Drucksache 18 / 10 154 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2016) und Antwort Zukunft des Strandbades Tegel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was planen Senat und Bäderbetriebe, um den Bestand des Strandbades Tegeler See dauerhaft sicherzustellen ? Zu 1.: Über die Zukunft des Strandbades Tegeler See, insbesondere zur Sanierung und Aufrechterhaltung des Sommerbetriebes, wird der Aufsichtsrat der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in einer seiner nächsten Sitzungen beraten. 2. Ist für die Badesaison 2017 mit einer Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung zu rechnen, wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Mit Bescheid vom 15.03.2012 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) als zuständiger Wasserbehörde wurde eine mit Auflagen zur Sanierung der Abwasserleitungen befristete wasserbehördliche Befreiung bis zum 31.12.2015 erteilt. Auf Antrag der BBB wurde diese befristet für die Sommersaison 2016 verlängert und unter anderem mit der Auflage versehen, nach Beendigung der Badesaison einen Nachweis darüber zu erbringen, dass alle einwandigen Abwasserleitungen dauerhaft außer Betrieb genommen wurden. Nach Aussage der BBB ist dies erfolgt. Ein Weiterbetrieb des Freibades über die Sommersaison 2016 hinaus ist ohne Sanierung der Abwasserleitungen damit nicht mehr möglich. 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen sind für den dauerhaften Betrieb des Bades notwendig und welche Kosten werden im Einzelnen dafür angenommen? Zu 3.: Eine Sanierung der Abwasserleitungen wird mit rund 900.000 € veranschlagt. Unter Berücksichtigung weiterer, ebenso notwendiger Sanierungsmaßnahmen (insbesondere am Gebäudebestand einschließlich der Einbindung der Leitungen) beträgt der Sanierungsbedarf insgesamt rund 1,7 Mio. € (Stand 2015). 4. Gibt es Interessenten für eine Privatisierung des Bades? Zu 4.: Nach Aussage der BBB liegt dem Bezirksamt Reinickendorf die Interessensbekundung eines Investors zum Erwerb des Strandbades Tegeler See vor. 5. Unter welchen Voraussetzungen ließe sich eine Vermarktung des Bades mit dem Ziel des Verkaufs, der Verpachtung oder der Vermietung besser realisieren und welche Investitionen wären dafür notwendig? Zu 5.: Für eine Verpachtung oder Vermietung des Strandbades müssten von den BBB bzw. der Grundstückseigentümerin , der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG, zunächst sämtliche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden , die es ermöglichen, eine Erlaubnis zum Betrieb des Bades zu erhalten (vgl. Antwort zu Frage 3). Im Falle eines Verkaufs müssten diese Maßnahmen nicht durch die BBB erbracht werden. Die Erwerberin/der Erwerber könnte verpflichtet werden, die Sanierung des Strandbades Tegeler See auf eigene Kosten zu übernehmen und den Badebetrieb im Sommer fortführen. Im Falle einer Veräußerungsabsicht müssten zunächst die vorgesehen Verfahren (Aufgabeverfahren als öffentliche Sportanlage gemäß § 7 Absatz 2 Sportförderungsgesetz (SportFG), Befassung des Abgeordnetenhauses) durchgeführt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 154 2 6. Wie beurteilt der Senat die Wirtschaftlichkeit eines natürlichen Strandbades wie am Tegeler See im Vergleich zu künstlich erbauten Freibädern und in welcher Höhe fallen in beiden Fällen jährliche Betriebskosten an? Zu 6.: Nach Aussage der BBB sind die Betriebskosten eines natürlichen Gewässers in Bezug auf die notwendigen Medien – im Wesentlichen Wasser, Elektroenergie und Betriebsstoffe (Schwimmbadchemikalien) sowie die Wartungskosten, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Beckenwasseraufbereitungsanlage benötigt werden – deutlich geringer oder fallen gar nicht an. Die erforderliche Bereitstellung von Duschwasser ist nutzungsabhängig . Die Pflegekosten der Grünflächen sowie bauliche Unterhaltungskosten an Gebäuden sind grundsätzlich vergleichbar hoch, unterscheiden sich jedoch standortbezogen aufgrund der spezifischen örtlichen Bedingungen des jeweiligen Bades (Größe des Badgrundstücks, Anzahl und Größe der Baulichkeiten, Anzahl und Größe der Becken in künstlich errichteten Freibädern, Ausstattung etc.). Pauschale Angaben zu jährlichen Betriebskosten entsprechend der Fragestellung können deshalb nicht gemacht werden. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016)