Drucksache 18 / 10 149 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Stromkosten kommunaler Straßenbeleuchtung / Lichtzeichenanlagen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die Berliner Straßenbeleuchtungsanlagen inkl. Lichtzeichenanlagen in kommunaler / landeseigener Eigenverantwortung betrieben oder existieren Betreiberverträge mit externen Betreibern? Antwort zu 1: Straßenbeleuchtung: Die öffentlichen Beleuchtungsanlagen werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz betrieben. Dazu wurde ein Generalübernehmervertrag mit der Stromnetz Berlin GmbH geschlossen. Im Zuge dieses Vertrages hat die Stromnetz Berlin die Leistungen zum Betrieb der Anlagen zu planen, auszuschreiben , zu beauftragen und gegenüber dem Land Berlin abzurechnen. Lichtzeichensignalanlagen (LSA): Die Lichtzeichenanlagen Berlins werden im Auftrag der Verkehrslenkung Berlin (VLB) betrieben. Dazu hat die VLB einen 10-Jahresvertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH als Generalübernehmer abgeschlossen, über den unter anderem der Bau, Betrieb und die Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur ausgeführt werden. Frage 2: Falls die o.g. Anlagen in kommunaler / landeseigener Eigenverantwortung betrieben werden, auf welche Summe belaufen sich die jährlichen Stromkosten für die Berliner Straßenbeleuchtung inkl. kommunaler Lichtzeichenanlagen? Antwort zu 2: Straßenbeleuchtung: Die Energiekosten für öffentlichen Beleuchtungsanlagen belaufen sich 2016 gemäß Haushaltsplan auf rund 24 Mio. €, davon 14,7 Mio. € für den Stromverbrauch und 9,3 Mio. € für den Gasverbrauch. Lichtzeichensignalanlagen: Die Stromkosten für die Lichtsignalanlagen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2016 auf rund 2,6 Mio. € und sind so auch im Haushaltsplan veranschlagt. Frage 3: Wie viele dieser Anlagen wurden bis zum Stichtag 01.12.2016 bereits auf energiesparende Leuchtkörper umgerüstet? Antwort zu 3: Straßenbeleuchtung: Von den rund 190.000 elektrischen Leuchten werden bereits 141.500 mit energieeffizienten Leuchtmitteln betrieben und davon rund 100.000 Stück mit Natriumdampf -Hochdrucklampen, 20.000 Stück mit Kompaktleuchtstofflampen , 15.500 Stück mit Metalldampflampen und 6.000 Stück mit Leuchtdiode (LED). Lichtzeichensignalanlagen: Da die Lichtsignalanlagen keine Leuchtkörper haben und, anders als bei der Straßenbeleuchtung, nicht das Leuchtmittel sondern die Verkehrssicherheit im Fokus steht, ist diese Frage in Bezug auf Lichtsignalanlagen nicht relevant. Frage 4: In welchem Zeitraum amortisieren sich die zur Umrüstung auf energiesparende Leuchtkörper aufgewandten Kosten? Antwort zu 4: Straßenbeleuchtung: Der Amortisierungszeitraum variiert erheblich, da eine Abhängigkeit zum Leuchtentyp und dem Zustand der Bestandsleuchte besteht. Sofern lediglich das Leuchtmittel ausgetauscht werden muss und / oder infolge des Bestandszustandes ohnehin der Bestandsleuchtenkopf ausgetauscht werden muss, ist von einem Amortisierungszeitraum von maximal 3 Jahren bei diesen Elektroleuchten auszugehen. Da bei der Umrüstung von Gasleuchten der Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 149 2 Leuchtenkopf einschließlich Mast und Anschlussleitungen auszutauschen sind, beträgt der Amortisierungszeitraum bei Gasleuchten je nach Leuchtentyp trotz wesentlich höherer erzielbarer Energieeinsparungen 7-10 Jahre. Lichtzeichensignalanlagen: Da die Lichtsignalanlagen keine Leuchtkörper haben und anders als bei der Straßenbeleuchtung, nicht das Leuchtmittel sondern die Verkehrssicherheit im Fokus steht, ist diese Frage in Bezug auf Lichtsignalanlagen nicht relevant. Frage 5: Amortisieren sich die aufgewandten Kosten zur Umrüstung überhaupt innerhalb der gesamten technischen Lebensdauer der zum Einsatz kommenden energiesparenden Leuchtkörper? Antwort zu 5: Die aufgewandten Kosten amortisieren sich. Frage 6: Innerhalb welchen Zeitraums sollen alle Berliner Straßenbeleuchtungsanlagen inkl. Lichtzeichenanlagen auf energiesparende Leuchtkörper umgerüstet sein? Antwort zu 6: Straßenbeleuchtung: Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können jährlich 10.000 Elektroleuchten und 1.500 Gasleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden. Sofern Fördermittel eingeworben werden können, erhöht sich die Zahl entsprechend. Lichtzeichensignalanlagen: Inhalt des Generalübernehmervertrages mit der Alliander Stadtlicht GmbH ist auch die Modernisierung von rd. 580 Lichtsignalanlagen. Dabei werden neben dem Austausch des Steuergerätes als wesentlicher Leistungsumfang auch die vorhandenen Signalgeber durch moderne LED-Signalgeber ersetzt. Daneben werden alle Neu- und Ersatzbauten mit den energiesparenden LED-Signalgebern ausgerüstet. Über das Modernisierungspaket hinaus gibt es kein Sonderprogramm zur Umrüstung von Lichtsignalanalgen auf LED-Technik. Geht man von einer Lebensdauer einer LSA von ca. 20 Jahren aus, werden die letzten Anlagen bis ca. 2025 auf LED-Technik umgerüstet sein. Zu berücksichtigen dabei ist, dass nicht allein die Signalgeber ausgetauscht werden können, sondern das zugehörige Steuerungsgerät die modernen Signalgeber auch versorgen können muss und dementsprechend auszutauschen ist. Frage 7: Welche Kosten werden für die Maßnahmen aus Pkt. 6 veranschlagt Antwort zu 7: Straßenbeleuchtung: Die verfügbaren jährlichen Haushaltsmittel belaufen sich auf 3,5 Mio. € zur Modernisierung der Elektrobeleuchtung und auf 5,9 Mio. € zur Umrüstung der Gasbeleuchtung . Lichtzeichensignalanlagen: Hierzu wird auf die Aussage zu Frage 6 verwiesen. Die Modernisierung der Anlagen ist im großen GÜ i - Vertrag inklusive. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016) i Generalübernehmer