Drucksache 18 / 10 128 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 07. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2016) und Antwort Lollapalooza 2016: Nachlese II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Über welchen Zeitraum wurden die in der Schriftlichen Anfrage 17/19 098 festgestellten und durch das Lollapalooza-Festival verursachten Schäden im Treptower Park vom Veranstalter beseitigt? Bitte die genauen Termine, Beginn und Ende der Maßnahmen sowie die Maßnahmen zur Schadensbeseitigung benennen. Antwort zu 1: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Durch ein vom Veranstalter beauftragtes Landschaftsplanungsbüro wurde nach Räumung der Veranstaltungsflächen die Schadensaufnahme durchgeführt. Im Anschluss erfolgten umfangreiche fachliche Abstimmungen mit dem Straßen- und Grünflächenamt, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Landesdenkmalamt und dem Veranstalter zur Bestimmung der Maßnahmen zur Schadensbeseitigung. Die daraufhin erstellten Leistungsverzeichnisse wurden dem Veranstalter Ende November zur Ausführung der Maßnahmen übergeben. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Ausführung. Die Wiederherstellung der beanspruchten Rasenflächen wird erst im Sommer 2017 bzw. im Herbst 2017 (bei Neuansaaten ) abgeschlossen sein. Die anderen Maßnahmen sind bzw. werden in den nächsten Wochen abgearbeitet sein. Erst nach der baulichen Abnahme kann von einer Erfüllung der beauftragen Leistungen ausgegangen werden. Eine bauliche Abnahme hat es bisher noch nicht gegeben. Es ist vor Ort jedoch erkennbar, dass die Schadensbeseitigung begonnen wurde (Beseitigung von Verunreinigungen , Reparatur der Schranken, begonnene Rasenarbeiten …). Witterungsbedingt können bestimmte Maßnahmen erst im Frühjahr durchgeführt bzw. fortgesetzt werden (Reparatur von Kantensteinen, Neuansaaten …).“ Frage 2: Welche Kosten mussten für diese Arbeiten aufgebracht werden? Antwort zu 2: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Gemäß Bescheid des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) ist der Veranstalter zur Beseitigung der Schäden auf seine Kosten und in seiner Verantwortung verpflichtet . Die vom Veranstalter beauftragten Firmen sind mit dem SGA abzustimmen. Der Veranstalter ist dagegen nicht verpflichtet, seine verhandelten Ausführungskosten zu veröffentlichen. Diese sind nicht ausschlaggebend für die Schadensbeseitigung. Ausschlaggebend ist allein die Umsetzung der im Leistungsverzeichnis geforderten Maßnahmen. Die Baudurchführung und -kontrolle erfolgt wiederum durch das beauftragte Büro in Zusammenarbeit mit dem SGA.“ Frage 3: Wurden diese ausschließlich vom Veranstalter getragen? Antwort zu 3: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Die Kosten der Schadensbeseitigung werden ausschließlich vom Veranstalter getragen.“ Frage 3a: Wenn nein, bitte detailliert erläutern, wer an den Kosten der Schadensbeseitigung mit welchen Summen beteiligt war. Antwort zu 3a: Eine Antwort entfällt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 128 2 Frage 4: Kam es im Rahmen der Anfrage 17/19 098 gelisteten Schäden zu Streitfällen oder Uneinigkeiten über die Art der Schadensbeseitigung, der Zuständigkeit und dem Schadenbeseitigungsausmaß? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Nein.“ Frage 4a: Wenn ja, bitte diese Streitfälle und deren Ausgang detailliert benennen. Antwort zu 4a: Eine Antwort entfällt. Frage 5: Wo wird das Lollapalooza-Festival 2017 stattfinden? Frage 5a: Wenn bereits bekannt, ist damit ausgeschlossen , dass das Festival im Treptower Park stattfinden wird? Frage 5b: Wenn unbekannt, wann wird die Entscheidung über den Veranstaltungsort des Lollapalooza- Festivals bekanntgegeben? Antwort zu 5, 5a und 5b: Dem Land Berlin ist keine Entscheidung über den Veranstaltungsort 2017 bekannt. Das Lollapalooza fand 2016 ausnahmsweise im Treptower Park statt und soll dort nicht wieder stattfinden. Die Entscheidung, wann der Veranstaltungsort bekanntgegeben wird, obliegt dem Veranstalter bzw. der zuständigen Behörde, falls es sich um eine bezirks- oder landeseigene Liegenschaft handelt. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dazu Folgendes mitgeteilt: „Unabhängig davon, ob der Veranstaltungsort in 2017 bekannt ist oder nicht, kann verbindlich festgestellt werden , dass eine Wiederholung des Festivals im Treptower Park ausgeschlossen ist. Hierfür fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Das überwiegende öffentliche Interesse an der Veranstaltung im Treptower Park kann schon deshalb nicht mehr vorliegen, weil das öffentliche Interesse am Schutz der Grünanlage überwiegen wird. Ein Festival dieser Dimension kann, wenn überhaupt wiederholbar, jedenfalls nicht im Jahresabstand in einer Grünanlage stattfinden. Die Beanspruchung der Vegetation, Wege und Ausstattungen wären zu hoch und die Zweckbestimmung der Grünanlage (Erholungsfunktion, ökologische Funktion ) kann nicht in dem Maße eingeschränkt werden wie in 2016. Zudem fehlen in 2017 die Rahmenbedingungen (insbes. Vertragsbindung Berlins) wie in 2016.“ Berlin, den 20. Dezember 2016 In Vertretung S t e f a n T i d o w ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dez. 2016)