Drucksache 18 / 10 135 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Zillich (LINKE) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Aufarbeitung von Cum/Ex-Fällen durch die Finanzverwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle, die im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften stehen könnten, wurden seit 2005 wann durch die Berliner Finanzämter gemeldet? (Bitte nach Anzahl und Jahr aufschlüsseln.) Zu 1.: Es wurde ein Fall in 2016 durch die Berliner Finanzämter gemeldet, der im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften stehen könnte. 2. Wie viele Stellen mit welcher jeweiligen Anzahl an Personal in welchen Abteilungen der Berliner Finanzverwaltung waren/sind mit der Bearbeitung und/oder Ermittlungen von Fällen beauftragt, die mit Cum/Ex-Geschäften im Zusammenhang stehen könnten? 3. Wie hat sich die Personalsituation der o.g. Stellen in den Jahren 2007 bis 2016 geändert? Zu 2. und 3.: Da die Berliner Finanzämter bisher nur einen möglichen Cum/Ex-Fall gemeldet haben, war nur eine Abteilung eines Finanzamtes mit der Bearbeitung dieses Falles beauftragt. Daher hat sich die Personalsituation dahingehend nicht geändert. 4. Finden für das Personal der o.g. Stellen regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen zum Themenbereich Cum/Ex-Geschäfte statt? Zu 4.: Nein. 5. Wie oft und zu welchem jeweiligen Datum wurde die Finanzverwaltung zu Erfahrungsaustauschen mit Finanzverwaltungen anderer Bundesländer, dem Bundeszentralamt für Steuern und/oder ermittelnden Stellen eingeladen und an wie vielen dieser Termine haben Kräfte der Berliner Finanzverwaltung teilgenommen? Zu 5.: Es erfolgten Einladungen zu einem Erfahrungsaustausch vom 27. bis 28.08.2012 und zu einer Tagung vom 20. bis 22.10.2014, die sich u. a. mit Cum/Ex- Gestaltungen befasst hat. An letzterer hat ein Berliner Vertreter teilgenommen. 6. Auf welche Art und Weise kooperiert die Berliner Finanzverwaltung im Zusammenhang mit Fällen, die im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften stehen könnten, mit dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Bundesministerium der Finanzen und den jeweils ermittelnden Stellen anderer Bundesländer? Zu 6.: Auf Veranlassung des Bundeszentralamts für Steuern wurde eine Auswertung potentieller Steuerfälle, bei denen ein Cum/Ex-Verdacht bestand, vorgenommen. Mit dem Bundesministerium der Finanzen und den jeweils ermittelnden Stellen anderer Bundesländer besteht eine enge Zusammenarbeit durch schriftlichen Informationsaustausch sowie in allgemeinen Sitzungen und Arbeitsgruppen statt. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Dez. 2016)