Drucksache 18 / 10 146 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Sightseeing-Busse in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unternehmen haben zur Zeit eine Genehmigung sog. Sightseeing-Busse zu betreiben, mit denen Touristen durch die Stadt gefahren werden? Antwort zu 1: Im Land Berlin sind zehn Unternehmen Inhaber einer Zulassung für den Betrieb von Sightseeing- Bussen. Frage 2: Wie viele dieser Sightseeing-Busse sind in Berlin registriert? Antwort zu 2: Es sind 111 Fahrzeuge als Sightseeing- Busse registriert. Frage 3: Wie alt sind diese Busse im Durchschnitt? Antwort zu 3: Das Alter dieser Busse ist nicht bekannt , weil sie in den Zulassungsstatistiken nicht getrennt als Sightseeing-Busse erfasst werden. Frage 4: Welche Gesamtstrecke fahren diese Busse zusammengerechnet pro Jahr? Antwort zu 4: Die Fahrleistung ist nicht bekannt. Frage 5: Entsprechen diese Busse in Bezug auf den Dieselrußausstoß den Vorgaben innerhalb der Berliner Umweltzone? Frage 6: Verfügen somit alle diese Busse über eine grüne Umweltplakette? Frage 7: Gibt es Ausnahmegenehmigungen für Sightseeing -Busse, die keine grüne Umweltplakette haben, die Berliner Umweltzone zu befahren? Frage 8: Falls es Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone für die unter Pkt. 6 genannten Busse gibt, wie viele Busse betrifft dies? Frage 10: Wäre es für die Betreiber dieser Busse möglich , mittels eines sog. H-Kennzeichens (Historisches Fahrzeug, mind. 30 Jahre alt) innerhalb der Umweltzone solche Busse offiziell zu betreiben, die nicht den Umweltvorgaben entsprechen, jedoch aufgrund ihres Alters ein H-Kennzeichen zugewiesen bekommen können? Antwort zu 5, 6, 7, 8 und 10: Die fünf Fragen werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die ganz überwiegende Zahl von Fahrzeugen hat eine grüne Plakette und erfüllt damit die emissionsseitigen Vorgaben der Umweltzone. Das Fahren in der Umweltzone ohne grüne Plakette ist nur in den folgenden Fällen ausnahmsweise möglich: A) Das Fahrzeug ist als Oldtimer mit einem H- Kennzeichen zugelassen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge , die älter als 30 Jahre sind, sich im Originalzustand befinden oder nur zeitgenössische Umbauten aus der Ära der Fahrzeugherstellung aufweisen. Diese Ausnahme gilt generell aufgrund der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung , ist nicht befristet und kann auf Landesebene nicht aufgehoben werden. B) Für das Fahrzeug wurde eine Einzelausnahme genehmigt . Grundsätzlich können in Berlin Einzelausnahmegenehmigungen für die Umweltzone für Sonderfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee, z.B. für touristische Angebote, erteilt werden. Sonderfahrzeuge sind Fahrzeuge , die sich durch besondere Merkmale auszeichnen und damit speziell auf die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit der/des Antragstellerin/Antragstellers ausgerichtet sind. Für die Ausübung seiner Tätigkeit muss die/der Antragstellerin/Antragsteller zwingend auf das Fahrzeug angewiesen und ein Ersatz mit Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) von der Art des Fahrzeugs Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 146 2 nicht zumutbar sein. Sonderfahrzeuge müssen zudem so gut wie möglich nachgerüstet werden, auch wenn damit noch nicht die Bedingungen der grünen Plakette erfüllt sind. Außerdem gilt eine sogenannte Stichtagregelung, d.h. das Fahrzeug muss vor dem 1.11.2014 erstmals auf den Antragsteller zugelassen worden sein. Damit werden diese Ausnahmen auf den Bestand vor dem Stichtag begrenzt und es können keine neuen Sonderfahrzeuge mit Geschäftsidee dazu kommen. Unter diese Regelung können auch ältere, besonders hergerichtete Sightseeing- Busse als Fahrzeug für besondere touristische Angebote fallen, aber nur wenn das Unternehmen zwingend auf das Fahrzeug angewiesen ist. Die Zahl der nach A) als Oldtimer zugelassenen Touristenbusse wird in der Zulassungsstatistik nicht gesondert erfasst und ist daher nicht bekannt. Nach Einschätzung des Senats handelt es sich um nur sehr wenige Fahrzeuge. Die Anzahl der von den Bezirken erteilten Einzelausnahmegenehmigungen speziell für Sightseeing-Busse gemäß B) ist der einsichtigen Datenbank nicht zu entnehmen , da auch diese nicht gesondert erfasst werden. Derzeit sind aber für touristische Zwecke weniger als 10 Einzelausnahmen für alle Sonderfahrzeuge mit Dieselmotor gültig. Frage 9: Für welchen Zeitraum werden gegebenenfalls Ausnahmegenehmigungen erteilt? Antwort zu 9: Einzelausnahmen für diesen Zweck können für eine Dauer von 24 Monaten erteilt werden. Sie können bei Fortbestehen der Voraussetzungen erneut beantragt werden. Im Rahmen der anstehenden Neuauflage des Berliner Luftreinhalteplans wird geprüft, die Möglichkeit der Verlängerung dieser Einzelausnahmen weiter einzuschränken. Die generelle bundesweite Ausnahme für Oldtimer gilt unbefristet. Berlin, den 23. Dezember 2016 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)