Drucksache 18 / 10 144 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Berliner Bäder-Betriebe (BBB): Bauliche Maßnahmen und Investitionen 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem finanziellen Umfang stehen den BBB 2016 Mittel für bauliche Instandhaltung und Investitionen zur Verfügung (bitte Mittel gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gesondert ausweisen)? Zu 1.: Gemäß Wirtschaftsplan stehen den Berliner Bäder-Betrieben (BBB) für 2016 16.781 T€ (Tausend €) für bauliche Instandhaltung und Investitionen zur Verfügung , davon für: - Reparaturen, störungsbedingte Instandsetzung, etc.: 5.852 T€ - Wartung: 1.160 T€ - Garten- und Landschaftsanlagen: 524 T€ - Investitionen (Informationstechnik, Kassensystem, Operatives Geschäft, aktivierungspflichtige bauliche Maßnahmen): 2.328 T€ - Investiver Zuschuss (übertragen aus Vorjahren): 2.197 T€ - Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG): 4.720 T€ 2. In welcher Höhe stehen darüber hinaus Drittmittel für Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen für welche Bäderstandorte und welche konkreten Maßnahmen im Jahr 2016 zur Verfügung? Zu 2.: - Förderung Klimaschutzinitiative LED: 16 T€ - Förderung Bundesstützpunkt Wasserspringen (Schwimm- und Sprunghalle im Europasportpark – SSE): 17 T€ 3. Inwieweit stehen, wie im Bericht an den Hauptausschuss , Rote Nummer 2463 vom 23.10.2015 angekündigt, Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) für Projekte der BBB zur Verfügung und welche konkreten Maßnahmen sollten bzw. sollen damit wann realisiert werden? Zu 3.: Gemäß Angabe der BBB stehen aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gemäß Bewilligungsbescheid 1.300 T€ für die energetische Sanierung der Schwimmhalle (SH) Buch (Sanierung Dach/ Fassade/ Beleuchtung/Optimierung) zur Verfügung . Die bauliche Umsetzung ist ab Herbst 2017 geplant, derzeit erfolgt die (EU-weite) Ausschreibung der Planungsleistungen . 4. Wie ist der Realisierungsstand der baulichen Maßnahmen , die im Wirtschaftsplan 2016 ausgewiesen sind, im Vergleich zu den standortkonkreten Planungen? Zu 4.: - Planmäßige Maßnahmen 2016: Die Maßnahmen sind weitgehend abgeschlossen. Von 1.040 T€ gemäß Wirtschaftsplan sind 1.037 T€ auftragsmäßig gebunden . - Investiver Zuschuss: Die Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende 1. Quartal 2017 abgeschlossen sein. Die Mittel sind vollständig auftragsmäßig gebunden. - KInvFG: Die anteilige Maßnahme SH Thomas-Mann- Straße (3.050 T€) ist abgeschlossen. Bei der Maßnahme SSE (150 T€) hat das Vergabeverfahren begonnen . Ein Abschluss der Maßnahme ist bis Ende 1. Quartal 2017 geplant. Bei weiteren Maßnahmen (SH Paracelsusbad, Stadtbad - StB -Tiergarten und Wellenbad am Spreewaldplatz hat das Vergabeverfahren begonnen. Die weiteren Planungen erfolgen 2017. Die Maßnahme SH Buch entfällt, da eine Finanzierung aus dem BENE-Programm erfolgt. Eine Umsetzung der Maßnahmen in der SH Hüttenweg und dem StB Neukölln erfolgt voraussichtlich in der Sommerschließzeit 2017. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 144 2 5. Inwieweit wurden die Kostenvorgaben für die baulichen Maßnahmen 2016 eingehalten bzw. welche finanziellen Über- oder Unterschreitungen sind mit jeweils welcher Begründung an welchem Badstandort zum jetzigen Zeitpunkt zu verzeichnen? Zu 5.: - Sommerbad (SB) Wilmersdorf (Sanierung der Schwallwasserbecken im Bereich der Technischen Anlagen): Die Kosten haben sich um ca. 300 T€ erhöht, da nach statischer Untersuchung erheblich höhere Schädigungsgrade der Bausubstanz vorlagen und damit eine erhebliche Erweiterung des notwendigen Sanierungsumfanges notwendig wurde . - SB Humboldthain (Sanierung Dachflächen): Es liegt eine Kostenerhöhung um ca. 100 T€ vor. Auch hier gab es eine notwendige Erweiterung des Maßnahmenumfanges aufgrund schlechterer Bausubstanz nach Bauteilöffnung. - Alle anderen Maßnahmen konnten im Wesentlichen im geplanten Rahmen realisiert werden. 6. In welchem finanziellen Umfang wurden 2016 an welchen Badstandorten aus welchen Gründen unplanmäßige bauliche Maßnahmen notwendig? Zu 6.: Insgesamt wurden im Bereich der nichtplanmäßigen Instandhaltung mehr als 3.000 Aufträge mit einer Gesamtsumme von ca. 4.600 T€ veranlasst. Größere Maßnahmen waren unter anderem an folgenden Standorten notwendig: - SSE: ca. 60 T€ zur Beseitigung von Unfallgefahren an den Fliesen der Beckenumgangsflächen - StB Lankwitz, SB Mariendorf und Sportbad Britz: ca. 85 T€ notwendige Instandsetzungen an den Elektroschaltanlagen zur Gefahrenvermeidung und Gewährleistung der Betriebssicherheit - StB Tiergarten, SH Helene-Weigel-Platz – Helmut Behrendt –, Kombibad (KB) Seestraße: ca. 230 T€ für Maßnahmen der Wasserhygiene im Bereich des Trink- und Badewassers - Sommerbäder Kreuzberg, Wilmersdorf und Humboldthain : ca. 130 T€ für Instandsetzungen der keramischen Beckenauskleidungen. 7. Wie ist der aktuelle Stand der unter 6. erfragten unvorhergesehenen Maßnahmen und welche Auswirkungen haben die damit verbundenen Ausgaben für andere geplante Projekte? Was wurde gestrichen, gestreckt oder verschoben? Zu 7.: Gemäß Angabe der BBB erfolgen störungsbedingte Instandhaltungen ereignisorientiert unverzüglich zur Vermeidung oder Minimierung von Ausfallzeiten und somit Bäderschließungen. Dementsprechend sind diese Maßnahmen im Wesentlichen erledigt. Daraus sich ergebende weitergehende Maßnahmen werden in die Planung der Folgejahre aufgenommen. Aus dem Maßnahmenumfang der nichtplanmäßigen Instandhaltung heraus wurden keine anderen (planmäßigen) Maßnahmen berührt („gestrichen , gestreckt oder verschoben“). 8. Inwieweit gelingt es den BBB im Jahr 2016, die zur Verfügungen stehenden finanziellen Mittel für bauliche Instandhaltung und Investitionen zu verausgaben bzw. was bleibt 2016 aus welchen Gründen gegebenenfalls „übrig“? Zu 8.: Nach Aussage der BBB müssen KInvFG-Mittel zum Teil nach 2017 übertragen werden, da sich der Beginn der Maßnahmenvorbereitung (EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen) bei den Bädern StB Tiergarten , der SH Paracelsusbad und dem Wellenbad am Spreewaldplatz auf Grund fehlender Personalkapazität verzögert. Die anderen Mittel werden im Rahmen des Geschäftsjahres 2016 im Wesentlichen im geplanten Umfang verausgabt. 9. In welchem Umfang wird sich mit den 2016 getätigten baulichen Maßnahmen der Sanierungsstau bei den öffentlichen Bädern verringern? Zu 9.: Gemäß BBB führen die eingesetzten Mittel nur zu einer punktuellen Reduzierung des Instandhaltungsstaus . Die endgültige Bewertung der durchgeführten Maßnahmen kann erst zum Jahresanfang 2017 erfolgen. 10. Welche Einsparungen beim Energie- und Wasserverbrauch waren durch die baulichen Maßnahmen geplant und, wenn bereits vorhanden, in welcher Höhe sind sie tatsächlich erreicht worden? Wie drücken sich diese Einsparungen in den Bewirtschaftungskosten aus? Zu 10.: Laut BBB lagen die Schwerpunkte der Maßnahmen in 2016 im Bereich der Instandsetzung (bauliche, konstruktive Maßnahmen). Projekte mit energetischem Sanierungscharakter waren im Wesentlichen die Fertigstellung der SH Thomas-Mann-Straße, die Umstellung der Beleuchtung auf LED im Stadtbad Wilmersdorf I, der Unterwasserbeleuchtung im Einschwimmbecken der SSE und im StB Charlottenburg – Alte Halle, Erneuerung der Lüftungsanlage der Nebenräume in der SH Kaulsdorf. Eine abschließende Evaluierung der hieraus resultierenden Energie- und Wassereinsparungen und der entsprechenden Kosten ist nach Aussage der BBB derzeit noch nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 144 3 11. Wie werden sich die 2016 durchgeführten baulichen Maßnahmen auf die Angebotssituation der BBB auswirken und welche Verbesserungen ergeben sich daraus für die Nutzerinnen und Nutzer? Zu 11.: Die Maßnahmen führen laut BBB insgesamt zu einer Verbesserung der sicherheitstechnischen Anlagen sowie der baulichen Anlagen und zur Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards bei der Wasserhygiene und damit zu einer Erhöhung der Verfügbarkeit der Bäder (Verringerung des Ausfallpotenzials) für die Nutzerinnen und Nutzer. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016)