Drucksache 18 / 10 103 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 28. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2016) und Antwort Auswirkung der Asylkrise auf den Breitensport Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Sporthallen sind berlinweit noch mit Asylbewerbern belegt? Bis wann sollen diese Sporthallen freigezogen sein? 2. Wie viele der im Laufe des Jahres 2016 freigezogen Sporthallen konnten bereits wieder in Betrieb genommen werden? Wie hoch waren die Kosten für die Instandsetzung dieser Hallen nach der Nutzung als Asylbewerberunterkunft ? 3. Bis wann sollen alle mit Asylbewerber belegten Hallen nicht nur freigezogen, sondern nach der anschließenden Sanierung auch wieder als Sporthallen betriebsbereit sein? Wie viel Zeit liegt durchschnittlich zwischen dem Freizug einer Halle und ihrer erneuten Inbetriebnahme zu Sportzwecken? 4. Welche Kosten sind für die Sanierung der zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Sporthallen in 2016 und 2017 insgesamt eingeplant? Zu 1. - 4.: Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/10082 verwiesen. 5. Hat der Senat Erhebungen darüber angestellt, wie viele Sportvereine seit dem 01.01.2015 infolge der Belegung ihrer Sportstätten mit Asylbewerbern Insolvenz anmelden mussten (etwa weil infolge des ausfallenden Sportbetriebes so viele Mitglieder austraten, dass die Einnahmen, insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, nicht mehr die laufenden Kosten decken konnten )? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum unterlässt es der Senat, die Folgen seiner Asylpolitik für den Breitensport zu ermitteln? Zu 5.: Der Senat verzichtet auf eigene Erhebungen unter den mehr als 2.000 Berliner Sportvereinen, da ihm einfachere Informationswege zur Lage der Sportvereine zur Verfügung stehen. Nach §18 des Berliner Sportförderungsgesetzes sollen sich die anerkannten Sportorganisationen und die öffentliche Verwaltung gegenseitig beraten, anregen und unterstützen sowie bei der Durchführung dieses Gesetzes partnerschaftlich zusammenarbeiten. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Problematik der temporären Nutzung der Sporthallen als Unterkünfte insbesondere durch Informationsveranstaltungen, in denen die Notwendigkeit, die Dauer und der Umfang sowie die Folgen der vorübergehenden Zweckentfremdung der Sporthallen erörtert werden. Der Landessportbund Berlin hat mehrere dieser Veranstaltungen für den organisierten Sport durchgeführt und anwesende Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Senatsverwaltungen konnten hierbei Auskunft auf gestellte Fragen geben. Hierbei wurde deutlich, dass in den Bezirken vielfach durch die Bereitstellung von Ersatzflächen und durch Zusammenrücken aller Sportvereine in den nicht betroffenen Sporthallen gravierende Folgen, wie sie etwa eine Insolvenz darstellt, vermieden werden konnten. Dem Senat sind mehrere Fälle bekannt, in denen einzelne Sportvereine mit Austritten von Mitgliedern konfrontiert wurden, jedoch kennt der Senat keinen Fall einer hiermit begründeten Insolvenz. 6. Gewähren der Senat oder die Bezirke Finanzhilfen für Sportvereine, denen aus den in Frage 5 genannten Gründen die Insolvenz oder eine erhebliche Einschränkung ihres Sport- und Spielbetriebes droht? Falls ja, gibt es eine Höchstgrenze für diese Hilfen? Gibt es ein institutionalisiertes Verfahren und einen festen Ansprechpartner für die Vereine, um an die Hilfen zu gelangen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 103 2 Zu 6.: Der Senat hat sich im Februar 2016 auf eine Kostenersatzrichtlinie zur Unterstützung des Vereinssports verständigt. Damit werden förderungswürdige Sportorganisationen, die von der Nutzung von Sportstätten zur Unterbringung von Flüchtlingen durch das Land Berlin beeinträchtigt werden, unterstützt. Zielrichtung war dabei die Sicherung des Sportbetriebes der betroffenen Vereine. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport informiert auf ihrer Homepage unter http://www.berlin.de/sen/inneres/sport/aktuelles/artikel.44 4709.php über die Hilfs-möglichkeiten und bietet ein Informationsblatt sowie die entsprechende Förderrichtlinie zum Download an. Die Unterlagen enthalten Auskünfte zu den wichtigsten Fragen bezüglich der Erstattungsleistungen , so unter anderem zur Höchstgrenze von 10.000 € und es werden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Vereine mit ihren Kontaktdaten benannt. 7. Wie viele Schulen können ihren Schulsport derzeit nicht uneingeschränkt durchführen, weil Sporthallen infolge der Asylkrise noch belegt oder zu renovieren sind? Zu 7.: Gegenwärtig sind 38 Schulen (4,7 % aller Schulen) von der Hallenbelegung mit Flüchtlingen und den darauf folgenden Wiederherstellungsmaßnahmen betroffen. Das bedeutet nicht, dass der Sportunterricht an diesen Schulen ausfällt. Durch verschiedene Maßnahmen, wie Verdichtung von Nutzungszeiten, Erhöhung des Theorieanteils im Sportunterricht, Projektunterricht und die verstärkte Nutzung bei günstigen Witterungslagen von Sport im Freien, wird versucht, den Sportunterricht für die Schülerinnen und Schüler abzusichern. Außerdem wird den betroffenen Schulen im Rahmen eines „Bündnisses für den Schulsport“ der Zugang zu alternativen Sportangeboten außerhalb der Schule ermöglich . Hierfür hat der Senat ein Sonderbudget in Höhe von 1,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. 34 Schulen haben dieses „Bündnis für den Schulsport“ im vergangenen und laufenden Schuljahr in Anspruch genommen. Berlin, den 15. Dezember 2016 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)