Drucksache 18 / 10 151 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dezember 2016) und Antwort Eigentümerlose Immobilien Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Grundstücke / Immobilien in Berlin gibt es derzeit, deren Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind? 2. Wie ist die Verteilung der obigen Grundstücke / Immobilien nach Bezirken? Zu 1. - 2.: Eigentümerlose Immobilien werden statistisch nicht erfasst. 3. Wie lange (in Jahren) wird nach den Eigentümern maximal gesucht, bzw. nach welcher Frist geht eine eigentümerlose Immobilie in das Eigentum des Landes Berlin über? Zu 3.: Soweit ein Eigentumserwerb des Landes Berlin nach § 1936 BGB in Betracht kommt, entscheidet der Nachlasspfleger unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über die Dauer der Erbenermittlung. Soweit ein Eigentumserwerb des Landes Berlin nach § 928 Abs. 2 BGB in Betracht kommt, ist eine Suche nach einem Eigentümer nicht erforderlich. Berlin, den 22. Dezember 2016 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)