Drucksache 18 / 10 150 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Unbewohnbare / versiegelte Immobilien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Immobilien gibt es derzeit in Berlin , die aufgrund ihres Zustandes offiziell durch die Bauaufsicht für unbewohnbar erklärt bzw. versiegelt wurden? Antwort zu 1: Nur vom Bezirk Mitte wurde eine Immobilie und vom Bezirk Reinickendorf ein Gebäudeteil hierzu angegeben. Frage 2: Wie ist die Verteilung dieser Immobilien nach Bezirken? Antwort zu 2: Es gibt nur Einzelfälle gemäß den Antworten zu Fragen 1, 3, 5, 6. Frage 3: Wie viele Verfahren zur Vollstreckung hoheitlicher Eingriffe laufen derzeit in Berlin gegen Eigentümer verwahrloster Immobilien? Antwort zu 3: Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf läuft ein Verfahren. Frage 4: Welche hoheitlichen Instrumente im Umgang mit verwahrlosten Immobilien werden in Berlin angewandt ? Antwort zu 4: Ordnungsbehördliches Einschreiten erfolgt durch die Bauaufsicht oder die Wohnungsaufsicht auf der Grundlage der Bauordnung für Berlin (BauOBln) vom 29. September 2005 (Gesetz- und Verordnungsblatt [GVBl.] S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in Kraft getreten am 10. Juli 2011) und des Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen in Berlin (Wohnungsaufsichtsgesetz - Wo- AufG Bln), in der Fassung vom 3. April 1990* (GVBl. S. 1081), zuletzt geändert durch Artikel LIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260) sowie ggf. des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungs-verbot-Gesetz - ZwVbG) vom 29. November 2013, geändert durch Gesetz vom 22.03.2016 (GVBl. S. 115). Frage 5: Wie viele Enteignungsverfahren gegen Eigentümer , die ihre Immobilien verwahrlosen lassen gab es im Zeitraum 2011-2016? Antwort zu 5: Nach Angaben der Bezirke gibt es keine Enteignungsverfahren. Frage 6: Wie viele dieser Verfahren konnten erfolgreich zugunsten des Landes Berlin abgeschlossen werden? Antwort zu 6: Nach Angaben der Bezirke gibt es keine zugunsten des Landes Berlin erfolgreich abgeschlossenen Enteignungsverfahren. Berlin, den 23. Dezember 2016 In Vertretung A. H o l m ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016)