Drucksache 18 / 10 122 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Sonderfahrdienste Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berechtigte gibt es für den Sonderfahrdienst (Telebus) in Berlin? 2. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt? 3. Wie viele Fahrten erfolgen mit dem Sonderfahrdienst im Jahr? 4. Wie hat sich diese Inanspruchnahme seit 2005 entwickelt ? 5. Wie hoch liegen die Kosten für den Sonderfahrdienst für das Land Berlin im Jahr? 6. Wie haben sich die Kosten seit 2005 entwickelt? 7. Wie hoch liegen die Kosten des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto im Jahr? 8. Wie haben sich diese Kosten seit 2005 entwickelt? 9. Wie viele Fahrten werden pro Jahr über das „Taxikonto “ abgerechnet? 10. Wie hat sich diese Zahl seit 2005 entwickelt? Zu 1. bis 10.: Eine Betrachtung bis zurück in das Jahr 2005 ist nicht mit der notwendigen Sorgfalt möglich, da sich in den letzten Jahren Vertragsinhalte und damit auch die statistische Erfassung verändert haben und eine Vergleichbarkeit der Daten nur im Kontext der Verträge gegeben ist. Konkret vergleichbar sind die Zahlen innerhalb eines Vertragszeitraums, d. h. 2013 bis 2016, der Senat ist dennoch bemüht, möglichst umfangreiches Zahlenmaterial darzulegen. Insofern erfolgen die Angaben für den Zeitraum ab Januar 2011 bis November 2016. Im Einzelnen: Anzahl der Berechtigten für den Sonderfahrdienst 2011 30.761 2012 31.323 2013 30.735 2014 31.015 2015 31.364 2016 (Stand November) 31.058 Anzahl der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst 2011 178.317 2012 169.828 2013 162.319 2014 157.052 2015 157.349 2016 (Stand November) 128.930 In den o. a. Zahlen der Fahrten mit dem Sonderfahrdienst sind auch von Nutzerinnen und Nutzern verursachte Fehlfahrten (Fahrten, die storniert wurden, aber für die Kosten und Stornogebühren entstanden sind), Fahrten mit Teletaxen, Einbindungen (gemeinsame Beförderungen Berechtigter) und andere Dienstleistungen, wie z. B. die reine Treppenhilfe enthalten. Deshalb ist von einer deutlich geringeren Zahl der tatsächlichen, ausschreibungsrelevanten Fahrten mit dem Sonderfahrdienst auszugehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 122 2 Ist-Ausgaben des Sonderfahrdienstes für das Land Berlin 2011 6.018.625 € 2012 6.216.564 € 2013 6.263.032 € 2014 6.632.729 € 2015 6.516.101 € 2016 (Stand November) 5.757.100 € In den o. a. Kosten sind auch die Sachkosten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales/LAGeSo (siehe nachfolgende Tabelle) enthalten, z. B. für die Herstellung und den Versand von Magnetkarten und Infobriefe sowie für die Rechnungserstellung und Übermittlung. Sachausgaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales 2011 39.136 € 2012 38.351 € 2013 51.474 € 2014 40.876 € 2015 37.901 € 2016 (Stand November) 38.993 € Ist-Ausgaben des Landes Berlin für das sogenannte Taxikonto 2011 1.053.959 € 2012 1.028.192 € 2013 975.422 € 2014 858.050 € 2015 877.677 € 2016 (Stand November) 898.851 € Abgerechnete Fahrten „Taxikonto“ 2011 72.960 2012 65.754 2013 60.452 2014 49.282 2015 43.352 2016 (Stand November) 35.837 11. Welche Alternativen sieht der Senat zu Sonderfahrdienst und Taxikonto, um die Mobilität von Menschen mit Behinderung besser zu gewährleisten? 12. Inwiefern führten derartige Alternativen aus Sicht des Senats zu quantitativen oder qualitativen Verbesserungen für diese Bevölkerungsgruppe? 13. Was wird der Senat davon bis wann mit welchen Kosten umsetzen? 14. Welche, insbesondere kostenmäßigen, Konsequenzen hätten diese neuen Angebote für das bestehende Angebot von Telebus und Taxikonto? 15. Wie wird der Senat die Interessen von Berlinbesuchern mit Handicap an einem barrierefreien Besuch künftig besser berücksichtigen? Zu 11. bis 15.: Wie bereits in der Koalitionsvereinbarung zwischen den senatsbildenden Parteien vereinbart, beabsichtigt der Senat, in Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat ein Gesamtkonzept für die Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten, mit dem Ziel, die Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen. Das Konzept soll u. a. auch konkrete Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes enthalten . Der VBB-Begleitservice soll weitergeführt und die Eigenbeteiligung der Nutzer*innen des Sonderfahrdienstes auf Sozialverträglichkeit überprüft werden. Angebote und Leistungen sind stärker als bisher dem notwendigen individuellen Bedarf anzupassen. Menschen mit Behinderungen soll eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung ermöglicht und deren individuelle Bedarfe im Bereich der Mobilität gestärkt werden. Es gilt deshalb auch, Voraussetzungen dafür zu schaffen , dass eine ausreichende Zahl barrierefreier und multifunktionaler Taxen (Inklusionstaxi) zur Verfügung steht. Der barrierefreie öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als inklusives (Regel-) Angebot wird weiter ausgebaut. Davon profitieren alle mobilitätseingeschränkten Personen, also auch Berlinbesucher/innen. Eine Etablierung barrierefreier Taxen würde das vielfältige Berliner Mobilitätsangebot zusätzlich auch für Berlinbesucher /innen verbessern. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)