Drucksache 18 / 10 077 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 17. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. November 2016) und Antwort Straftaten an und im Görlitzer Park bis September 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit Beginn des Null-Toleranz-Konzeptes im Görlitzer Park erfasst? Zu 1.: Seit Inkrafttreten der neuen Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung (GAV) zur Umsetzung des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) am 31. März 2015 wurden bis Ende September 2016 insgesamt 6.194 Straftaten am Brennpunkt Görlitzer Park erfasst. Dabei handelte es sich bei 2.020 dieser angezeigten Straftaten um Verstöße gegen das BtmG (DataWarehouse-Recherche vom 23. November 2016). 2. Wie viele Personen wurden seit Beginn des Null- Toleranz-Konzeptes im Görlitzer Park überprüft? Zu 2.: Im Zeitraum vom 31. März 2015 bis 30. September 2016 wurden am Brennpunkt Görlitzer Park insgesamt 5.764 Personenüberprüfungen durchgeführt (Stand: 23. November 2016). 3. Wie viele Personen wurden seit Beginn des Null- Toleranz-Konzeptes im Görlitzer Park festgenommen? Zu 3.: Im Zeitraum vom 31. März 2015 bis 30. September 2016 wurden am Brennpunkt Görlitzer Park insgesamt 561 Freiheitsentziehungen durchgeführt (Stand: 23. November 2016). 4. Gegen wie viele Personen wurden seit Beginn des Null-Toleranz-Konzeptes im Görlitzer Park Strafverfahren eingeleitet? Zu 4.: Vom 31. März 2015 bis zum 30. September 2016 wurde bei der Staatsanwaltschaft für den Tatortbereich Görlitzer Park gegen insgesamt 2.735 Personen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. 5. Wie viele Personen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sind verurteilt worden und zu welchen Strafen? Zu 5.: Für den Zeitraum vom 31. März 2015 bis zum 30. September 2016 sind bei der Staatsanwaltschaft, unabhängig von der Rechtskraft, 511 Verurteilungen verzeichnet , wobei die konkrete Strafhöhe statistisch nicht erfasst wird. Im Einzelnen ist folgende Unterteilung möglich: - 41 Verurteilungen zu unbedingter Freiheitsstrafe (insgesamt gegen 39 Personen), - 67 Verurteilungen zu Freiheitsstrafe mit Bewährung (insgesamt gegen 67 Personen), - 9 Verurteilungen zu unbedingter Jugendstrafe (insgesamt gegen 9 Personen), - 11 Verurteilungen zu Jugendstrafe mit Bewährung (insgesamt gegen 11 Personen), - 12 Verurteilungen zu Jugendarrest (insgesamt gegen 12 Personen), - 337 Verurteilungen zu Geldstrafe (insgesamt gegen 331 Personen), - 34 Verurteilungen zu sonstigen Sanktionen, z.B. Absehen von Strafe, (insgesamt gegen 34 Personen ). Berlin, den 30. November 2016 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dez. 2016)