Drucksache 18 / 10 115 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Die Eröffnung des BER – Traum oder Wirklichkeit Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Welcher Termin der Inbetriebnahme wird derzeit angestrebt? Antwort zu Frage 1: Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) strebt eine Eröffnung des BER Ende 2017 an. Dieser Termin ist allerdings mit großen Risiken behaftet und noch nicht dem Aufsichtsrat zur Bestätigung vorgelegt worden. Frage 2: Was wird zu diesem Termin in Betrieb genommen ? Bitte aufgliedern auf Teile des BER-Terminals jeweils Abflug und Ankunft, Teile des BER-Vorfelds, Teile der Infrastruktur im Non-Aviation-Bereich, Teile der Bahnanbindung, Teile der Busanbindung. Antwort zu Frage 2: Zu diesem Termin werden nach Abschluss der Umzugsphasen alle Bestandteile des BER in Betrieb genommen worden sein. Frage 3: Welche Nutzung wird zur Eröffnung durch wie viele Flüge welcher Fluggesellschaften geplant? Antwort zu Frage 3: Nach Abschluss der Umzugsphasen werden alle Verkehre aus TXL und SXF über die Terminals 1 (FGT) und Terminal 2 (heute SXF) und die beiden Start- und Landebahnen am Standort BER abgefertigt . Die genaue Verteilung der Airlines auf die Terminals erfolgt nach Anmeldung der Flugpläne beim Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland. Frage 4: Welche weiteren Schritte der Inbetriebnahme sind geplant? Wann kann von einer vollständigen Inbetriebnahme gesprochen werden? Antwort zu Frage 4: Derzeit wird ein mehrstufiges Konzept verfolgt. Im ersten Schritt erfolgt der Umzug einer Airline aus SXF in das Terminal 1, um dort mit geringer Last und Komplexität die Systeme und Anlagen in den Live-Betrieb zu versetzen. Danach erfolgt der Umzug der ersten Airlines aus TXL und sukzessive die weiteren Fluggesellschaften aus TXL. Zu diesem Schritt wird die SLB-Süd in Betrieb genommen und bildet damit den vollständigen Abschluss der Inbetriebnahme. Frage 5: Wann soll die südliche Start- und Landebahn des BER in Betrieb genommen werden? Antwort zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Gibt es ein Nutzungskonzept für die beiden Runways? Antwort zu Frage 6: Ja. Die Konfiguration der beiden Start- und Landebahnen erlaubt einen unabhängigen Parallelbetrieb . Frage 7: Welche Flugrouten sollen dann in Betrieb genommen werden? Antwort zu Frage 7: Es werden die bereits von der DFS veröffentlichten Flugrouten in Betrieb genommen. Frage 8: Wie weit ist der Lärmschutz im Umfeld des BER eingebaut, wenn schon bis Ende 2017 eine Inbetriebnahme erfolgen sollte? Wird für ggf. fehlenden Lärmschutz eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 115 2 Antwort zu Frage 8: Entscheidend ist hierbei die Auflagenerfüllung im Schallschutzprogramm BER. Diese Auflagenerfüllung lag zum 2. Dezember 2016 bereits bei 96,6%. Dies bedeutet, dass für 19.740 der 20.445 vorliegenden Anträge auf Schallschutz die Unterlagen zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen (Anspruchsermittlung bauliche Umsetzung/ASE-B) bzw. zu Auszahlung einer Entschädigung (Anspruchsermittlung Entschädigung /ASE-E) an die Eigentümer versendet wurden oder Hinderungsgründe vorlagen, durch die die FBB eine Bearbeitung der Anträge nicht vornehmen konnte. Die noch offenen Anträge werden abgearbeitet, dies gilt ebenso für neu bei der FBB eingehende Anträge oder Anträge, bei denen sich Hinderungsgründe auflösen. Die in der Fragestellung angesprochene bauliche Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen liegt nicht in der Hand der FBB. Jeder Eigentümer entscheidet selbst, ob, wann und durch wen er Schallschutzmaßnahmen an seinem Haus umsetzen lässt. Der FBB obliegt es, die Anwohner durch die Zusendung o.g. ASE-B oder ASE-E rechtzeitig in die Lage zu versetzen, Schallschutz umzusetzen . Weitere Zahlen und Statistiken können dem Monatsbericht Schallschutz entnommen werden, welchen die FBB monatlich im Nachbarschaftsportal der FBB zum Download zur Verfügung stellt (nachbarn.berlinairport .de). Frage 9: Was ist unter „Lärmpausen“ zu verstehen? Antwort zu Frage 9: Es handelt sich hierbei um sogenannte Dedicated Runway Operations (DROps). In verkehrsarmen Zeiten wird der Flugverkehr auf nur einer Start- und Landebahn abgewickelt, so dass in der Verlängerung der nicht genutzten Start- und Landebahn weniger Lärm vorliegt. Die genutzte Start- und Landebahn kann in bestimmten Abständen, z.B. Wochen, dann geändert werden, so dass dann auch Anwohner entlang der anderen Start- und Landebahn in den Genuss einer Lärmentlastung kommen. Am Flughafen Frankfurt/Main wird dieses Konzept seit April 2015 erprobt. Die Fluglärmkommission des Flughafens Schönefeld hat das Thema an eine Unterarbeitsgruppe übergeben. Hier wird die Durchführbarkeit verschiedener Betriebsregelungen geprüft und bewertet. Eine Präsentation zum Stand der Untersuchung ist hier einsehbar: http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/Dedicat ed%20Runway%20Operations%20am%20BER.pdf Berlin, den 16. Dezember 2016 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Staatssekretär, Flughafenkoordinator (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)