Drucksache 18 / 10 131 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 08. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2016) und Antwort Vergabemodalitäten für die Silvesterparty am Brandenburger Tor Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte , die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Fragen zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt, dem Senat übermittelt und in den untenstehenden Antworten nachfolgend wiedergegeben wird. Für die Beantwortung der Teilfragen 6. und 7. hat der Senat die Anstalten des öffentlichen Rechts und die wichtigsten Unternehmen des privaten Rechts mit Mehrheitsbeteiligung um eine Stellungnahme gebeten. Frage 1: Wer waren seit 2000 bis zum 31.12.2016 die Veranstalter der Silvesterparty am Brandenburger Tor? Antwort zu 1: In den Jahren 2000 bis 2016 wurden die Silvesterveranstaltungen am Brandenburger Tor von der Veranstalterin „Silvester in Berlin Veranstaltungen GmbH“ (SiB GmbH), durchgeführt. Die SiB GmbH wird auch auch die Silvesterfeier anlässlich der Jahreswende 2016/2017 ausrichten. Frage 2: Wann und mit welchem Text hat welche Senats - oder Bezirksverwaltung die letzte öffentliche Ausschreibung für die Erlaubnis zur Durchführung der Silvesterparty am Brandenburger Tor durchgeführt? Antwort zu 2: Es wurde keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Frage 3: Sofern es keine öffentliche Ausschreibung gab, was sind die Gründe dafür und welche Wertgrenzen werden der Entscheidung zugrunde gelegt? Antwort zu 3: Bei der Silvesterparty handelt es sich nicht um eine Leistung, die das Land Berlin vergibt. Die Silvesterparty ist eine Veranstaltung, für die eine Sondernutzungserlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Das Land Berlin entscheidet als Ordnungsbehörde nach dem Berliner Straßengesetz beziehungsweise der Straßenverkehrsordnung im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens über den Antrag der Veranstalterin. Das Land Berlin gewährt keine Leistungen finanzieller Art für diese Veranstaltung, insofern gibt es auch keine Wertgrenze. Frage 4: Mit welcher Entscheidung oder welchem Bescheid bzw. Vertrag ist das Land Berlin bis wann an den aktuellen Veranstalter gebunden und gibt es Verlängerungsoptionen und wie lauten diese? Antwort zu 4: Mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Einräumung von Sondernutzungsrechten wurde der Veranstalterin die Zusicherung für die Silvesterparty 2016/2017 bis 2018/2019 erteilt. Darüber hinaus sieht der Vertrag die Einräumung einer Option zur Verlängerung des Vertrages um zwei Jahre für die Veranstalterin vor. Frage 5: Was sind die Gründe für die Bindung an den aktuellen Veranstalter gewesen? Antwort zu 5: Eine „Bindung“ findet nicht statt, da das Land Berlin nicht Auftraggeber dieser Veranstaltung ist (s. Antwort zu Frage 3). Gründe für den mehrjährigen öffentlich-rechtlichen Vertrag sind die bisherige Zuverlässigkeit der Veranstalterin, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der Auflagen und Umsetzung des Sicherheitskonzepts sowie die weltweit positive Ausstrahlung der Veranstaltung. Die Veranstalterin hat um einen mehrjährigen Vertrag gebeten, da die Veranstaltung einen erheblichen Planungsvorlauf bedingt und die Veranstalterin Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 131 2 Verträge mit Sponsoren und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten schließen muss. Hierfür benötigt sie eine ausreichende Planungssicherheit. Das Land Berlin hat sich im Gegenzug vertraglich zusichern lassen, Zutritt ohne Erhebung von Eintrittsgeldern für Besucherinnen und Besucher zu gewähren. Frage 6: Gewährt das Land Berlin oder dem Land Berlin mehrheitlich gehörende Gesellschaften ggf. welche Zu-schüsse an den Veranstalter oder erhält der Veranstalter Aufträge vom Land Berlin oder diesem mehrheitlich gehörender Gesellschaften? Frage 7: Ist der Veranstalter in den letzten 5 Jahren an anderer Stelle mit kostenfreien oder kostenreduzierten Leistungen gegenüber dem Land Berlin oder mit diesem verbundenen Gesellschaften in Erscheinung getreten, z.B. in der Tourismuswerbung, bei Wohnungsbaugesellschaften oder dem Hoffest der Regierenden Bürgermeisters? Antwort zu 6 und 7: Gemäß der vorliegenden Stellungnahmen von den Anstalten des öffentlichen Rechts und den wichtigsten Unternehmen des privaten Rechts mit Mehrheitsbeteiligung wurden von diesen weder Aufträge an die Veranstalterin der Silvesterparty am Brandenburger Tor vergeben, noch ist die Veranstalterin gegenüber . diesen Beteiligungsunternehmen mit kostenfreien bzw. kostenreduzierten Leistungen in Erscheinung getreten. Frage 8: Welche Mittel wendet das Land Berlin oder mit diesem verbundene Gesellschaften in 2016 und 2017 für begleitende Marketingkampagnen auf? Antwort zu 8: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 9: Sind die Einnahmen des Landes Berlin aus der Durchführung umsatzabhängig; wie wird das ggf. geprüft und wie sind die Gesamteinnahmen des Landes in den letzten 3 Jahren gewesen? Antwort zu 9: Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungsgebührenverordnung und sind nicht umsatzabhängig . In den letzten drei Jahren (2013, 2014, 2015) betrugen die Gesamteinnahmen aus dieser Veranstaltung nach der Sondernutzungsgebührenverordnung 260.120,85 EUR. Frage 10: Hat sich das Land Berlin Rechte am Bildund Tonmaterial der Veranstaltungen gesichert oder muss es bei eigenen Werbemaßnahmen Lizenzgebühren zahlen ? Antwort zu 10: Dem Senat ist davon nichts bekannt. Berlin, den 23. Dezember 2016 In Vertretung J e n s – H o l g e r Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)