Drucksache 18 / 10 127 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) vom 06. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2016) und Antwort Entwicklung der Strafverfahren in Haftsachen am Landgericht Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Senatsverwaltung für Justiz hat dem Unterausschuss Stellenwirtschaft des Hauptausschusses in einer Stellungnahme vom 11.04.2004 (Ausschuss -Drucks. 2145A) über die im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit erzielten Erledigungsleistungen berichtet. Darin heißt es, dass die Berliner Gerichte bei den Strafsachen im Vergleich speziell zum Stadtstaat Hamburg unter dem Durchschnitt lägen. Dabei sei allerdings zu berücksichtigen, dass bei der gewählten Darstellungsart „Zahl pro Richter“ die unterschiedliche Größe des jeweiligen Personalkörpers nicht in der Statistik widergespiegelt werde. Außerdem sei in die Statistik nicht die Pro-Kopf-Belastung des einzelnen Richters eingeflossen , die durch Verwaltungstätigkeit gebunden werde. Seither liegen dem Abgeordnetenhaus – soweit ersichtlich – keine neueren Erkenntnisse über die Erledigungsleistungen der Berliner Strafgerichte vor. Zu berücksichtigen ist einerseits, dass die steigende Kriminalitätsbelastung des großstädtischen Ballungsraumes die Berliner Strafjustiz vor besondere, ständig steigende Herausforderungen stellt. Andererseits besteht die Besorgnis, dass das auf Betreiben der Justizministerkonferenz inzwischen in Berlin eingeführte Personalberechnungssystem PEBBY dem Senat die Rechtfertigung geliefert haben wird, bei der Strafjustiz rigorose Personaleinsparungen durchzuführen. Es ist an der Zeit, dass sich das Abgeordnetenhaus einen Überblick über die derzeitige Leistungsfähigkeit der Berliner Strafjustiz verschafft, damit etwaige Defizite erkannt behoben werden können. 1. Gibt es bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Land Berlin Geschäftsberichte, die dem Justizsenator turnusmäßig zum Ende des Geschäftsjahres vorgelegt werden? Wenn ja, warum werden diese Geschäftsberichte nicht veröffentlicht? Wo sind diese einsehbar? Zu 1.: Der Senat berichtet dem Hauptausschuss jährlich über die Geschäftsentwicklung und die Verfahrensdauern . Die Berichte sind im Archiv des Abgeordnetenhauses einsehbar. Zudem werden bundeseinheitliche Statistiken geführt und auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht (Fachserie 10, Reihe 2.1 bis 2.8). Weitere Zahlen veröffentlicht das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg auf seiner Internetseite. Das Kammergericht veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht . Dieser ist auf der Internetseite des Kammergerichts einsehbar. 2. Ergibt sich aus den Geschäftsberichten oder anderen statistischen Unterlagen, dass der Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 StPO) oder der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) sich in den letzten vier Kalenderjahren verlängert hat? Wenn ja, welche Ursachen hat dies? Zu 2.: Der Zeitraum zwischen der Anklageerhebung und der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 Strafprozessordnung - StPO -) bzw. der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) wird statistisch nicht erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 127 2 3. Wie viele Strafverfahren waren in erster Instanz im Zwischenverfahren anhängig vor dem Landgericht Berlin für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 und 2016? Bei wie vielen Strafverfahren kam es zur Eröffnung des Hauptverfahrens getrennt nach den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016? Bei wie vielen Verfahren wurde die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens abgelehnt bzw. eine Entscheidung nach § 209 StPO getroffen? Zu 3.: 2013 2014 2015 I. bis III. Quartal 2016 Eingänge 823 716 765 600 Erledigungen 805 739 715 585 Bestand 432 410 460 475 Ablehnung der Eröffnung der Hauptverhandlung 20 19 19 10 Erledigungen nach § 209 StPO 62 56 63 62 4. Wie viele Verfahren in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 waren bei Eröffnung des Hauptsacheverfahrens vor dem Landgericht Berlin Haftsachen? Zu 4.: Die Anzahl der Haftsachen bei Eröffnung des Hauptverfahrens wird statistisch nicht erfasst. 5. In wie vielen Fällen befanden sich Angeschuldigte vor Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 StPO) oder der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 nicht in Untersuchungshaft? Zu 5.: Die Zahl der Fälle, in denen sich der Angeschuldigte vor Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 StPO) oder der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) nicht in Untersuchungshaft befand, wird statistisch nicht erfasst. Berlin, den 19. Dezember 2016 In Vertretung Martina Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2016)