Drucksache 18 / 10 089 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 22. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2016) und Antwort Auskunft der Staatsanwaltschaft über laufende Ermittlungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Tagesspiegel berichtete am 16.11.2016, dass der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Herr Martin Steltner, die Medien darüber unterrichtete, dass beim Stadtratskandidaten Wolfgang Hebold eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe sowie Beweismaterial sichergestellt wurde. 1. Ist es üblich, dass die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber den Medien Auskunft über laufende Ermittlungen erteilt? Zu 1.: Abhängig vom Bestehen eines öffentlichen Informationsinteresses im Einzelfall ist es üblich, dass die Pressestelle der Staatsanwaltschaften den Medien im Rahmen der maßgeblichen Rechtsvorschriften (Pressegesetz Berlin, Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Presserichtlinien der Berliner Justiz) Auskunft zum Stand von Ermittlungsverfahren erteilt. Die Auskunft erfolgt - wie in dem in der Anfrage genannten Fall - in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle reaktiv , d. h. auf Nachfrage von Journalisten. 2. Wenn nein, warum erfolgte das im beschriebenen Fall? Zu 2.: Vergleiche Antwort zu 1. 3. Wie bewertet der Senat das Handeln der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Wahlen zum Bezirksamt in Berlin-Lichtenberg? Zu 3.: Die Pressestelle der Staatsanwaltschaften hat im genannten Fall auf konkrete Nachfragen von Journalisten reagiert und den nachfragenden Journalisten geantwortet, dass die Ermittlungen andauern und bei einer Durchsuchung sichergestellte Beweismittel ausgewertet werden. Für den Zeitpunkt der Auskunft war allein der Zeitpunkt der Anfragen maßgeblich. Im Übrigen ist die Staatsanwaltschaft Berlin nach Auffassung des Senats bei Bestehen eines Anfangsverdachtes auf der Grundlage des Legalitätsprinzips zur Durchführung von Ermittlungen verpflichtet . Berlin, den 29. November 2016 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2016)