Drucksache 18 / 10 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 17. November 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Stand des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für den Betrieb der Tempohomes und MuFs für Geflüchtete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie verläuft das derzeit stattfindende Ausschreibungs - und Vergabeverfahren für den Betrieb der Tempohomes und MuFs für Geflüchtete durch das LAF? Mit der Bitte um eine Auflistung aller: - Standorte, für die ein Betreiber gefunden werden muss - bisher durchgeführten Ausschreibungen - bereits erfolgreich abgeschlossenen Vergaben. Zu 1.: Die vormals angestoßenen Vergabeverfahren mussten zumeist wieder aufgehoben werden. Die Aufhebungen erfolgten aus unterschiedlichen Gründen, beispielsweise da diese von Bieterinnen oder Bietern in Nachprüfungsverfahren angegriffen wurden. Aktuell müssen für folgende Tempohome-Standorte Betreiberinnen und Betreiber gefunden werden (Basis stellt die Übersicht zur Fertigstellung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) dar): – Wollenberger Straße – Siverstorpstraße – Buchholzer Straße/Elisabethaue – Gerlinger Straße/Buckower Damm – Am Oberhafen – Dingolfinger Straße – Hohenschönhausener Straße – Karl-Marx-Straße (Fertigstellung: offen) – Finkensteinallee – Fritz-Wildung-Straße (Fertigstellung: offen) – Alte Jakob-Straße (Fertigstellung: offen) Für folgende MUF-Objekte müssen gegenwärtig Betreiberinnen und Betreiber gefunden werden: – Bernauer Straße – Martha-Arendsee-Straße – Wittenberger Straße – Hagenower Ring – Rudolf-Leonhard-Straße – Wolfgang-Heinz-Straße *MUF = Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge Die Interims-Vergabeverfahren zur Venusstraße (Quittenweg) und zur Zossener Straße sind abgeschlossen . 2. Ist es richtig, dass das LAF derzeit durch externe Berater bei der Ausschreibungs- und Vergabekonzeption für den Betrieb der neuen Unterkünfte unterstützt wird? Wie wirkt sich diese Unterstützung auf die Arbeit des LAF aus? Zu 2.: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat zur Rechtsvertretung in Nachprüfungsverfahren vor dem Kammergericht eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Diese unterstützt das LAF auch bei der Vorbereitung der Interimsvergabe der unter Ziffer 1. genannten Objekte. Parallel wird eine umfassende Beauftragung von (Beratungs-) Dienstleistungen vorbereitet. Die dadurch gewonnene Unterstützung soll sowohl eine Erleichterung für die Arbeit des LAF schaffen als auch die Verfahren rechtssicherer und somit weniger angreifbar machen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 126 2 3. Bis wann kann mit einem erfolgreichen Abschluss der Vergabeverfahren für die beiden Tempohome- Standorte in Pankow in der Siverstorpstr. 9A sowie in der Elisabeth-Aue gerechnet werden? Zu 3.: Das LAF arbeitet gegenwärtig an einer Interimsvergabe der Betreiberleistung für diese Standorte. Ob sie erfolgreich abgeschlossen werden, hängt auch davon ab, ob die Verfahren erneut von im Vergabeverfahren unterlegenen Betreiberinnen und Betreibern (Bieterinnen /Bietern) angegriffen werden. Soweit es keine baulichen Verzögerungen gibt, wird die Inbetriebnahme im ersten Quartal 2017 angestrebt. 4. Ist es richtig, dass gegen das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren des LAFs eine bzw. mehrere Klage(n) anhängig ist (sind)? Zu 4.: Ja. 5. Hat sich in diesem Zusammenhang das bisherige Verfahren bewährt oder werden notwendige Anpassungen vorgenommen? Zu 5.: Die Nachprüfungsverfahren wurden ausgewertet und Angriffspunkte in bevorstehenden Vergabeverfahren berücksichtigt. 6. Für die Notunterkünfte jenseits der Turnhallen war (Stand September 2016) seitens SenGesSoz geplant, einen Stufenplan zum künftigen Leerzug bis November 2016 zu erarbeiten. Ist dieser fertiggestellt und wenn ja, wo ist dieser Plan einsehbar? Wenn nein, wann wird mit einer Fertigstellung gerechnet? Zu 6.: Für den künftigen Freizug der weiteren Notunterkünfte wurden durch die ehemalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Kriterien festgelegt und vom Senat beschlossen. Auf dieser Basis erfolgte eine Priorisierung für den stufenweisen Freizug der Unterkünfte. Die konkrete Freizugsplanung kann erfolgen, sobald der Freizug der Sporthallen abgeschlossen ist. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)