Drucksache 18 / 10 108 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Maik Penn (CDU) vom 02. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2016) und Antwort JA zum Naturschutz, aber bitte mit Augenmaß! – Politische Aspekte hinsichtlich des Zustandekommens der Schutzgebietsverordnung „Müggelspree/Fredersdorfer Mühlenfließ“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Eine Schutzgebietsverordnung „Müggelspree /Fredersdorfer Mühlenfließ“ gibt es nicht. Der Senat geht bei der Beantwortung davon aus, dass die Anfrage die im Verfahren befindliche „Verordnung zum Schutz der Landschaft des Müggelsees und des Fredersdorfer Mühlenfließes und über das Naturschutzgebiet „Müggelsee / Fredersdorfer Mühlenfließ“ im Bezirk Treptow -Köpenick von Berlin meint. Frage 1: Ist dem Senat bewusst, ist es politisch gewollt und wie wird es bewertet, dass die faktische Anordnung von Stegwegnahmen einer Enteignung gleichkommt? Antwort zu 1: Zuständig für entsprechende Genehmigungsverfahren ist das Bezirksamt Treptow-Köpenick. Dem Senat ist kein Verfahren von „Stegwegnahmen“ im Zusammenhang mit der geplanten, o.g. Verordnung bekannt . Die Verordnung ermöglicht den weiteren Bestand solcher Stege, die grundsätzlich auch nach anderen Rechtsvorschriften (Wasserrecht, Röhrichtschutz, Bundesnaturschutzgesetz ) genehmigungsfähig sind. Allerdings kann es – wenn die Genehmigungsfähigkeit nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes für eine bestimmt Steganlage nicht mehr gegeben ist – dazu kommen , dass die Genehmigung für die betreffende Steganlage nicht verlängert wird. Frage 2: Wie viele Eigentümer und welche Sportvereine sind hiervon betroffen und in welchem Rahmen gab es hierzu Gespräche bzw. Beteiligung und Informationen für sämtliche Betroffene? Antwort zu 2: Ein vollständiges Kataster für den Müggelsee, welches alle Stege und deren Nutzerinnen und Nutzer bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer umfasst , liegt dem Senat nicht vor. Auf Nachfrage teilt das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit, dass für den Bereich am Großen Müggelsee acht Eigentümerinnen und Eigentümer bekannt seien, davon zwei Segelvereine, deren Stege im Bereich der geplanten Schutzgebietsverordnung lägen. Im Bereich der Inseln Entenwall und Kelchsecke seien im Rahmen der Schutzgebietsgrenzen zwei Eigentümerinnen und Eigentümer mit Steganlagen bekannt. Der Bereich der Insel Entenwall, zu welchem weitere Antragsteller von Steganlagen bekannt seien, befände sich nicht in einem Schutzgebiet. Im Rahmen des Verfahrens, welches ggf. in den Erlass der o.g. Verordnung münden wird, wurde gemäß § 27 Absatz 3 Berliner Naturschutzgesetz die Öffentlichkeit beteiligt. Der Verordnungsentwurf wurde mit dem damaligen Stand im Sommer 2016 öffentlich ausgelegt. In dem Beteiligungsverfahren sind über 700 Einwände eingegangen , die alle in den vorhandenen Regelungen oder den im Rahmen der Auswertung der Beteiligung gemachten Anpassungen der Verordnung berücksichtigt werden. Hierüber wurden Betroffene sowie Vereine und Verbände in Gesprächen informiert. Eine schriftliche Information aller Beteiligten am Verfahren wird derzeit vorbereitet. Nach Bedarf wird es im Jahr 2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 108 2 Frage 3: Welchen (wohnungs-)baupolitischen Zusammenhang gibt es hinsichtlich der angestrebten Verordnung ? Antwort zu 3: Keinen. Das geplante Schutzgebiet umfasst fast ausschließlich öffentliche Flächen im Eigentum Berlins bzw. des Bundes wie z.B. den Müggelsee oder die angrenzenden Waldflächen. Die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich des künftigen Landschafts- bzw. Naturschutzgebiets ist nach geltendem Recht grundsätzlich unzulässig, da diese Flächen planungsrechtlich dem § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen sind. Frage 4: Gab es Gespräche mit Investoren oder anderweitigen Interessenten, insbesondere für eine Uferbebauung - wenn ja, welcher Art und mit welchen aktuellen Sachständen? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick teilt mit, dass es im dortigen Stadtentwicklungsamt eine Vielzahl von Gesprächen gab und gibt für landseitige Bauvorhaben rund um den Müggelsee. Diese seien jedoch in keinerlei Hinsicht von der geplanten Schutzgebietsverordnung tangiert. Frage 5: Wie bewertet der Senat die Planungen im Bereich des Strandbads Müggelsee hinsichtlich dort umfassend geplanter Investitionen - im Kontext der Entwicklungsperspektive - durch deutliche Einschränkungen in unmittelbarer Nähe und insgesamt für den Müggelsee? Antwort zu 5: Das Gebiet des Strandbads Müggelsee grenzt unmittelbar an das Natura-2000-Gebiet “Müggelspree -Müggelsee“. Um- und Ausbauten des Strandbades sind nach geltender Rechtslage gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz mit den Erhaltungszielen des Gebietes abzustimmen . Darüber hinausgehende Anforderungen ergeben sich aus der geplanten Schutzgebietsverordnung nicht. Berlin, den 16. Dezember 2016 In Vertretung Stefan Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2016)