Drucksache 18 / 10 155 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Lenz (CDU) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Dezember 2016) und Antwort Islamist als Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz – Auswirkungen auf Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat der Berliner Verfassungsschutz von der Enttarnung des mutmaßlichen Islamisten Roque M. beim Bundesamt für Verfassungsschutz erfahren? Zu 1.: Mit Schreiben vom 30. November 2016 unterrichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) alle Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV), sowie nachrichtlich alle Verbindungsbeamten der LfV im GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum) über den Sachverhalt. Weiterhin wurden mit Schreiben vom 01. Dezember 2016 zusätzlich die Geheimschutzbeauftragten aller LfV informiert. Am 05. Dezember 2016 wurde der Sachverhalt im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz der Amtsleiter des BfV und der LfV und am 07. Dezember 2016 im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz des AK IV (Arbeitskreis IV (Verfassungsschutz) der Innenministerkonferenz ) thematisiert. 2. War der mutmaßliche Islamist beteiligt an der Beobachtung von Personen, Institutionen etc. welche ihren (Wohn)-Sitz in Berlin haben? Zu 2.: Dem Senat liegen keine Hinweise vor, dass die genannte Person in Berlin eingesetzt wurde. 3. Wenn ja, welche und wie viele Personen, Institutionen etc. waren dies? Zu 3.: Entfällt. 4. Welche Sicherheitsüberprüfungen werden bei der Einstellung von Mitarbeitern beim Berliner Verfassungsschutz angewandt? Zu 4.: Für die Dienstkräfte des Berliner Verfassungsschutzes ist grundsätzlich die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (SÜ 3) durchzuführen . 5. Bei wie vielen Mitarbeitern wurden welche Sicherheitsüberprüfungen angewandt (Angaben jeweils für die Jahre 2011 - 2015)? Zu 5.: Beim Verfassungsschutz Berlin werden Sicherheitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden das Landes Berlin durchgeführt, die Verschlusssachen bearbeiten sollen. Des Weiteren werden Sicherheitsüberprüfungen für die Dienstkräfte der Abteilung Verfassungsschutz durchgeführt (eigener Dienst). Sicherheitsüberprüfungen auf Antrag von Behörden des Landes Berlin: 2011: 445 2012: 486 2013: 580 2014: 427 2015: 519 Je nach Aufgabengebiet wurden Überprüfungen der Stufen SÜ 1 (einfache Sicherheitsüberprüfung), SÜ 2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) und SÜ 3 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen) nach den Vorgaben des Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (BSÜG) durchgeführt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 155 2 Sicherheitsüberprüfungen für Dienstkräfte des Berliner Verfassungsschutzes: 2011: 26 2012: 27 2013: 20 2014: 25 2015: 29 Es wurden Überprüfungen der Stufe SÜ 3 durchgeführt . 6. Bei wie vielen Personen wurde eine Einstellung aufgrund der Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfun-gen abgelehnt (Angaben jeweils für die Jahre 2011-2015)? Zu 6.: Wenn die mitwirkende Stelle des Berliner Verfassungsschutzes bei einer Sicherheitsüberprüfung für eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einer Behörde das Landes Berlin zu dem Ergebnis kommt, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse vorliegen, teilt sie dieses Ergebnis der zuständigen Stelle der jeweiligen Behörde mit. Die zuständige Stelle entscheidet, ob die Erkenntnisse einer Einstellung entgegenstehen. Übermittlung sicherheitserheblicher Erkenntnisse: 2011: 5 2012: 4 2013: 3 2014: 7 2015: 11 Ablehnungen von Einstellungen im eigenen Dienst: 2011: 1 2012: 3 2013: 2 2014: 3 2015: 3 7. Hat die Enttarnung des mutmaßlichen Islamisten Roque M. Auswirkungen auf die Einstellungsrege-lungen bzw. auf die Einstellungspraxis beim Berliner Verfassungsschutz und der Berliner Polizei? Zu 7.: Zur Einstellungspraxis des Berliner Verfassungsschutzes gehört neben der Feststellung der fachlichen Eignung die Durchführung einer Sicherheitsüberpüfung nach dem BSÜG. Die einzelnen Überprüfungsmaßnahmen sind im BSÜG festgelegt. Bei der Bewertung der anfallenden Informationen wird der Grundsatz "Im Zweifel für die Sicherheit" angewandt. Auswirkungen auf die Einstellungspraxis beim Berliner Verfassungsschutz hat die Enttarnung des mutmaßlichen Islamisten somit nicht. Bei der Polizei Berlin werden bereits alle im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit und tatsächlichen Umsetzbarkeit liegenden Maßnahmen ergriffen, um eine möglichst umfassende Prüfung der persönlichen bzw. charakterlichen Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf sicherzustellen. Es werden diverse Anstrengungen unternommen, um entsprechende Einstellungen und Ansichten zum Beispiel im Vorstellungsgespräch zu erkennen, das von erfahrenen und für diese Aufgabe speziell geschulten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durchgeführt wird. Daneben nimmt die Überprüfung sämtlicher vorliegender polizeilicher Erkenntnisse, die unter Beachtung rechtlicher Vorgaben erlang- und verwendbar sind, einen umfassenden Raum im Auswahlverfahren ein. Da es sich bei dem Auswahlverfahren für den Polizeivollzugsdienst um eine Eignungsauswahl für Dauerwaffenträgerinnen und Dauerwaffenträger handelt, wird analog zu der für die Erteilung eines Waffenscheins erforderlichen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 4 in Verbindung mit §§ 5, 6 Waffengesetz) auch in diesem Verfahren ein entsprechend umfassendes Auskunftsersuchen an das Landeskriminalamt Berlin gerichtet. Sofern Bewerberinnen und Bewerber ihren Wohnort außerhalb Berlins haben, erfolgt zusätzlich auch eine Anfrage beim Landeskriminalamt des Heimatbundeslandes. Zudem wird über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Sämtliche auf diese Weise gewonnene Erkenntnisse werden dann einer detaillierten Auswertung unterzogen, bevor eine Eignungsentscheidung getroffen wird. Schließlich bietet auch die sich an die Einstellung anschließende Ausbildungszeit von zwei bis drei Jahren noch unterschiedliche Möglichkeiten, Personen mit nicht tolerierbaren Einstellungen und Ansichten wieder aus dem Dienst zu entfernen. Berlin, den 27. Dezember 2016 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)