Drucksache 18 / 10 116 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Schuldistanzierte Schüler Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ab welcher Altersstufe tritt schuldistanziertes Verhalten in Berlin verstärkt auf? (Bitte aufgegliedert nach Schulform und prozentualem Anteil an der jeweiligen Altersstufe.) Zu 1.: Schuldistanziertes Verhalten von Schülerinnen und Schülern wird im Rahmen der statistischen Erhebung der Fehlzeiten an öffentlichen allgemein bildenden Schulen nach Jahrgängen ab Klassenstufe 5 erfasst. Eine Differenzierung nach Altersstufen erfolgt nicht. 2. Welche Maßnahmen ergreift das Land Berlin gegen dieses Verhalten konkret? Zu 2.: Der Umgang mit Schuldistanz ist im Land Berlin in den Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) vom 19. November 2014 geregelt. Die AV legt fest, dass die Schule bereits am ersten unentschuldigten Fehltag Kontakt mit den Eltern aufzunehmen hat. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler fünf Tage dem Unterricht unentschuldigt fern, muss beim Schulamt das Schulversäumnis angezeigt werden. Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten von der Schule zu einem Gespräch eingeladen und vom Schulamt angehört. Kommen die Erziehungsberechtigten dieser Aufforderung nicht nach oder führen die erfolgten Maßnahmen nicht dazu, dass das Kind wieder regelmäßig die Schule besucht, stehen dem Schulamt mehrere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Hierzu zählen das Bußgeld, das Zwangsgeld und die zwangsweise Zuführung. Darüber hinaus haben die Bezirke in ihrer Verantwortung geeignete Maßnahmen ergriffen, um Schuldistanz zu reduzieren und vorzubeugen. Eine Zusammenstellung der Maßnahmen sowie die Evaluation werden voraussichtlich 2017 veröffentlicht. 3. Wie werden die Daten erfasst und ausgewertet? Zu 3.: Die Daten werden halbjährlich getrennt nach Bezirken und Schulart für die Jahrgangsstufen 5 - 6 und 7 - 10 erhoben. Erfasst wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nach versäumten Unterrichtstagen (insgesamt sowie davon unentschuldigt), weiterhin die Anzahl der Verspätungen . Auf dieser Basis wird die Fehlquote pro Schulstufe ermittelt. Eine Differenzierung nach Altersstufen erfolgt nicht. Die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten werden in der Sitzung der Schulaufsichten für die Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen ausgewertet. Diese führen wiederum Auswertungsgespräche mit den Schulen und treffen ggf. Zielvereinbarungen. 4. Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen? Zu 4.: Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung hat im November 2015 die Handreichung Schuldistanz, den Handlungsplan Schuldistanz sowie den Elternflyer „Mein Kind will nicht zur Schule gehen“ herausgegeben (www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praeventionin -der-schule/schulverweigerung/). Die Materialien dienen dazu, Schulen und Sozialarbeit für das Thema zu sensibilisieren, erläutern Ursachen, erklären rechtliche Grundlagen, schlagen Handlungsmöglichkeiten vor und geben konkrete Tipps zur Umsetzung an der jeweiligen Schule. Zur Unterstützung dieses Prozesses bietet das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg (LISUM) im Rahmen der modularen Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter ein Fortbildungsangebot zum Thema Schuldistanz an. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 116 2 Die Jugendsozialarbeit an Schulen leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Schuldistanz. Das Programm wird entsprechend des Koalitionsvertrages in der neuen Legislaturperiode ausgebaut und evaluiert. Im Rahmen des Landesprogramms „Jugendsozialarbeit an Schulen“ finden regelmäßige Fortbildungen zum Thema Schuldistanz statt. 5. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den bezirklichen Jugendämtern? Zu 5.: Berlin hat im Jahr 2010 mit der Vorlage des Projektberichts zur Gesamtstruktur der Kooperation von Schule und Jugendhilfe einen wichtigen Schritt unternommen , um der Trennung von Schule und Jugendhilfe entgegenzuwirken und die Zusammenarbeit strukturell zu verankern. In einer breiten fachlichen Abstimmung zwischen der ehemaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, den Bezirken, dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landesschulbeirat wurde eine Musterrahmenkooperation erarbeitet. Nachfolgend haben sich alle 12 Berliner Bezirke dazu verpflichtet, ein bezirkliches Rahmenkonzept zur Kooperation Schule und Jugendhilfe zu entwickeln. Probleme im Bereich der Schülerinnen und Schüler bzw. der dazu gehörenden familiären Kontexte werden in Kooperation von Schule und Jugendhilfe unter Beachtung der jeweiligen Eigenverantwortung gelöst. Die Abstimmungen zum Umgang mit Schuldistanz sind in den Bezirken unterschiedlich. Das Jugendamt wird über Schulversäumnisanzeigen durch das Schulamt informiert. Berlin, den 16. Dezember 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2016)