Drucksache 18 / 10 100 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Henner Schmidt (FDP) vom 30. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2016) und Antwort Wie geht es mit der „Begegnungszone“ Maaßenstraße weiter? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde, wie von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr ankündigt, eine Bürgerbefragung der Anwohner im Nollendorfkiez zur Evaluierung der „Begegnungszone Maaßenstraße“ durchgeführt? Falls ja, (a) über welchen Zeitraum fand die Befragung statt? (b) wie viele Personen haben an der Befragung teilgenommen ? (c) welches Verfahren wurde zur Erhebung der Daten angewendet? (d) mit welchem Ergebnis ist die Evaluierung abgeschlossen worden? (e) wo können die Ergebnisse der Befragung eingesehen werden? (f) welche Rückschlüsse ziehen die Senatsverwaltung und das Bezirksamt aus den Ergebnissen? (g) Wird das Ergebnis bauliche Änderungen in der Maaßenstraße zur Konsequenz haben? Antwort zu 1: Eine Bürgerbefragung ist nicht Bestandteil der Evaluierung der „Begegnungszone Maaßenstraße “. Der Vorgang der offiziellen Bürgerbeteiligung ist bereits abgeschlossen und ein erneutes Beteiligungsverfahren ist nicht vorgesehen. Jedoch sind Hinweise und Vorschläge an die Senatsverwaltung oder den Bezirk bis zum Abschluss der Evaluierung im 1. Quartal 2017 weiterhin möglich. So werden bereits vorliegende und auch künftige Hinweise aus der Bevölkerung im Rahmen der Vorher-Nachher-Untersuchung bei der Bewertung durch das bearbeitende Büro berücksichtigt. Abschließend werden die Ergebnisse der Vorher- Nachher-Untersuchung und der Evaluation für Menschen mit Behinderung zusammen mit verschiedenen bezirklichen Stellen, der Beauftragten des Bezirks für Menschen mit Behinderung und mit dem Quartiersrat Schöneberger Norden besprochen und die dabei von den benannten Stellen gemachten Stellungnahmen zusätzlich in die Ergebnisse / Empfehlungen mit einfließen. Frage 2: Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die für eine bauliche Veränderung der Begegnungszone bzw. einen etwaigen Rückbau erforderlich wären? Antwort zu 2: Die Leistungen zur Evaluierung der „Begegnungszone Maaßenstraße“ sind noch nicht abgeschlossen , so dass konkrete Kenntnisse über ggf. notwendige Anpassungsmaßnahmen und damit verbundene Kosten noch nicht vorliegen. Frage 3: Wurden vor dem Bau der Begegnungszone Rücklagen für einen möglichen Rückbau und ggf. in welcher Höhe gebildet? Sollten keine Rücklagen gebildet worden sein, aus welchen Mitteln würde der Umbau bzw. Rückbau dann finanziert? Frage 4: Muss das Land Berlin bei einem Rückbau der Begegnungszone die von der EU erhaltenen Mittel wieder an die EU zurückzahlen? Wenn ja, wie hoch wäre diese Summe? Antwort zu 3 und zu 4: Die Finanzierung der „Begegnungszone Maaßenstraße“ erfolgte ausschließlich mit Mitteln aus dem Landeshaushalt, aus dem Titel „Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs“. Anpassungsmaßnahmen in der Maaßenstraße können auch weiterhin aus diesem Titel finanziert werden. Frage 5: Welche Erkenntnisse zieht der Senat aus den schlechten Erfahrungen mit der Umsetzung der Begegnungszone Maaßenstr. für die Umsetzung weiterer geplanter Begegnungszonen, z.B. in der Bergmannstraße? Antwort zu 5: Die nun einjährige Betriebszeit der Begegnungszone in der Maaßenstraße hat deutlich gezeigt, dass solche Modellprojekte über einen längeren Zeitraum gerechnet gleichermaßen auch einen wachsenden Zuspruch erfahren. Das Ergebnis der Bewertung der umgestalteten Maaßenstraße auf Basis der zwei Evaluierungsverfahren (s. Antwort Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 100 2 zu 1) ist im Frühjahr 2017 zu erwarten. Sowohl die Erkenntnisse aus den genannten Verfahren als auch die Erfahrungen aus dem Beteiligungs- und Planungsverfahren der Begegnungszone Bergmannstraße werden bei der Bewertung und Umsetzungs- bzw. Anpassung von bestehenden und geplanten Begegnungszonen mit einfließen. Berlin, den 07. Dezember 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)