Drucksache 18 / 10 085 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 23. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2016) und Antwort Wartezeiten bei und Missbrauch von Notrufen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015 bei dem polizeilichen Notruf angefallen? Zu 1.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2013 2014 2015 durchschnittliche Wartezeit 7 Sekunden 11 Sekunden 11 Sekunden* * Aufgrund der Havarie bedingten Auslagerung der Einsatzleitzentrale (ELZ) konnten im Zeitraum 16. Juli bis 1. November 2015 Daten nicht durchgehend erfasst werden. Die durchschnittliche Wartezeit wird durch eine Auswertungssoftware über die Wartezeit aller Anrufe ermittelt . 2. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014 2015 und bisher in 2016 bei dem polizeilichen Notruf angefallen? Zu 2.: Das in der ELZ der Polizei Berlin zum Einsatz kommende Auswertesystem weist die Wartezeit in Intervallen aus. Die Intervalle sind in die Zeiträume 0 bis 10 Sekunden, 11 bis 20 Sekunden, 21 bis 30 Sekunden sowie länger als 30 Sekunden gestaffelt. Ein Höchstwert der Wartezeit kann nicht angegeben werden. 3. Welche durchschnittliche Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015 und bisher in 2016 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen? Zu 3.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2013 2014 2015 2016 durchschnittliche Wartezeit 9,02 Sekunden 10,91 Sekunden 13,8 Sekunden 13,4 Sekunden 4. Welche längste Wartezeit pro Anruf zwischen Rufaufbau und Gesprächskontakt mit einem Beamten ist in den Jahren 2013, 2014, 2015 und bisher in 2016 bei dem Feuerwehrnotruf angefallen? Zu 4.: Bei der Beurteilung der längsten Wartezeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich in diesen Fällen um besondere Einsatzsituationen handelt. Beispiele für solche Einsätze sind der Brand des Europacenters, der Autobombenanschlag Bismarckstraße oder Ausnahmezustände aufgrund extremer Wetterereignisse. Hierbei gehen in kurzer Zeit sehr viele Notrufe gleichzeitig ein, die nacheinander abgearbeitet werden müssen und das reguläre Anruferaufkommen massiv überschreiten. Jahr 2013 2014 2015 2016 längste Wartezeit 05:21 Minuten 10:54 Minuten 04:50 Minuten 07:22 Minuten 5. Die Berliner Polizei berichtet auf Ihrer Internetpräsenz von einer Vielzahl von zweckfremden Nutzungen des polizeilichen Notrufs. Wie viele dieser Fälle sind für die Jahre 2013, 2014, 2015 und bisher in 2016 erfasst? Zu 5.: Zweckfremde Nutzungen des polizeilichen Notrufs werden in der Statistik nicht geführt. Im Jahr 2015 wurden durch die Einsatzleitzentrale (ELZ) ca. 1,3 Mio. Notrufe entgegen genommen, aus denen etwa 840.000 Funkwageneinsätze generiert wurden . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 085 2 Durch die Direktion Einsatz ELZ wird der Anteil von zweckfremden Notrufen auf über 20 % geschätzt. Demnach wurden etwa 300.000 Anrufe entgegen genommen, bei denen Sachverhalte erfragt, Eintragungen gemacht und eine Abschlussprüfung durch die Wachleitung vorgenommen wurden, ohne dass die Voraussetzungen für eine polizeiliche Sofort-Hilfestellung vorlagen. 6. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen? Zu 6.: Aus dem Aktenverwaltungssystem der Strafverfolgungsbehörden in Berlin kann nur eine Abfrage nach Strafverfahren nach § 145 StGB beantwortet werden. § 145 StGB stellt neben der zweckfremden Nutzung dieser Notrufe auch Tathandlungen wie z.B. das Entwenden von Nothämmern aus Bussen oder von Rettungsringen von Brückengeländern unter Strafe. Es kann daher keine Aussage dazu getroffen werden, in wie vielen dieser Fälle Hintergrund eine zweckfremde Nutzung des Polizei- oder Feuerwehrnotrufs ist. Im Aktenverwaltungssystem nicht erfasst ist zudem die Anzahl der von Amts wegen eingeleiteten Verfahren. Im Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 24. November 2016 gingen bei den Berliner Strafverfolgungsbehörden die folgende Anzahl von Verfahren wegen Missbrauchs von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs - und Nothilfemitteln gemäß § 145 StGB ein: Jahr Verfahren 2013 1.776 2014 1.800 2015 1.428 2016 1.460 Entsprechend der amtlichen Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2013 bis 2015 (2016 liegt noch nicht vor) wurde zu der Straftat nach § 145 StGB – „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungsund Nothilfemitteln“ folgende Anzahl von Personen verurteilt : Jahr Verurteilungen 2013 40 2014 58 2015 46 7. Wie viele Fälle von zweckfremden Nutzungen des Feuerwehrnotrufs 112 sind für die Jahre 2013, 2014, 2015 und bisher in 2016 erfasst? Zu 7.: Die angefragten Werte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr 2013 2014 2015 2016 zweckfremde Nutzung 112 Keine Erfassung Keine Erfassung Keine Erfassung 156 8. In wie vielen dieser Fälle ist eine Strafanzeige nach § 145 StGB von Amts wegen erfolgt? Wie ist der Anteil der rechtskräftigen Verurteilungen aus diesen Strafanzeigen? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 6. Berlin, den 09. Dezember 2016 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2016)