Drucksache 18 / 10 124 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 22. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im Schuljahr 2015/2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schüler/innen fehlten 1) insgesamt und 2) unentschuldigt a) 1-10 Tage, b) 11-20 Tage, c) 21-40 Tage und d) mehr als 40 Tage jeweils im 1. Schulhalbjahr und im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 und wie hoch war die Fehlquote 1) insgesamt, 2) entschuldigt und 3) unentschuldigt in den jeweiligen Schulformen (Darstellung bitte analog der Drs. 17/16995)? Zu 1.: Die Fehltage und Fehlquoten der Schülerinnen und Schüler sind getrennt nach Schularten und Bezirken den Anlagen 1a und 1b für das zweite Schulhalbjahr 2014/2015 sowie für das erste und zweite Schulhalbjahr 2015/2016 zu entnehmen. Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der statistischen Erhebung der Fehlzeiten an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10). Für einzelne Schulen können die Fehlzeiten mit Historie aus dem Schulporträt der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie entnommen werden: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_p ortraets/anwendung . 2. Wie häufig wurden jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Schulversäumnisanzeigen in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken gestellt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 3. Wie häufig wurden jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2015/2016 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht in den jeweiligen Schulformen in den einzelnen Bezirken eingeleitet (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? 4. Wie viele polizeiliche Zwangszuführungen von Schulschwänzer/innen wurden jeweils im 1. und 2. Schulhalbjahr 2015/2016 in den einzelnen Bezirken durchgeführt (Darstellung bitte analog der Drs. 17/10780) und auf welche Klassenstufen beziehen sich die Zahlen? Zu 2. bis 4.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die die für Bildung zuständige Senatsverwaltung nicht ohne Hinzuziehung der dafür zuständigen Bezirksämter beantworten kann. Es wurden unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Frist bei Schriftlichen Anfragen die Bezirksämter um Stellungnahme gebeten. Deren Antworten sind der Anlage 2 zu entnehmen. 5. Wurde der gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses Drs. 17/1004 und 17/1337 zu erarbeitende Leitfaden „Aktiv gegen Schulschwänzen“ inzwischen allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben und wenn nein, wann wird dieser allen Schulen und allen Lehrkräften zur Kenntnis gegeben? Zu 5.: Die Handreichung Schuldistanz wurde 2015 in der 48. Kalenderwoche zusammen mit dem Informationsflyer „Mein Kind will nicht zur Schule gehen“ an alle allgemein bildenden und öffentlichen Schulen versandt. Jede Schule hat 10 Exemplare der Handreichung und 20 Flyer erhalten. Ergänzt wird die Handreichung durch den Handlungsplan Schuldistanz, der alle nötigen Schritte noch einmal anschaulich darstellt. Alle Dokumente sind online abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevent ion-in-der-schule/schulverweigerung/ und können in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestellt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 124 2 6. Welches Ergebnis lieferte die in der Antwort auf Frage 6 der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16995 angekündigte Evaluation der Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Programme zur Vorbeugung von Schuldistanz? Zu 6.: Die Evaluation ist noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Mindeststandards zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz wurden gemäß Antwort auf die Frage 6 der Drs. 17/15184 zum Schuljahr 2015/2016 bzw. 2016/17 mit den bezirklichen Schulträgern vereinbart ? Zu 7.: Die Mindeststandards zur Vorbeugung und Bekämpfung der Schuldistanz sind in den gültigen Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht) definiert. Die Qualitätsstandards Schuldistanz werden derzeit erarbeitet. 8. Was hat der Senat bereits unternommen, um die einzelnen Zielvorgaben des Beschlusses des Abgeordnetenhauses Drs. 17/1004 und 17/1337 zu erfüllen? Zu 8.: Das zentral gesteuerte Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Schuldistanz. Es wurde in den letzten beiden Jahren und wird in der kommenden Legislaturperiode kontinuierlich ausgebaut. Die besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens fördern Schülerinnen und Schüler, deren Schulabschluss gefährdet ist, besonders individuell und praxisorientiert. Diese Maßnahmen werden durch die für Bildung zuständige Senatsverwaltung kontinuierlich weiterentwickelt und an die Bedarfe der Schulen angepasst. Dadurch kann auch Schuldistanz vorgebeugt werden. Die neue Handreichung Schuldistanz und weiteres Unterstützungsmaterial (vgl. Antwort 5) wird den Schulen zur Verfügung gestellt. Neben dem Versand an alle Schulen wurde das Material auch auf mehreren Tagungen vorgestellt und ausgelegt. Die Maßnahmen und Programme der Bezirke wurden erfasst und mit den Schulaufsichten gemeinsam evaluiert, die Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Ziel ist die Vereinbarung von Qualitätsstandards Schuldistanz. Es zeigt sich deutlich, dass fast alle Bezirke die Kooperation im Bereich Schuldistanz institutionalisiert haben. Beispiele hierfür sind Arbeitsgruppen, Projektgruppen, unterzeichnete Verwaltungsvereinbarungen oder Flussdiagramme . Die Kooperation im Bezirk Mitte wurde in berlinweiten Gremien vorgestellt (vgl. Antwort 12). Die Ausführungsvorschrift Schulbesuchspflicht wurde umfangreich geändert, so dass auf unentschuldigte Fehlzeiten nun zügig und konsequent reagiert wird (vgl. Antworten 10 und 11). Um auch in den Grundschulen schneller zu reagieren und mehr für Schuldistanz zu sensibilisieren, werden die unentschuldigten und entschuldigten Fehlzeiten der Jahrgangsstufen 5 und 6 seit dem Schuljahr 2015/16 zentral und halbjährlich erfasst. Darüber hinaus verweise ich auf die Antworten 6, 7 und 9 sowie die Mitteilung zur Kenntnisnahme über „Alle schulpflichtigen Kinder in Berlin müssen die Schule besuchen - Prävention gegen Schulschwänzen stärken, die Schulpflicht konsequent durchsetzen!“. 9. Wurden die Weiterbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer am LISUM zur Vorbeugung von Schuldistanz und zum Umgang mit Schulschwänzern inzwischen verstärkt gemäß Drs. 17/1004? Zu 9.: Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) bietet im Rahmen der modularen Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter ein Fortbildungsangebot zum Thema Schuldistanz an. 10. Wie stellt der Senat sicher, dass gemäß Drs. 17/1004 alle Lehrerinnen und Lehrer die Erziehungsberechtigten am ersten unentschuldigten Fehltag über das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht informieren? Zu 10.: Die gültigen Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulbesuchspflicht ) verpflichten in Nummer 7 Absatz 7 die Schulen dazu, am ersten Fehltag mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen. 11. Wurde ein verpflichtendes Eltern-Klassenlehrer- Gespräch eingeführt, wenn die Schule eine Schulversäumnisanzeige beim zuständigen Schulamt stellt gemäß Drs. 17/1004 und wenn ja, auf welchem verwaltungstechnischen Wege wurde dieses verpflichtend eingeführt (VO, Rundschreiben an die Schulen, o.ä.)? Zu 11.: Nummer 7 Absatz 8 der gültigen AV Schulbesuchspflicht verpflichtet die zuständige Lehrkraft dazu, die Erziehungsberechtigten zum Gespräch zu laden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler an fünf Schultagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt. 12. Wie weit sind die Gespräche des Senats mit den Bezirken gediehen, das Modellprojekt aus dem Bezirk Mitte zum strukturierten Umgang mit Schulschwänzern auch auf andere Bezirke zu übertragen? Zu 12.: Das Modellprojekt aus dem Bezirk Mitte wurde in der Handreichung Schuldistanz vorgestellt, im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) Schuldistanz und des Fachtages zur Kooperation Schule-Jugend 2015 diskutiert und in einer Sitzung der regionalen Schulaufsichten für Integrierte Sekundarschulen (ISS) und der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Kinder- und Jugenddelinquenz präsentiert. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 124 3 13. Erfasst der Senat inzwischen gemäß Drs. 17/1337 zentral und schulhalbjährig die relevanten Informationen über Schulschwänzen (Fehlquote, Anzahl Schulversäumnisanzeigen , Anzahl Bußgeldverfahren, Anzahl polizeilicher Zwangszuführungen) für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen in allen Bezirken und wenn nein, wann wird dieser Abgeordnetenhausbeschluss umgesetzt? Zu 13.: Entsprechend der Drucksachen 17/1004 und 17/1337 werden die unentschuldigten und entschuldigten Fehlzeiten der öffentlichen allgemein bildenden Schulen für die Jahrgänge 5 – 10 online und halbjährlich erfasst. Berlin, den 22. Dezember 2016 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2016) Ergebnisse der Fehlzeitenstatistik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 1a 1.1 Schülerinnen und Schüler nach Fehltagen insgesamt - absolut und in Prozent - im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 57.484 8.360 32.961 10.143 4.318 1.702 14,54 57,34 17,64 7,51 2,96 Gymnasium 43.395 8.745 29.124 4.473 886 167 20,15 67,11 10,31 2,04 0,38 Förderschwerpunkt „Lernen“ 2.027 206 989 424 239 169 10,16 48,79 20,92 11,79 8,34 Übrige Förderschwerpunkte 817 128 410 146 90 43 15,67 50,18 17,87 11,02 5,26 Gesamtergebnis 103.723 17.439 63.484 15.186 5.533 2.081 16,81 61,21 14,64 5,33 2,01 1.2 Schülerinnen und Schüler nach unentschuldigten Fehltagen - absolut und in Prozent - im 2. Schulhalbjahr 2014/2015 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 57.484 38.991 14.611 2.090 1.018 774 67,83 25,42 3,64 1,77 1,35 Gymnasium 43.395 37.978 5.183 181 36 17 87,52 11,94 0,42 0,08 0,04 Förderschwerpunkt „Lernen“ 2.027 1.102 603 133 94 95 54,37 29,75 6,56 4,64 4,69 Übrige Förderschwerpunkte 817 625 145 22 13 12 76,50 17,75 2,69 1,59 1,47 Gesamtergebnis 103.723 78.696 20.542 2.426 1.161 898 75,87 19,80 2,34 1,12 0,87 Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... Fehltagen insgesamt Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... unentschuldigten Fehltagen Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Seite 1 von 3 Ergebnisse der Fehlzeitenstatistik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 1a 1.3 Schülerinnen und Schüler nach Fehltagen insgesamt - absolut und in Prozent - im 1. Schulhalbjahr 2015/2016 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 55.077 9.288 33.736 8.111 2.962 980 16,86 61,25 14,73 5,38 1,78 Gymnasium 42.046 10.661 27.553 3.204 524 104 25,36 65,53 7,62 1,25 0,25 Förderschwerpunkt „Lernen“ 1.691 178 885 344 194 90 10,53 52,34 20,34 11,47 5,32 Übrige Förderschwerpunkte 808 93 450 162 73 30 11,51 55,69 20,05 9,03 3,71 Gesamtergebnis 99.622 20.220 62.624 11.821 3.753 1.204 20,30 62,86 11,87 3,77 1,21 1.4 Schülerinnen und Schüler nach unentschuldigten Fehltagen - absolut und in Prozent - im 1. Schulhalbjahr 2015/2016 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 55.077 39.819 12.968 1.332 593 365 72,30 23,55 2,42 1,08 0,66 Gymnasium 42.046 37.991 3.916 119 18 2 90,36 9,31 0,28 0,04 0,00 Förderschwerpunkt „Lernen“ 1.691 995 505 95 50 46 58,84 29,86 5,62 2,96 2,72 Übrige Förderschwerpunkte 808 659 132 9 4 4 81,56 16,34 1,11 0,50 0,50 Gesamtergebnis 99.622 79.464 17.521 1.555 665 417 79,77 17,59 1,56 0,67 0,42 Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... Fehltagen insgesamt Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... unentschuldigten Fehltagen Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Seite 2 von 3 Ergebnisse der Fehlzeitenstatistik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 1a 1.5 Schülerinnen und Schüler nach Fehltagen insgesamt - absolut und in Prozent - im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 54.709 7.232 31.121 10.203 4.422 1.731 13,22 56,88 18,65 8,08 3,16 Gymnasium 41.950 8.759 27.711 4.411 892 177 20,88 66,06 10,51 2,13 0,42 Förderschwerpunkt „Lernen“ 1.616 151 728 327 249 161 9,34 45,05 20,24 15,41 9,96 Übrige Förderschwerpunkte 775 76 405 148 113 33 9,81 52,26 19,10 14,58 4,26 Gesamtergebnis 99.050 16.218 59.965 15.089 5.676 2.102 16,37 60,54 15,23 5,73 2,12 1.6 Schülerinnen und Schüler nach unentschuldigten Fehltagen - absolut und in Prozent - im 2. Schulhalbjahr 2015/2016 keinen 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 keine 1 bis 10 11 bis 20 21 bis 40 über 40 Integrierte Sekundarschule 54.709 35.992 14.983 1.922 1.004 808 65,79 27,39 3,51 1,84 1,48 Gymnasium 41.950 36.581 5.084 233 34 18 87,20 12,12 0,56 0,08 0,04 Förderschwerpunkt „Lernen“ 1.616 895 443 114 65 99 55,38 27,41 7,05 4,02 6,13 Übrige Förderschwerpunkte 775 596 131 29 11 8 76,90 16,90 3,74 1,42 1,03 Gesamtergebnis 99.050 74.064 20.641 2.298 1.114 933 74,77 20,84 2,32 1,12 0,94 Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... Fehltagen insgesamt Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Schulart Schülerinnen und Schüler insgesamt Darunter mit ... unentschuldigten Fehltagen Prozentuale Aufgliederung nach Fehltagen Seite 3 von 3 Ergebnisse der Fehlzeitenstatistik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 1b insgesamt entschuldigt unentschuldigt insgesamt entschuldigt unentschuldigt insgesamt entschuldigt unentschuldigt Mitte Integrierte Sekundarschule 12,2 7,0 5,1 9,7 6,5 3,2 12,0 7,3 4,7 Gymnasium 4,5 3,9 0,6 4,5 4,0 0,5 5,1 4,4 0,7 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 14,5 8,1 6,4 14,4 8,1 6,3 21,7 9,7 11,9 Schule mit übrigen FSP 7,8 7,1 0,7 - - - - - - Zusammen 9,1 5,8 3,3 7,7 5,5 2,2 9,3 6,1 3,1 Friedrichshain-Kreuzberg Integrierte Sekundarschule 9,5 6,5 3,1 9,0 6,9 2,2 9,7 6,4 3,3 Gymnasium 5,4 4,9 0,5 4,6 4,3 0,3 5,4 5,0 0,4 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 10,2 8,2 2,0 9,2 8,4 0,8 11,0 8,5 2,5 Schule mit übrigen FSP 8,6 7,7 0,9 9,4 8,8 0,7 11,5 10,1 1,5 Zusammen 7,7 5,8 1,9 7,1 5,8 1,3 7,8 5,8 2,0 Pankow Integrierte Sekundarschule 7,4 6,1 1,3 6,9 6,0 0,9 7,6 6,3 1,4 Gymnasium 5,6 5,4 0,2 4,1 4,0 0,1 4,5 4,4 0,2 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 11,1 8,1 3,0 13,2 10,2 3,0 15,4 10,0 5,4 Schule mit übrigen FSP 10,5 10,3 0,2 10,7 10,5 0,2 13,0 11,4 1,7 Zusammen 6,6 5,8 0,8 5,7 5,1 0,6 6,3 5,4 0,8 Charlottenburg-Wilmersdorf Integrierte Sekundarschule 7,8 5,4 2,4 7,2 5,5 1,7 7,7 5,5 2,2 Gymnasium 5,0 4,6 0,4 4,4 4,0 0,4 5,0 4,4 0,6 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 6,6 5,8 0,8 - - - - - - Schule mit übrigen FSP 10,6 7,3 3,4 11,1 9,4 1,7 11,1 8,2 3,0 Zusammen 6,4 5,0 1,3 5,8 4,8 1,0 6,3 5,0 1,3 Spandau Integrierte Sekundarschule 10,0 6,6 3,4 8,6 6,3 2,3 10,0 6,9 3,1 Gymnasium 5,8 5,4 0,5 4,6 4,2 0,4 5,2 4,7 0,5 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 22,1 8,6 13,5 11,5 5,9 5,6 16,5 10,3 6,2 Schule mit übrigen FSP 9,3 7,9 1,4 10,4 9,9 0,5 12,9 12,4 0,5 Zusammen 8,9 6,3 2,6 7,4 5,7 1,7 8,6 6,3 2,3 Steglitz-Zehlendorf Integrierte Sekundarschule 7,3 6,0 1,3 6,8 5,4 1,3 7,4 5,8 1,6 Gymnasium 4,8 4,4 0,4 4,2 3,9 0,3 4,6 4,2 0,3 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 10,6 6,6 4,0 7,7 5,5 2,3 9,9 8,2 1,6 Schule mit übrigen FSP 13,3 11,3 2,1 9,0 8,3 0,7 10,2 9,0 1,3 Zusammen 6,0 5,1 0,8 5,3 4,6 0,7 5,8 4,9 0,9 Schuljahr 2015/2016 (2. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Bezirk Schulart Schuljahr 2014/2015 (2. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Schuljahr 2015/2016 (1. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Seite 1 von 2 Ergebnisse der Fehlzeitenstatistik an öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 1b insgesamt entschuldigt unentschuldigt insgesamt entschuldigt unentschuldigt insgesamt entschuldigt unentschuldigt Schuljahr 2015/2016 (2. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Bezirk Schulart Schuljahr 2014/2015 (2. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Schuljahr 2015/2016 (1. Schulhalbjahr) Fehlquote (in %) Tempelhof-Schöneberg Integrierte Sekundarschule 7,3 5,6 1,7 6,4 5,2 1,2 7,7 5,7 2,0 Gymnasium 4,8 4,5 0,4 4,0 3,8 0,2 4,5 4,1 0,3 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 12,2 5,7 6,5 14,4 9,2 5,2 15,1 8,0 7,1 Schule mit übrigen FSP - - - - - - - - - Zusammen 6,4 5,1 1,2 5,5 4,7 0,8 6,5 5,1 1,4 Neukölln Integrierte Sekundarschule 10,2 6,6 3,6 8,5 6,0 2,5 10,4 6,8 3,6 Gymnasium 5,5 4,5 1,0 4,0 3,5 0,5 4,8 4,1 0,7 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 14,0 6,5 7,5 13,3 6,4 6,9 16,2 8,9 7,3 Schule mit übrigen FSP 8,9 6,1 2,8 9,7 7,6 2,1 11,6 8,3 3,2 Zusammen 8,9 5,9 3,0 7,3 5,2 2,1 8,9 6,0 2,9 Treptow-Köpenick Integrierte Sekundarschule 8,4 6,8 1,6 7,3 6,2 1,1 8,4 6,8 1,6 Gymnasium 4,7 4,6 0,1 4,3 4,1 0,1 5,0 4,8 0,2 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 8,6 5,9 2,7 10,1 7,6 2,5 14,5 9,2 5,2 Schule mit übrigen FSP - - - - - - - - - Zusammen 6,8 5,8 1,0 6,1 5,3 0,7 7,1 6,0 1,1 Marzahn-Hellersdorf Integrierte Sekundarschule 10,3 7,7 2,6 9,0 6,8 2,1 10,0 7,1 2,8 Gymnasium 4,7 4,5 0,2 4,1 4,0 0,1 5,2 4,9 0,3 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 16,7 9,7 6,9 14,7 9,4 5,3 15,6 8,7 6,8 Schule mit übrigen FSP - - - - - - - - - Zusammen 8,6 6,7 2,0 7,5 5,9 1,5 8,5 6,4 2,1 Lichtenberg Integrierte Sekundarschule 8,9 6,7 2,2 7,1 5,7 1,4 8,7 6,4 2,3 Gymnasium 4,4 4,3 0,1 3,9 3,8 0,1 4,9 4,7 0,2 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 16,4 9,2 7,2 11,6 8,3 3,3 13,5 8,6 4,9 Schule mit übrigen FSP 13,6 12,1 1,5 13,5 12,4 1,0 12,1 10,3 1,8 Zusammen 7,8 6,2 1,7 6,4 5,3 1,0 7,7 6,0 1,7 Reinickendorf Integrierte Sekundarschule 9,6 6,6 2,9 8,6 6,4 2,2 10,3 7,1 3,2 Gymnasium 4,5 4,2 0,3 3,9 3,7 0,2 4,4 4,1 0,3 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 17,6 9,7 7,9 19,0 11,1 8,0 26,3 9,6 16,7 Schule mit übrigen FSP 11,9 10,3 1,6 11,6 10,0 1,6 12,3 10,5 1,8 Zusammen 7,5 5,6 1,8 6,7 5,3 1,4 8,0 5,8 2,1 Berlin Integrierte Sekundarschule 9,1 6,5 2,6 7,9 6,0 1,8 9,2 6,5 2,7 Gymnasium 5,0 4,6 0,4 4,2 3,9 0,3 4,8 4,4 0,4 Schule mit Förderschwerpunkt (FSP) Lernen 14,3 7,9 6,4 13,3 8,2 5,1 16,5 9,1 7,4 Schule mit übrigen FSP 11,1 9,0 2,1 11,0 9,8 1,2 11,7 9,6 2,1 Zusammen 7,5 5,7 1,7 6,4 5,2 1,2 7,5 5,7 1,8 Seite 2 von 2 Schriftliche Anfrage 18/10124 Anlage 2 Schulversäumnisanzeigen, Bußgeldverfahren und polizeiliche Zwangszuführung nach Bezirk Bezirk Schulversäumnisanzeigen Bußgeldverfahren Polizeiliche Zwangszuführung 1.Schulhalbjahr 2015/2016 2.Schulhalbjahr 2015/2016 1.Schulhalbjahr 2015/2016 2.Schulhalbjahr 2015/2016 1.Schulhalbjahr 2015/2016 2.Schulhalbjahr 2015/2016 Mitte 555 841 - - - - Friedrichshain- Kreuzberg 104 140 - - - - Pankow* 207 12 5 Charlottenburg- Wilmersdorf 71 100 - - - - Spandau 187 246 24 26 3 6 Steglitz-Zehlendorf 104 109 46 83 - - Tempelhof-Schöneberg 327 424 - 3 - - Neukölln 371 619 243 298 - - Treptow-Köpenick 97 98 11 6 3 5 Lichtenberg 344 509 2 6 - - Marzahn-Hellersdorf 418 280 - 17 5 8 Reinickendorf 309 655 47 0 - - *Erfassung getrennt nach Schulhalbjahren nicht möglich S18-10124 S1810124 Anlage 1a S1810124 Anlage 1b S1810124 Anlage 2