Drucksache 18 / 10 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Barrierefreie Schulen in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie definiert der Senat von Berlin den Begriff „barrierefreier Zugang“? 6. Für welche Personenkreise sollten barrierefreie Zugänge aus Sicht des Senats nutzbar sein? Zu 1. und 6.: Im Rundschreiben der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Sen- StadtUm) - VI A Nr. 09/2012 - über „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins - Anweisung Bau (ABau) - Barrierefreies Bauen“ sind die Bestimmungen zur Schaffung von Barrierefreiheit für alle öffentlichen Gebäude - auch für Schulgebäude - geregelt. 2. Wie viele Schulen in Berlin sind mit barrierefreien Zugängen ausgestattet? 3. Wie viele Schulen in Berlin haben keinen barrierefreien Zugang? 4. Ist bei allen Schulen, die einen barrierefreien Zugang haben, dafür gesorgt, dass dieser entsprechend ausgeschildert ist? Zu 2., 3. und 4.: Die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere deren Bau, Ausstattung und Unterhaltung obliegt gemäß § 109 Schulgesetz den Berliner Bezirken. Beim Schulneubau, aber auch bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen sämtliche Vorgaben und Standards berücksichtigt werden. Die Bezirke übermitteln der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie keine Listen, denen zu entnehmen ist, welche der von ihnen verwalteten Schulen mit barrierefreien Zugängen ausgestattet sind, welche nicht und auch nicht, ob und falls ja, wie die Zugänge ausgeschildert sind. 5. Sind dem Senat Fälle bekannt, in denen barrierefreie Zugänge absichtlich verschlossen werden oder wurden ? Zu 5.: Nein. Berlin, den 14. Dezember 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dez. 2016)