Drucksache 18 / 10 110 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 01. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2016) und Antwort Zebrastreifen - Warteliste Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Zebrastreifen wurden in 2015 und 2016 gebaut und welche Zebrastreifen wurden bereits beauftragt (je Bezirk) Antwort zu 1: Eine Auflistung über Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), die in den Jahren 2015 und 2016 gebaut wurden beziehungsweise sich noch im Bau befinden , ist dem Internetauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgender Seite für das jeweilige Jahr zu entnehmen: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/politik _planung/fussgaenger/bauprojekte/index.shtml. Die blau dargestellten Maßnahmen sind nach Kenntnisstand der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits fertiggestellt. Alle anderen Maßnahmen sind zurzeit im Bau beziehungsweise in der Vorbereitung dazu. Eine Auskunft über den aktuellen Stand der Beauftragungen können nur die Bezirksämter geben. Frage2: Welche Zebrastreifen befinden sich auf der Warteliste der Senatsverwaltung (bitte je Bezirk mit Rangfolge versehen)? Antwort zu 2: Für folgende bereits straßenverkehrsbehördlich angeordnete Fußgängerüberwege gab es bislang noch keine Mittelzusage für die Umsetzung der Maßnahme . Eine explizite Rangfolge existiert nicht. Primär maßgebend bei der Auswahl zur Mittelzusage ist das Datum der Anordnung. Mitte: Behmstraße 31 Tiergartenstraße 30/31 Wallstraße 39 Huttenstraße 12 Pankow: Schönstraße/ Amalienstraße Piesporter Straße/ Feltmannstraße Hauptstraße/ Goethestraße John-Schehr-Straße 38 Pistoriusstraße/ Heinersdorfer Straße Blankenburger Chaussee 86 Lindenberger Weg 30 Dunckerstraße/ Stargarder Straße Conrad-Blenkle-Straße 34 Roelckestraße/ An der Industriebahn Buchholzer Straße/ Charlottenstraße Friedrichshain-Kreuzberg: Grünberger Straße östlich Simon-Dach-Straße Körtestraße/ Freiligrathstraße Am Ostbahnhof/ Koppenstraße Alt-Stralau 26 Charlottenburg-Wilmersdorf: Seesener Straße/ Cicerostraße Spandau: Wilhelmstraße 28 Adamstraße/ Jägerstraße Steglitz-Zehlendorf: Gardeschützenweg 17 Onkel-Tom-Straße/ Siebenendenweg Osteweg/ Harry-S.-Truman-Allee Lloyd-G.-Wells-Straße Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 110 2 Tempelhof-Schöneberg: Richard-Tauber-Damm/ Culemeyerstraße Ringstraße/ Kurfürstenstraße Weskammstraße/ Tennstedter Straße Töpchiner Weg 186 Treptow-Köpenick: Am Falkenberg/ Gartenstadtweg Schnellerstraße 58 Marzahn-Hellersdorf: Hönower Straße/ Giesestraße Havemannstraße/ Flämingstraße Lichtenberg: Sewanstraße/ Mellenseestraße Seehauser Straße 10 Archibaldweg 18 Waldowallee/ Marksburgstraße Egon-Erwin-Kisch-Straße/ Demminer Straße Reinickendorf: Heinsestraße/ Fellbacher Platz Burgfrauenstraße/ Im Fischgrund Am Dachsbau/ Schulzendorfer Straße Gorkistraße/ Bollestraße Klemkestraße/ Büchsenweg Sigismundkorso 13 Frage 3: Gibt es bereits Kostenschätzungen für diese Zebrastreifen? Antwort zu 3: Teilweise liegen bereits Kostenschätzungen vor. Frage 4: Für welche möglichen Standorte für neue Zebrastreifen im Bezirk Reinickendorf liegen Anträge bei der Senatsverwaltung/ Verkehrslenkung Berlin vor oder befinden sich derzeit in der Prüfung? Antwort zu 4: Im Jahr 2016 wurden folgende Standorte im Bezirk Reinickendorf geprüft: 1. General-Barby-Straße/ Auguste Viktoria-Allee 2. Buddestraße/ Königsweg 3. Bernauer Strtaße 29 4. Pankower Allee/ Semkensteig 5. Hermsdorfer Damm 33 6. Hermsdorfer Damm 50 7. Eichelhäherstraße/ Schwarzspechtweg 8. Sandhauser Straße/ Rallenweg 9. Ziekowstraße/ Oeserstraße 10. Letteallee/ Semkensteig 11. Frohnauer Straße/ Alemannenstraße 12. Frohnauer Straße/ Am Dominikusteich 13. Neubrücker Straße/ Ansgarstraße Für die Standorte 1-3 wurde ein Fußgängerüberweg abgestimmt, für die Standorte 4-9 Mittelinseln beziehungsweise Gehwegvorstreckungen. Für die Standorte 10-13 wurde keine Notwendigkeit beziehungsweise Möglichkeit einer Querungshilfe gesehen. Frage 5: Welche Möglichkeit der Partizipation hat die Bevölkerung und/oder die BVV künftig hinsichtlich der Prioritätensetzung beim Bau der Zebrastreifen in den Bezirken? Antwort zu 5: Alle angeordneten Fußgängerüberwege dienen der Verkehrssicherheit und sind somit von der Bedeutung her prinzipiell erst einmal gleichwertig zu behandeln. Mit den Bezirksämtern werden jährlich zum Jahresbeginn Absprachen hinsichtlich der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dringlichkeit und der der Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen geführt. Dabei wurden und werden grundsätzlich immer Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern und den Bezirksverordnetenversammlungen bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen. Die meisten der angeordneten Fußgängerüberwege basieren in der Regel ohnehin auf Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen oder den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen. Da die für den Bau von Fußgängerüberwegen zur Verfügung stehenden Mittel jedoch bei der großen Anzahl bereits angeordneter Fußgängerüberwege nicht ausreichend ist, werden diese jährlich auf ausgewählte Maßnahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung der Bezirksämter bereits vorliegt. Dabei wird sowohl die Reihenfolge der getroffenen Anordnungen (Datum) als auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet. Berlin, den 15. Dezember 2016 In Vertretung H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)