Drucksache 18 / 10 090 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 22. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2016) und Antwort Modulare Unterkunft für Flüchtlinge Elisabeth-Aue, Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In einer Bürgerdialogveranstaltung am 03.11.2016 äußerte Frau Claudia Langeheine, Leiterin des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), vor ca. 200 interessierten Bürgern in Französisch Buchholz, dass es im Ausschreibungsverfahren, mit dem der Betreiber des Objekts ermittelt werden sollte, "viele Rügen" gegeben habe. Wie viele Rügen gab es? Zu 1.: Nach derzeitigem Sachstand gab es hinsichtlich des o.g. Objektes Rügen von zwei Wettbewerbsteilnehmern . 2. Was wurde in jeder einzelnen dieser Rügen beanstandet ? Zu 2.: Bei den Vergabeunterlagen zum Betrieb der Unterkünfte handelt es sich um einen sehr aufwendigen und komplexen Bereich an Anforderungen hinsichtlich der Leistungsbeschreibung, Kalkulation und entsprechender Qualitätsanforderungen. Aus Gründen der Wahrung der Vertraulichkeit gemäß § 5 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) können keine konkreten Angaben in diesem Rahmen erfolgen. Der öffentliche Auftraggeber muss gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VgV bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informationen die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessenbekundung, Interessenbestätigung , Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen gewährleisten. Diese Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit obliegt dem öffentlichen Auftraggeber auch noch nach Abschluss des Vergabeverfahrens. 3. Bei welchen weiteren Objekten gab es Rügen, bzw. musste die Ausschreibung zurückgezogen werden? Zu 3.: Für folgende Unterkünfte wurde die Ausschreibung gerügt und aufgehoben: Am Oberhafen Buchholzer Str. Gerlinger Str./Buckower Damm Haarlemer Str. Heerstraße Siverstorpstr. Venusstr. Wollenberger Str. Zossener Str. Für die Unterkunft Bühringstr. wurde die Ausschreibung aufgehoben. 4. Für welche Objekte muss europaweit ausgeschrieben werden? 8. In welchen Medien wird die Ausschreibung veröffentlicht werden? Zu 4. und 8.: Eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens bedarf es hinsichtlich der Vergabe der Betreiberleistungen perspektivisch bei allen Objekten. Die Ausschreibungen der offenen Verfahren werden über die europaweite Vergabeplattform Ted veröffentlicht . Bei der Interimsvergabe erfolgt ein Anschreiben an alle Bieter/innen, die am Interessenbekundungsverfahren und den vorangegangenen Ausschreibungen teilgenommen haben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 090 2 5. Warum reichen die freien Kapazitäten in der Anlage "Campus" in der Thielallee in Berlin-Dahlem nicht zur Aufnahme der für die Elisabeth-Aue vorgesehenen Flüchtlinge aus? In der Thielallee gibt es zur Zeit mehr freie Plätze (ca. 1000) als in der Elisabeth-Aue Bewohner einziehen sollen (ca. 560)? Zu 5.: Die Unterkunft Thielallee hat eine Kapazität von 340 Plätzen und ist annähernd voll belegt. 6. Wann wird die Unterkunft Elisabeth-Aue bezugsfertig ? Zu 6.: Nach derzeitigem Stand wird die Unterkunft im 1. Quartal 2017 bezugsfertig. 7. In welchen Meilensteinen wird die Neuausschreibung zur Auswahl eines Betreibers für die modulare Unterkunft Elisabeth-Aue und der Betreiber für die anderen Unterkünfte ablaufen (Ausschreibungsveröffentlichung, Angebotsabgabe durch die Bieter, Vergabeentscheidung, Vertragsunterschrift)? Zu 7.: An der Elisabeth-Aue wird ein Tempohome entstehen, eine modulare Unterkunft ist dort nicht geplant. Über die Ausschreibung und das weitere Verfahren wird zu gegebener Zeit auf der Website des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) informiert. 9. Wie viele Asylbewerber werden dann in die Unterkunft einziehen? Wie viele davon sind Frauen, wie viele Männer und wie viele Kinder? 10. Aus welchen Nationen werden die zukünftigen Bewohner der Unterkunft sein? Werden auch Tschetschenen und Nordafrikaner in die Unterkunft einziehen? Zu 9. und 10.: Die Zusammensetzung der künftigen Bewohnerstruktur ist noch nicht bekannt. Die konkrete Umzugsplanung erfolgt zeitnah vor dem Bezugstermin. 11. Werden Personen aus dem kürzlich in Calais /Nordfrankreich geräumten und unter dem Namen "Dschungel" bekannt gewordenen Zeltlager, die die Bundesrepublik zurücknehmen muss, in die Unterkunft einziehen ? Zu 11.: Ob ehemalige Bewohnerinnen und Bewohner aus französischen Flüchtlingsaufnahmeeinrichtungen oder dort aufgelösten irregulären Flüchtlingscamps bereits auf der Grundlage der Dublin Verordnung III in die Bundesrepublik Deutschland überstellt und in das Land Berlin verteilt wurden, ist der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung derzeit nicht bekannt. 12. In der Berliner Zeitung vom 22.11.2016 äußert der Bezirksbürgermeister Sören Benn, dass bei einer Verzögerung des Umzugs von Flüchtlingen aus den Turnhallen in die modularen Unterkünfte "die Gefahr bestehe, dass es dort (in den Turnhallen) nicht ruhig bleibe". Von welchen Personen oder Personengruppen wird ein "Nicht-ruhig- Bleiben" erwartet? 13. Was ist mit dem "Nicht-ruhig-Bleiben" genau gemeint ? 14. Welche Gefahrenanalyse gibt es dazu? 15. Woher kommt die Erkenntnis, dass diese Personen nach einem Umzug in die modulare Unterkunft dort dann ruhig bleiben würden? Zu 12. bis 15.: Dem Senat obliegt es grundsätzlich nicht, Pressemeldungen über Verlautbarungen von nicht dem Senat angehörenden Amtsträgern zu interpretieren, zu kommentieren oder zu bewerten. 16. Wie werden die Anwohner vor möglichen Übergriffen durch möglicherweise einzelne kriminelle oder islamistische Asylbewerber geschützt? Gibt es ein Notfallkonzept ? Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht? Zu 16.: Für jeden Standort wird ein Sicherheitskonzept erstellt, anhand dessen die Sicherheit am Standort durch ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen gewährleistet wird. Nach übereinstimmender Beurteilung durch verschiedene Polizeiabschnitte ist im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Vergleich zum Berliner Durchschnitt kein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen festzustellen. 17. Der Leiter der Polizeidirektion 13, Polizeidirektor B., äußerte bei der oben erwähnten Veranstaltung, dass vor einigen Unterkünften ständig ein Streifenwagen steht. Wie viel Personal hat die Polizei für den Schutz der Elisabeth -Aue und der Anwohner der Umgebung zur Verfügung ? In welchem Umfang werden für diese neue Aufgabe Polizeibeamte zur Polizeidirektion 13 hinzu versetzt oder neu eingestellt und Ausrüstung beschafft? 18. Falls nein, von welchen anderen Aufgaben werden Personal und Fahrzeuge, die für die Sicherung der Elisabeth -Aue vorgesehen sind, abgezogen? Zu 17. und 18.: Die Behauptung, der Leiter des Polizeiabschnitts 13 habe geäußert, dass vor einigen Unterkünften ständig ein Streifenwagen steht, ist nicht richtig. Herr B. hat sich dahingehend geäußert, dass im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeiten des Funkwageneinsatzdienstes seines Abschnitts auch Flüchtlingsunterkünfte anlassunabhängig aufgesucht, Haltepunkte eingenommen und Kontaktaufnahmen mit den privaten Sicherheitsdiensten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterkunftsbetreuung getätigt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 090 3 Beim Polizeiabschnitt 13 sind 206 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Da die Formulierung „neue Aufgabe“ in der Fragestellung nicht zutrifft, wurden weder Polizeibedienstete zum Polizeiabschnitt 13 versetzt oder neu eingestellt noch wurde zusätzliche Ausstattung beschafft. 19. Welches sind die geplanten Baukosten der Unterkunft in der Elisabeth-Aue? 20. Welches sind die bisher entstandenen Kosten für die Errichtung der Unterkunft in der Elisabeth-Aue? Zu 19. und 20.: Das Planungsvolumen für die Errichtung der Unterkunft beträgt 8,9 Mio. €, 3,5 Mio. € wurden bereits bezahlt. 21. Wie hoch werden die pro Tag und Bewohner anfallenden Kosten sein, die dem zukünftigen Betreiber zu erstatten sein werden? 22. Wie hoch werden die anfallenden Kosten für die getrennt auszuschreibenden Sicherheitsdienstleistungen pro Tag sein? Zu 21. und 22.: Die Vergaben für den Betrieb der Unterkunft sowie für die Sicherheitsdienstleistung sind noch nicht erfolgt. Aus diesem Grund sind die künftig entstehenden Kosten noch nicht bekannt. 23. Welche Infrastrukturverbesserungen sind geplant, um den Zuzug von so vielen Menschen zu bewältigen? Falls keine Infrastrukturverbesserungen geplant sind, warum nicht? Zu 23.: In der ersten Jahreshälfte 2016 wurden von der Senatsverwaltung für Finanzen, der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) und dem Beauftragten für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge /Senatskanzlei Abstimmungsgespräche mit den zwölf Bezirken geführt. Ziel dieser Gespräche war es, geeignete Standorte zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu konsentieren und festzulegen, damit eine Gesamtverteilung der unterzubringenden Personen in der Stadt erfolgen kann. Dabei wurde die soziale und technische Infrastruktur als wichtiges Kriterium der Standortentscheidung geprüft. Die Bezirke haben bei Ihrer Planung den Zuzug der Geflüchteten berücksichtigt, es wurden Willkommensklassen sowie zusätzliche Kitaplätze eingeplant. 24. Wie weit ist der Stand der von der Senatsverwaltung angekündigten Altlasten- und Schadstoffuntersuchung des für die modulare Unterkunft vorgesehenen Geländes? 25. Wo ist das Ergebnis einer solchen Untersuchung, sofern sie inzwischen stattgefunden hat, einzusehen? Zu 24. und 25.: Bei der Flüchtlingsunterkunft Elisabeth -Aue handelt es sich um einen Tempohome-Standort welcher mit Containern bebaut wird, nicht mit einer modularen Unterkunft (abgekürzt: MUF). Baurechtlich besteht insofern ein Unterschied, als die Container weitgehend ohne tieferen Eingriff in den Boden aufgestellt werden können und folglich auch die Untersuchungstiefe in Bezug auf Bodenkontamination geringer ist. Eine baurechtlich relevante Belastung mit Schadstoffen wurde für den Tempohome-Standort nicht festgestellt. Darüber hinaus wurde aufgrund mehrerer Einsprüche von Anwohnerseite in Vereinbarung mit dem Bezirksamt Pankow zusätzlich eine orientierende Sondierung im Bereich der an das Tempohome-Baufeld angrenzenden Bereiche der Elisabeth-Aue durchgeführt. Die festgestellten Werte sind ebenfalls nicht bedenklich. Das Ergebnis liegt sowohl dem Bezirksamt Pankow als auch der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vor. 26. Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der Belastung des Bodens durch Asbestrohre, Schwermetalle, insbesondere Blei und bezüglich der jahrzehntelangen Verrieselung von Abwässern am geplanten Ort der Unterkunft ? Zu 26.: Für den Standort der Unterkunft wurde vor Beginn der Baumaßnahme eine Beprobung zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung entsprechend den Vorgaben der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) durchgeführt. (Prüfbericht der akkreditierten BOLAB Analytik GmbH, 16-24306 vom 04.04.16). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Grenzwerte, die nach der BBodSchV für Kinderspielplätze, Wirkungspfad Boden-Mensch vorgeschrieben sind, durch die untersuchten Proben nicht überschritten werden. Die Bereiche des Standortes, auf denen Bodenbewegungen stattgefunden haben und somit die obere Bodenschicht abgetragen wurde, wurden mit unbelastetem Recyclingmaterial zur Herstellung des Planums verfüllt. Die Prüfwerte für die Kategorie „Kinderspielflächen“ (BBodSchV), werden eingehalten. Die im Rahmen der Bautätigkeit (Erstellung des Bauplanums für die Containeraufstellung) aufgefundenen Teile eines Rohres aus Asbestzement wurden entsprechend den arbeitsschutz- und abfallrechtlichen Bestimmungen aus dem Baufeld entfernt und entsorgt. Bei dem enthaltenen Asbest dieser Rohrbestandteile handelt es sich um fasergebundenen Asbest, der nur durch intensive thermische bzw. physikalische Beanspruchung freigesetzt werden kann (z. B. Zermahlen, Verbrennen etc.). Die Herkunft des Fundstückes konnte nicht ermittelt werden, da es im Bereich eines Haufwerks entdeckt wurde, aber während der eigentlichen Arbeiten nicht bemerkt worden war. Das Absuchen der Umgebung des Fundortes erbrachte keinen Hinweis auf weitere Asbestzementrohre. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 090 4 27. Inwieweit trifft die Behauptung zu, dass am angegebenen Ort ein weitverzweigtes Rohrsystem entfernt werden muss? Zu 27.: Innerhalb des Baufeldes wurde kein Rohrnetzsystem vorgefunden. 28. Der Standort der geplanten modularen Unterkunft soll außerhalb "besonders belasteter Messpunkte" bezüglich der Bodenbelastung mit Blei liegen. Wie ist der Sachstand bezüglich der Messpunkte für Blei und andere Schwermetalle innerhalb des Standortes der Unterkunft? Zu 28.: Im Zusammenhang mit den Erdarbeiten beim Bau des Tempohomes werden die abzufahrenden Erdmassen entsprechend den abfallrechtlichen Anforderungen deklariert (beprobt, analysiert und eingestuft) und einer Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Im Ergebnis der Analysen wurde festgestellt, dass sich in den Aushubmaterialien erhöhte Konzentrationen an Schwermetallen (überwiegend im Eluat) nachweisen lassen. Für eine spezifische Blei-Belastung haben sich keine Messergebnisse ergeben. Eine Grundwassergefährdung ist aufgrund der festgestellten Stoffkonzentrationen in Verbindung mit den geologisch/hydrogeologischen Untergrundverhältnissen nicht gegeben. 29. Wie ist der heutige Sachstand bezüglich eines mit Stand 21. Juni 2016 noch fehlenden Artenschutzgutachtens ? Zu 29.: Das zum 21. Juni 2016 noch fehlende Artenschutzgutachten wurde kurz danach noch im Juni 2016 fertiggestellt und mit der Obersten Naturschutzbehörde abgestimmt. 30. Für den Fall der zwischenzeitlichen Erstellung eines Artenschutzgutachtens, wo ist dieses einzusehen? Zu 30.: Das Artenschutzgutachten kann bei der Obersten Naturschutzbehörde oder der Obersten Bauaufsicht eingesehen werden; es liegt auch dem Bezirksamt Pankow vor. 31. In der Koalitionsvereinbarung zwischen den Parteien SPD (LV Berlin), Die Linke (LV Berlin) und Bündnis 90/Die Grünen (LV Berlin) für die Legislaturperiode 2016-2021 heißt es auf Seite 31, Zeile 194/195 "Das Potenzialgebiet Elisabethaue wird zur Bebauung in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt." Inwiefern sind modulare Unterkünfte auch Bebauung im Sinne der Koalitionsvereinbarung ? 32. Im Tagesspiegel vom 19.11.2016 sagt der Baustadtrat des Bezirks Jens-Holger Kirchner, "Dass die Elisabeth-Aue rausgefallen ist, sei eher Zufall." Welche weiteren Gründe, neben dem Zufall, gibt es für den Wegfall der Elisabeth-Aue aus der Bebauung für die laufende Legislaturperiode? Konkret sind mit dieser Frage Gründe gemeint, wie z.B. eine noch nicht verkündete längere geplante Standdauer der modularen Unterkünfte als die den Bürgern mitgeteilten 3 Jahre. Es wird um die Nennung aller Gründe gebeten. Zu 31. und 32.: Fragen zu Vereinbarungen von Regierungsparteien können derzeit noch nicht beantwortet werden. Berlin, den 12. Dezember 2016 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dez. 2016)