Drucksache 18 / 10 101 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 30. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2016) und Antwort Dringende Geschäfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele städtische Spielplätze gibt es in Berlin? Wie verteilen sich diese auf die Bezirke? Antwort zu 1: Hinsichtlich der öffentlichen Spielplätze wird zwischen den anrechenbaren* und den nicht anrechenbaren Spielplätzen unterschieden. Die Anzahl der öffentlichen Spielplätze insgesamt und die Anzahl der anrechenbaren Spielplätze jeweils pro Bezirk sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Bezirk Spielplätze insgesamt anrechenbare Spielplätze Mitte 255 234 Friedrichshain-Kreuzberg 183 179 Pankow 218 213 Charlottenburg-Wilmersdorf 126 120 Spandau 113 100 Steglitz-Zehlendorf 139 139 Tempelhof 166 152 Neukölln 137 136 Treptow-Köpenick 147 133 Marzahn-Hellersdorf 137 134 Lichtenberg 138 133 Reinickendorf 78 78 gesamt 1.837 1.751 * Angerechnet auf die Versorgung mit öffentlichen Spielflächen werden alle Spielflächen, die vom Land Berlin unterhalten werden und die innerhalb von Versorgungsbereichen oder in zumutbarer Entfernung liegen. Versorgungsbereiche sind Wohngebiete mit einem max. Durchmesser von 2 km (Innenstadt) bis 3,5 km (Außenbezirke), die anhand von Verkehrsbarrieren (Hauptstraßen, Bahntrassen, Gewässer), wechselnder Bau- und Nutzungsstruktur abgegrenzt werden. Pädagogisch betreute Spielflächen werden angerechnet, wenn sich die Gesamtfläche im Eigentum Berlins befindet, unabhängig von der Trägerschaft (öffentlich, privat) und den Öffnungszeiten. Zeitweise nutzbare Anlagen sind anrechenbar, wenn mindestens halbjährlich von Frühjahr bis Herbst eine tägliche Vollnutzung möglich ist. Spielanlagen auf Schulhöfen werden angerechnet, wenn ihre Benutzung außerhalb der Schulzeit gesichert ist. Nicht angerechnet werden grundsätzlich die Waldspielplätze und die als Kinderbauernhöfe geführten Anlagen. Informationen zum Bestand öffentlicher Spielplätze finden sich darüber hinaus im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /kinderspielplaetze/de/daten_fakten/index.shtml Angaben zur Anzahl öffentlicher Spielplätze je Bezirk können der dort verlinkten Download-Datei entnommen werden: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /kinderspielplaetze/de/daten_fakten/downloads/ausw_38. pdf Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 101 2 Die Verteilung der Spielplätze kann mithilfe der über den Internetauftritt einsehbaren digitalen Karte „Grünanlagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)“ nachvollzogen werden (die Flächen der Grünanlagen lassen sich bei Bedarf ausblenden): http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /kinderspielplaetze/de/karte/index.shtml bzw. Frage 2: Wie viele dieser Spielplätze verfügen über ein allgemein zugängliches WC? Antwort zu 2: Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird keine Statistik über allgemein zugängliche WC-Angebote auf öffentlichen Spielplätzen geführt. Die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten auf öffentlichen Spielplätzen oder im nahen Umfeld von diesen ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der für die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der Spielplätze zuständigen bezirklichen Fachämter. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist aber bekannt, dass von den Straßen- und Grünflächenämtern (SGÄ) der Bezirke trotzdem in geringem Umfang solche Angebote vorgehalten bzw. organisiert werden, z.B. im Rahmen von Pachtverträgen . Eine genaue Übersicht dazu liegt zuständigkeitshalber nicht vor. Zur Barrierefreiheit der von den Bezirken angebotenen Toiletten gibt es daher ebenso keine Erkenntnisse. Der Senat geht davon aus, dass in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten und den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorrangig barrierefreie Angebote umgesetzt werden. Frage 3: Hält der Senat dies für ausreichend? Antwort zu 3: Dem Senat sind keine belastbaren Zahlen und zudem Vorgaben bzw. Kriterien bekannt, nach denen eine qualifizierte Antwort möglich wäre. Frage 4: Wenn ja, wie sieht der Senat im Falle dringender Bedürfnisse den entsprechenden Bedarf anderweitig gedeckt oder empfiehlt er Kindern und Eltern den Weg ins benachbarte Gebüsch? Antwort zu 4: Die allgemeine Lebenserfahrung lässt erkennen, dass die Betroffenen in aller Regel angemessene Lösungen finden. In keinem Fall empfiehlt der Senat die Benutzung von Spielplätzen oder benachbarter Grünflächen zur Verrichtung der Notdurft. Frage 5: Wie viele Parkanlagen gibt es in Berlin? Wie verteilen sich diese auf die Bezirke? Antwort zu 5: Es gibt in Berlin ca. 2.500 öffentliche Grünflächen mit einer Gesamtfläche von rund 6.500 ha, zu denen die größeren Parkanlagen aber auch kleinere Anlagen und Grünzüge gehören, davon sind ca. 5.300 ha gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen (einschließlich Kinderspielplätze). Im Berliner Grünflächeninformationssystem (GRIS) wird die Objektart "Grünanlage" nicht weiter in Unterkategorien (z.B. Parkanlage, Grünzug, wohnungsnahe Grünanlage, Stadtplatz) differenziert. Die genaue Anzahl der Parkanlagen für ganz Berlin oder einzelne Bezirke lässt sich daher mit angemessenem Aufwand nicht ermitteln . Die flächenmäßige Verteilung auf die Bezirke ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: * nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz - GrünanlG) vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) gewidmete Flächen Diese Informationen finden sich auch im Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt : http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/daten_fakten/index.shtml bzw. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/daten_fakten/downloads/ausw_14.pdf Die Verteilung der Parkanlagen kann mithilfe der über den Internetauftritt einsehbaren digitalen Karte „Grünanlagenbestand Berlin (einschließlich der öffentlichen Spielplätze)“ nachvollzogen werden (die Flächen der Spielplätze lassen sich bei Bedarf ausblenden): http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen /gruenanlagen/de/karte/index.shtml Bezirk Grün- und Erholungsanlagen (einschl. Spielplätze)* ha Mitte 552 Friedrichshain- Kreuzberg 207 Pankow 524 Charlottenburg- Wilmersdorf 519 Spandau 568 Steglitz- Zehlendorf 492 Tempelhof 243 Neukölln 366 Treptow- Köpenick 339 Marzahn- Hellersdorf 745 Lichtenberg 266 Reinickendorf 494 gesamt 5.314 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 101 3 Frage 6: Wie viele dieser Parkanlagen verfügen über ein allgemein zugängliches WC und wie viele sind davon barrierefrei? Antwort zu 6: Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird keine Statistik über allgemein zugängliche und ggf. barrierefreie WC-Angebote in Parkanlagen geführt. Die Bereitstellung von öffentlichen Toiletten in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder im nahen Umfeld von diesen ist keine gesetzliche Pflichtaufgabe der für die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung der Grünanlagen zuständigen bezirklichen Fachämter. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist aber bekannt, dass von den Straßen- und Grünflächenämtern der Bezirke trotzdem in geringem Umfang solche Angebote vorgehalten bzw. organisiert werden, z.B. im Rahmen von Pachtverträgen. Eine genaue Übersicht dazu liegt zuständigkeitshalber nicht vor. Zur Barrierefreiheit der von den Bezirken angebotenen Toiletten gibt es daher ebenso keine Erkenntnisse. Der Senat geht davon aus, dass in Abhängigkeit der örtlichen Begebenheiten und den zur Verfügung stehenden Ressourcen vorrangig barrierefreie Angebote umgesetzt werden. Frage 7: Hält der Senat dies jeweils für ausreichend? Antwort zu 7: Dem Senat sind keine belastbaren Zahlen und zudem Vorgaben bzw. Kriterien bekannt, nach denen eine qualifizierte Antwort möglich wäre. Frage 8: Wenn ja, wie sieht der Senat im Falle dringender Bedürfnisse den entsprechenden Bedarf anderweitig gedeckt oder empfiehlt er den Besuchern den Weg ins Gebüsch? Antwort zu 8: Die allgemeine Lebenserfahrung lässt erkennen, dass die Betroffenen in aller Regel angemessene Lösungen finden. In keinem Fall empfiehlt der Senat die Benutzung von Parkanlagen zur Verrichtung der Notdurft . Frage 9: Welche Rolle spielen Spielplätze und Parkanlagen bei der Sicherstellung einer ausreichenden Toilettendichte im öffentlichen Raum für den Senat? Antwort zu 9: Spielplätze und Parkanlagen bzw. öffentliche Grünflächen insgesamt dienen aus Sicht des Senats nicht zur Sicherstellung einer ausreichenden Toilettendichte im öffentlichen Raum, nach welchen Kriterien auch immer diese bemessen wäre. Gleichwohl ist dem Senat bewusst, dass Toilettenanlagen in einem räumlichen Zusammenhang mit öffentlichen Spielplätzen und Parkanlagen insbesondere in intensiv genutzten Bereichen dazu beitragen können, die Aufenthaltsqualität des öffentlichen Freiraums zu verbessern. Frage 10: Wie wird der Senat diese Toilettenangebote künftig quantitativ und qualitativ sicherstellen und verbessern ? Antwort zu 10: Im Rahmen der bisherigen Verträge des Landes Berlin mit dem entsprechenden Dienstleister, die an die Bereitstellung von Werbeflächen im öffentlichen Raum gekoppelt waren, wurde darauf abgezielt, dass die zum Vertragsschluss vorhandenen Bedürfnisanstalten des Landes durch vollautomatische Toiletten ersetzt sowie weitere Sanitärcontainer übernommen und bewirtschaftet werden sollen, um damit eine bessere Hygiene und eine höhere Qualität der Entsorgung bei gleichzeitiger Kostenminimierung zu erreichen. Für die Zukunft der Versorgung des Landes Berlin mit öffentlichen Toilettenanlagen ist derzeit die Erarbeitung einer Konzeption beauftragt. Berlin, den 07. Dezember 2016 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2016)