Drucksache 18 / 10 099 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Friederici (CDU) vom 29. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2016) und Antwort Sicherheit für Radfahrer nur pressewirksam? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat von Berlin die Auffassung, dass die Verkehrsführung für Radfahrer im Falle von Einschränkungen der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenland mit den derzeit gültigen Regelplänen unzureichend ist und für Radfahrer eine erhebliche Gefährdung beinhaltet? Antwort zu 1: Bei derartigen verkehrsrechtlichen Anordnungen sind grundsätzlich die Inhalte der Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu berücksichtigen. Diese Richtlinie beinhaltet eine große Anzahl von Regelplänen, die durch Berliner Regelpläne ergänzt werden. Frage 2: Seit wann liegt dem Senat die Empfehlung zur Erarbeitung eines Regelplans nach der StVO zur „sicheren Verkehrsführung von Radfahrern an Baustellen im öffentlichen Straßenland“ vor? Antwort zu 2: Diese Empfehlung ist der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung sowie der Verkehrslenkung Berlin (VLB) nicht bekannt. Frage 3: Wer erarbeitet derartige Pläne? Antwort zu 3: Die Erarbeitung und Evaluierung der bundeseinheitlich Anwendung findenden Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) und der damit in Verbindung stehenden Regelpläne erfolgt durch die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in einem Zusammenwirken von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die VLB hat darüber hinaus insgesamt 38 Berliner Regelpläne zu Radverkehrsführungen erarbeitet. Diese Regelpläne werden im Land Berlin zusätzlich für dauerhafte und temporäre straßenverkehrsbehördliche Anordnungen durch alle Straßenverkehrsbehörden angewendet. Frage 4: Wann ist mit einer Fertigstellung und verbindlichen Festlegung zu rechnen? Antwort zu 4: Die Berliner Regelpläne werden stetig bei Bedarf optimiert. Berlin, den 15. Dezember 2016 In Vertretung H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)