichten nachzulesen sind. Die guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den bisherigen Landestierschutzbeauftragten, die der Senat in den zurückliegenden Legislaturperioden sammeln konnte, sollten in weitere Überlegungen zur Stärkung der Position des Tierschutzbeauftragten einbezogen werden. 2. Wie hat sich die Zahl der Tierversuche in Berlin entwickelt und welche Erklärungen gibt es dafür? Zu 2.: Hierzu wird auf die Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/18818 verwiesen. Darin heißt es: „Im Jahr 2015 wurden in Berlin 256.228 Tiere in Versuchen eingesetzt. Das waren 3.551 weniger als 2014. Der leichte Rückgang der Tierzahlen (1,4%) ist bedingt durch eine deutlich geringere Anzahl an Fischen (- 5.906). Dass die Tierzahl nicht entsprechend niedriger ist, liegt an der gleichzeitig erhöhten Anzahl an in Versuchen eingesetzten Haushühnern (+ 3.213). Bei der Tötung zu wissenschaftlichen Zwecken hat es erneut einen Rückgang gegeben (von 68.726 auf 62.655). Der Einsatz von Tieren in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist von 4.271 auf 5.062 gestiegen (+ 791). Das liegt aber noch immer unter dem Niveau von 2013. Eine ausführliche Darstellung der Versuchstierzahlen für 2015 und ein Vergleich mit den Zahlen aus den Vorjahren findet sich unter: https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/ tierversuche/versuchstiermeldung/“ 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Zahl der Tierversuche zu verringern? Zu 3.: Einen unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Zahl der in Berlin durchgeführten Tierversuche hat der Senat nicht. Deren Entwicklung hängt von zahlreichen Faktoren wie den gesetzlichen Rahmenbedingungen , der Entwicklung des Forschungsstandorts oder der Ansiedlung und Aktivität von forschenden Unternehmen der Pharmaindustrie, der Biomedizin u. a. ab. Unabhängig davon hat der Senat 2015 erstmals den Landespreis zur Förderung tierversuchsfreier universitärer oder beruflicher Ausbildung in Höhe von 10.000 Euro verliehen. Ausgezeichnet wurde ein Konzept einer Ringvorlesung zum Thema „Alternativen zu Tierversuchen in Forschung, Ausbildung und Lehre“. Ebenfalls 2015 wurde bereits zum dritten Mal der Forschungspreis des Landes Berlin zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden für Tierversuche vergeben. Dieser würdigt Forschungen, die einen Beitrag zur Reduzierung der Zahl der Tierversuche und zu weniger Belastung für Versuchstiere leisten, und ist mit 15.000 Euro dotiert. Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 2015/2016 eine neue Universitätsprofessur an der Freien Universität Berlin zur Erforschung von Alternativen für Tierversuche mit einer Anschubfinanzierung von 400 000 Euro gefördert. Ziel dieser Professur ist es, Krankheitsmodelle auf der Basis menschlicher Gewebezellen und daraus rekonstruierter menschlicher Organe zu entwickeln. Diese Modelle könnten in der Grundlagen- und Pharmaforschung eingesetzt werden, beispielsweise um die Wirksamkeit von Arzneistoffen oder die Auswirkungen von Umweltgiften auf den menschlichen Organismus zu testen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 076 2 4. Welche Tiere hält der Senat für schützenswert im Sinne des Tierschutzgesetzes? Zu 4.: Im Sinne des § 1 Tierschutzgesetz betrachtet der Senat jedes lebende Tier als schützenswert. Allerdings beschränken sich verschiedene Vorschriften des Tierschutzgesetzes auf den Schutz von Wirbeltieren. 5. Inwiefern hat sich der Giftköderatlas bewährt? Zu 5.: Nach Mitteilung des Landestierschutzbeauftragten ist der Giftköderatlas unter Berücksichtigung des relativ kurzen Zeitraums seiner Veröffentlichung insgesamt gut etabliert und wird von Bürgern als Informationsquelle und zur Meldung von Giftköderfunden gut angenommen . Vom Landestierschutzbeauftragten erfolgt die Eintragung eines Vorfalls in der Regel nur dann, wenn er bereits dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt oder der Polizei gemeldet wurde. 6. Welche Maßnahmen hat der Senat im Zusammenhang mit Kutschpferden in Berlin ergriffen und sieht er weitere Möglichkeiten, den Tieren eine artgerechte Haltung zu garantieren (präventiv und nicht nur im Kontrollbereich der Bezirke)? Zu 6.: Zur besseren Durchsetzung des Tierschutzes beim Einsatz von Pferden in Kutschenbetrieben und deren Haltung hat der Senat in Zusammenarbeit mit den Veterinär -und Lebensmittelaufsichtsämtern die Berliner Leitlinien für Pferdefuhrwerksbetreiber erarbeitet, die seit 2009 von den zuständigen Behörden angewendet werden. Eine Evaluierung der Leitlinien führte 2013 zu dem Ergebnis, dass diese zu einer wesentlichen Verbesserung bzgl. des Umgangs und der Haltung von Kutschpferden geführt haben. Mit diesen Leitlinien und der tierschutzrechtlichen Erlaubnispflicht für Kutschfahrtunternehmer stehen weitreichende Instrumentarien zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Normen zur Verfügung. Berlin, den 07. Dezember 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)