Drucksache 18 / 10 091 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 22. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2016) und Antwort Finanzierung von Vereinen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Vereine/ freie Träger/ gGmbHs (mit Angabe der Anschrift der Vereine, sortiert nach Bezirken) haben 2013, 2014, 2015 und 2016 Geld bzw. Zuschüsse aus Steuermitteln vom Senat bzw. durch die Senatsverwaltungen erhalten? In welcher Höhe? Waren die Zahlungen zweckgebunden? 2. Welche Vereine sollen 2016 noch Gelder erhalten? 3. Sind die Daten in der Zuwendungsdatenbank aktuell und sind alle Zuwendungen dort aufgeführt? Falls nein, warum nicht? Warum sind dort die Daten für 2016 nicht hinterlegt? Zu den Fragen 1. bis 3.: Bei der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage geht der Senat von folgenden Prämissen aus: Es wird nach Zuwendungen im Sinne der Paragraphen 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung gefragt, die von den Senatsverwaltungen im benannten Zeitraum ausgereicht wurden. Der Hinweis auf Steuermittel wird im Sinne des Grundsatzes der Gesamtdeckung aller Einnahmen verstanden. Die Aufzählung der juristischen Personen „Vereine/ freie Träger/ gGmbHs“ wird dahingehend interpretiert, dass neben den eindeutigen Termini „Vereine “ und „gGmbH“ mit „Freien Trägern“ alle juristischen Personen des Privatrechts intendiert sind und somit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht in die Auswertung einbezogen werden sollen. Die Frage nach der Zweckbindung wird ebenfalls im Kontext des Zuwendungsrechts aufgenommen und im Sinne einer zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendungen mit „Ja“ beantwortet. Sämtliche Eintragungen in der Zuwendungsdatenbank sind im Sinne einer transparenten Zuwendungsvergabe öffentlich einsehbar, die Datenbank eröffnet zahlreiche Möglichkeiten, die rund 40.000 Datensätze nach verschiedenen Kriterien zu filtern. Sie sind nach den Bestimmungen der Ausführungsvorschriften des § 44 der Landeshaushaltsordnung aktuell. Die Hinterlegung der vermutlich weiteren rund 10.000 Datensätze für das Haushaltsjahr 2016 wird bis zum 30. Juni 2017 abgeschlossen sein. Dann wird auch das Jahr 2016 im Sinne dieser Schriftlichen Anfrage auswertbar sein. Eine einzelfallkonkrete Aussage zu den noch in den letzten Kalendertagen 2016 beabsichtigten Ausreichungen von Zuwendungen an Vereine ist nicht möglich. Das Zuwendungsrecht sieht aber grundsätzlich sehr präzise Bedingungen vor, in etwa das erhebliche Interesse Berlins, unter denen Zuwendungen ausgereicht werden, insofern kann davon ausgegangen werden, dass neue Zuwendungen jetzt eher die Ausnahme darstellen. Auf der Internetseite „Zuwendungsdatenbank“ der Senatsverwaltung für Finanzen (http://www.berlin.de/sen/finanzen/service/zuwendungsda tenbank/) können die Zuwendungsempfänger des Landes Berlin seit 2009 nach verschiedenen Kriterien gefiltert angezeigt und auch in verschiedenen Formaten gespeichert werden, z. B. als PDF- oder Excel-Datei. Dabei kann u. a. nach Name und Anschrift, Zuwendungsgeber (zu denen auch die Bezirksämter gehören), Jahr und Politikbereich , nach Postleitzahlen und EmpfängerID (in der Stichwortsuche), jedoch nicht nach Bezirken und nach Rechtsform des Zuwendungsempfängers ausgewertet werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 091 2 Da die Rechtsform in der Zuwendungsdatenbank nicht als eigenes Merkmal enthalten ist, könnte hilfsweise in der Stichwortsuche z. B. nach „e. V.“ oder auch „e.V.“ gesucht werden (über 30.000 Ergebnisse); eine anschließende weitere Filterung ist möglich. Berlin, den 07. Dezember 2016 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)