Drucksache 18 / 10 114 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Die Grenzen des Wachstums – Kapazitätsfragen zum BER Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Wie groß ist die jährliche Passagierkapazität des Flughafens BER zum Eröffnungstermin, unterstellt 2018? Antwort zu Frage 1: Die Jahreskapazität des BER im Jahre 2018 wird ca. 35 Mio. Passagiere (PAX) betragen unter Berücksichtigung des BER und des alten Flughafens SXF (in Zukunft benannt als BER Terminal 2). Frage 2: Wie setzt sich diese Kapazität zusammen? Bitte hier darstellen das neue BER-Gebäude selbst und eventuelle Provisorien mit den jeweiligen Kapazitäten. Antwort zu Frage 2: Die im Jahr 2018 benötigte Gesamtkapazität wird durch die Umsetzung des sogenannten Double-Roof-Konzepts sichergestellt, die eine parallele Nutzung des neuen Flughafenterminals am BER (Terminal 1) und der bereits bestehenden Terminalstruktur des in Schönefeld/SXF Nord (Terminal 2) vorsieht. BER – Terminal 1: ca. 22-23 Mio. PAX/a BER – Terminal 2: ca. 12 Mio. PAX/a Frage 3: Wie verändert sich die Passagierkapazität, wenn die Flugbereitschaft des Bundes mit den Vorbereitungen für den Bau des endgültigen Terminals beginnt? Für wann wird mit dem Beginn dieses Vorhabens gerechnet ? Antwort zu Frage 3: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Abfertigungskapazitäten des Flughafens BER durch die Maßnahmen zur Vorbereitung für den Bau des endgültigen Terminals nicht ändern. Mit dem Beginn der Maßnahme auf dem südlichen Teil der Ramp 2 wird im vierten Quartal 2019 gerechnet. Frage 4: Wie verändert sich die Passagierkapazität, wenn die Flugbereitschaft des Bundes mit dem Bau des endgültigen Terminals beginnt? Welche Teile der Kapazität in SXF-Nord werden der Nutzung für Passagiere entzogen ? Welcher Termin ist hierfür vorgesehen? Antwort zu Frage 4: Mit der voraussichtlichen Übergabe der nördlichen Teilfläche der Ramp 2 an den Bund zur Errichtung des endgültigen Regierungsterminals im vierten Quartal 2020 reduziert sich die Anzahl der Abstellpositionen am Terminal 2 (SXF Nord). Dadurch wird die Abfertigungskapazität dieses Terminals geringer. Ersatzkapazität wird mit dem neuen Terminal T1-E bereitgestellt . Frage 5: Welche Teile des BER-Vorfeldes in SXF- Nord werden wegen der Flugbereitschaft dem zivilen Verkehr entzogen und ggf. an anderer Stelle ersetzt? Wohin werden sie ggf. verlagert, in welchen Schritten soll das geschehen, und wird dies durch die gültige Planfeststellung abgedeckt? Antwort zu Frage 5: Durch die Übergabe des Baufeldes der Flugbereitschaft entfällt ein Teil des Vorfelds auf der Ramp 2. Aus diesem Grund soll eine Ersatzfläche im östlichen Teil von SXF Nord geschaffen werden. Dazu wird gegenwärtig ein entsprechender Planänderungsantrag erarbeitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 114 2 Frage 6: Wie und an welcher Stelle werden die unter Punkt 4 genannten Teile der Terminal-Kapazitäten ersetzt ? Wann werden diese Ersatzbauten in Betrieb gehen? Welche Kapazität werden sie haben? Welche Kosten entstehen durch diese Ersatzbauten? Wie wird deren Verbindung mit dem Hauptterminal geplant? Wie sind diese Ersatzbauten an den BER-Bahnhof angebunden? Antwort zu Frage 6: Die mit der Übergabe des Baufeldes (Ramp 2) für den Bau des endgültigen Regierungsflughafens entfallende Kapazität wird nach Inbetriebnahme durch das neue Terminals T1-E (Midfield des BER) ersetzt: Kapazität ca. 8 Mio. PAX/a die Kosten für die Errichtung des Terminals T1-E unterliegen dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der FBB Errichtung in der Verlängerung von Terminal 1/Pier Nord das T1-E wird von den Ausgängen des Flughafenbahnhofs auf dem Willy-Brandt-Platz zu Fuß gut erreichbar sein. Frage 7: Wann ist vorgesehen, den Gedanken eines „Single-Roof-Airports“ zu verwirklichen? Gibt es hierfür Pläne? Antwort zu Frage 7: Die mittelfristige Planung der FBB sieht einen Parallelbetrieb von Terminal 1 und Terminal 2 des BER zunächst bis zum Jahr 2023 vor (Double -Roof-Konzept). Bis Ende 2017 wird in einem Masterplan die langfristige Entwicklung des Flughafens BER dargestellt. Die Weiterentwicklung der Flughafeninfrastruktur und die Konzentration des kommerziellen Luftverkehrs im Midfield des BER werden Teil dieser Planung sein. Berlin, den 16. Dezember 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)