Drucksache 18 / 10 130 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 08. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2016) und Antwort Fahrgastsituation auf der RB 26 (Oderlandbahn) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind dem Senat Probleme bei der Fahrgastsituation auf der Regionalbahnlinie 26 (Oderlandbahn) bekannt und wenn ja, welche? Antwort zu 1: Über die aktuellen nicht befriedigenden Leistungen des Betreibers der RB 26, der Niederbarnimer Betriebsgesellschaft mbH (NEB), ist der Senat informiert. Der Senat hat daher den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg (VBB) umgehend gebeten, die NEB aufzufordern ,schnellstmöglich wieder vertragsgemäße Verkehrsleistungen anzubieten. Die Ursache für die aktuellen Probleme ist die Verkettung mehrerer Umstände, die allerdings nur zum Teil der NEB anzulasten sind: - verspätete Auslieferung von neuen Fahrzeugen, - Kollision an einem Bahnübergang und ein Brand (dadurch temporärer bzw. vollständiger Fahrzeugausfall ), - personelle Engpässe. Die verspätete Zulassung durch die technischen Aufsichtsbehörden führte zu einer verzögerten Auslieferung der beim polnischen Hersteller PESA bestellten neuen Fahrzeuge. Die für die RB 26 vorgesehenen Fahrzeuge sollen in Deutschland und Polen verkehren. Sie müssen daher sowohl die Auflagen der technischen Zulassungsbehörden als auch die unterschiedlichen technischen Bedingungen (z.B. Zugsicherungssysteme) beider Länder erfüllen. Dazu kamen Anlaufschwierigkeiten beim Einsatz der neuen Fahrzeuge. Frage 2: Welche Hinweise hat der Senat auf eine Überbelastung der Transportkapazitäten der Regionalbahnlinie insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten? Antwort zu 2: Der Fahrzeugmangel und die Kupplungsprobleme (siehe Antwort zu Frage 1) führten dazu, dass Fahrten teilweise mit geringeren als den bestellten Kapazitäten durchgeführt wurden. Seit Anfang Oktober 2016 können die Fahrten in den Hauptverkehrszeiten in der Regel in Doppeltraktion durchgeführt werden, sodass sich die Auslastung der Züge bereits deutlich entspannt hat. Dennoch fahren die Züge noch mit geringeren Kapazitäten als ursprünglich geplant. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage auf der Linie RB 26 haben die Länder Berlin und Brandenburg rechtzeitig im Jahr 2013 mit der NEB die Beschaffung von dreiteiligen LINK-Fahrzeugen mit höheren Kapazitäten vereinbart . Diese wurden bei der Firma PESA bestellt. Nach Aussagen des Herstellers PESA bestehen bei diesen dreiteiligen Fahrzeugen jedoch Probleme bei der Zulassung in Deutschland, sodass diese Fahrzeuge nicht geliefert wurden und die geplante Erhöhung der Kapazitäten zu den Hauptverkehrszeiten noch nicht umgesetzt werden konnte . Anstelle der zwei dreiteiligen LINK-Fahrzeuge wurden nun alternativ zusätzliche zweiteilige LINK- Fahrzeuge bestellt. Diese sollen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 zur Verstärkung eingesetzt werden können . Für eine kurzfristige Verstärkung der Kapazitäten hat die NEB nochmals drei Ersatzfahrzeuge vom Typ TA- LENT angemietet. Damit konnten seit Mitte Dezember 2016 die Kapazitäten bei einzelnen Fahrten der RB26 weiter erhöht werden. Frage 3: Werden die vereinbarten Kapazitäten eingehalten und wenn nein, warum nicht und wie reagiert der Senat auf diesen Umstand? Antwort zu 3: Die vereinbarten Kapazitäten werden inzwischen i.d.R. eingehalten. In den vergangenen Wochen traten nur noch in Ausnahmefällen Störungen an den neuen Fahrzeugen auf, die zu Einschränkungen des Regelbetriebs führten. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 130 2 Werden Fahrten im Vergleich zu der bestellten Kapazität mit geringerer Kapazität gefahren, wird das im Rahmen des Qualitätscontrollings mit dem Verkehrsunternehmen ausgewertet. Entsprechend dem geltenden Verkehrsvertrag wird für Ausfälle und Schlechtleistungen die Vergütung gemindert, so dass für die NEB ein finanzieller Anreiz zur Erbringung der geforderten Betriebsleistungen besteht. Frage 4: Welche konkreten Schritte unternimmt der Senat zur Behebung des von vielen Bürgern vorgetragenen Kapazitätsengpasses zu den Hauptverkehrszeiten? Antwort zu 4: Bereits im Jahr 2013 hat der Senat gemeinsam mit dem Land Brandenburg, wie bei der Antwort zu Frage 2 beschrieben, bei der NEB die Lieferung größerer Fahrzeugkapazitäten beauftragt. Aufgrund der oben genannten Lieferschwierigkeiten stehen die dreiteiligen LINK-Fahrzeuge jedoch nicht zur Verfügung und sollen durch die weiteren zweiteiligen LINK-Fahrzeuge ersetzt werden (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 5: Wie bewertet der Senat die Problematik der Fahrgastsicherheit in diesem Zusammenhang? Antwort zu 5: Die Fahrgastsicherheit obliegt dem Eisenbahnverkehrsunternehmen NEB. Dem Senat sind keine Probleme der Fahrgastsicherheit bekannt. Frage 6: Welche Schadensersatzansprüche haben Fahrgäste, die aufgrund von Überbelegungen von Zügen auf der Linie RB 26 Verspätungen hinnehmen müssen oder im Gedränge Verletzungen erleiden? Antwort zu 6: Für die Fahrgäste gelten in Bezug auf Verspätungen und Zugausfälle die Regelungen zu den Fahrgastrechten sowie die Beförderungsbedingungen. Die NEB prüft darüber hinaus kulanzbasierte Maßnahmen für die Fahrgäste. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung J e n s - H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2016)