Drucksache 18 / 10 161 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2016) und Antwort Spielhallen in den Berliner Bezirken: Ene mene muh, raus bist Du! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Spielhallen jeweils in den Jahren seit 2011 in Berlin insgesamt und jeweils in den einzelnen Bezirken entwickelt? 3. Wie viele Spielhallen gibt es aktuell noch in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken? Zu 1. und 3.: Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung fragt jährlich die Anzahl der jeweils zum 31.12. insgesamt bestehenden Spielhallenerlaubnisse in den Ordnungsämtern der Bezirke ab. Die Entwicklung des Gesamtbestandes an Spielhallenerlaubnissen in Berlin in den Jahren 2011 bis 2015 (jeweils zum 31.12.) kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Die Angaben beinhalten sowohl Erlaubnisse für Bestandsspielhallen (Spielhallen mit sogenannter „Alterlaubnis“ nach § 33i der Gewerbeordnung) und Erlaubnisse, die bereits nach dem Berliner Spielhallengesetz (seit Juni 2011 in Kraft) erteilt wurden. Bezirke Anzahl der Spielhallen-Erlaubnisse § 33i GewO / § 2 SpielhG Bln (ab 02.06.2011) 2015 2014 2013 2012 2011 Mitte 138 137 139 142 147 Friedrichshain-Kreuzberg 59 63 69 70 70 Pankow 28 27 30 30 30 Charlottenburg-Wilmersdorf 64 71 74 74 76 Spandau 47 48 48 55 54 Steglitz-Zehlendorf 9 10 10 9 9 Tempelhof-Schöneberg 46 47 48 51 49 Neukölln 51 50 50 50 50 Treptow-Köpenick 15 15 17 17 21 Marzahn-Hellersdorf 37 36 38 38 37 Lichtenberg 10 10 11 11 11 Reinickendorf 31 30 30 30 30 Berlin insgesamt 535 544 564 577 584 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 2 2. Wie viele Spielhallen wurden jeweils in den Jahren seit 2011 in den einzelnen Bezirken neu genehmigt? Zu 2.: Zur Anzahl an Spielhallen, die seit dem Inkrafttreten des Spielhallengesetzes Berlin (02.06.2011) in den jeweiligen Bezirken genehmigt wurden, haben die Bezirke aktuell folgende Angaben mitgeteilt: 4. Wie viele Spielhallen haben nach Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Juli 2016 eine neue Genehmigung gemäß Berliner Spielhallengesetz jeweils in den einzelnen Bezirken beantragt? Zu 4.: Antragsberechtigt im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin (MindAbst UmsG Bln) sind ausschließlich Inhaberinnen und Inhaber von Bestandsbetrieben mit einer Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung. Die Anzahl dieser Betriebe sowie die Anzahl der Betriebe davon, für die eine neue Erlaubnis im Sonderverfahren beantragt wurde, sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Bezirk Anzahl der Spielhallen mit einer Erlaubnis nach § 33i GewO (Stichtag: Tag des Inkrafttretens des MindAbstUmsG Bln) Davon Anzahl der Anträge auf neue Erlaubnis Friedrichshain- Kreuzberg 59 55 Mitte 133 132 Lichtenberg 10 10 Pankow 26 25 Reinickendorf 29 29 Spandau 41 37 Neukölln 49 48 Charlottenburg- Wilmersdorf 62 62 Marzahn- Hellersdorf 31 31 Treptow-Köpenick 15 15 Steglitz-Zehlendorf 9 9 Tempelhof- Schöneberg 44 44 Die Angaben basieren auf Mitteilungen der Bezirke. 5. Wie viele dieser Anträge wurden bisher in den einzelnen Bezirken genehmigt und wie viele wurden bisher in den einzelnen Bezirken abgelehnt? Zu 5.: Die Anträge werden derzeit in den Bezirken geprüft. Dies erfolgt im Rahmen eines mehrstufigen Verfahrens (sog. „Sonderverfahren“) nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin. § 4 dieses Gesetzes regelt die Reihenfolge der Prüfung der Versagungsgründe. Nach Prüfung auf fristgerechten und vollständigen Eingang der Antragsunterlagen erfolgt zunächst die Zuverlässigkeitsprüfung , es folgen die Nähe zu Oberschulen, das Abstandsgebot zwischen Spielhallen sowie das Verbot der Mehrfachkomplexe. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 wird bei Vorliegen eines Versagungsgrundes der Antrag im Sonderverfahren ohne weitere Prüfung der übrigen Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt. Diese Betriebe nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil. Neue Erlaubnisse können erst am Ende des gesamten Sonderverfahrens erteilt werden. Erst dann steht fest, ob sämtliche Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 0 Mitte 0 Lichtenberg 1 Pankow 1 Reinickendorf 1 Spandau 2 Neukölln 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 Marzahn-Hellersdorf 6 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 3 Die Ordnungsämter haben zunächst diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller informiert, deren Anträge nicht am Sonderverfahren teilnehmen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Antragstellung nicht ordnungsgemäß erfolgte (zum Beispiel bezüglich der Frist oder Vollständigkeit der Antragsunterlagen) oder weil keine Antragsberechtigung vorlag (beispielsweise weil die Erlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung bereits zuvor aufgrund wesentlicher baulicher Veränderungen erloschen war). Spätestens mit Ablauf des 31.07.16 sind diese Erlaubnisse erloschen. Gleiches gilt für die Bestandsbetriebe , für die kein Antrag gestellt wurde. Bei den Betrieben, die weiterhin am Sonderverfahren teilnehmen, wird in den Bezirken gegenwärtig die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Antragstellenden überprüft . Bei gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit werden Versagungen ausgesprochen. Die gewünschten Auskünfte der Bezirke im Hinblick auf bislang bereits erteilte Genehmigungen oder Versagungen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Darüber hinaus wird die Zahl der Anträge für Bestandsunternehmen dargestellt, die nach gegenwärtigem Erkenntnisstand am Sonderverfahren teilnehmen. Bezirk Anzahl der Bestandsbetriebe, die bisher im Rahmen des Sonderverfahrens eine neue Erlaubnis nach dem SpielhG Bln erhalten haben. Anzahl der Bestandsbetriebe , die im Sonderverfahren bisher bereits eine Versagung erhalten haben 1 Anzahl der Bestandsbetriebe , deren Antrag nach gegenwärtigem Stand am Sonderverfahren teilnimmt Friedrichshain- Kreuzberg 0 0 51 (von 55 Anträgen) Mitte 0 5 127 (von 132 Anträgen ) Lichtenberg 0 0 10 (von 10 Anträgen) Pankow 0 1 23 (von 25 Anträgen) Reinickendorf 0 0 29 (von 29 Anträgen) Spandau 0 0 37 (von 37 Anträgen), 1 davon derzeit im Rechtsschutzverfahren Neukölln 0 0 48 (von 48 Anträgen) Charlottenburg- Wilmersdorf 0 0 61 (von 62 Anträgen) Marzahn-Hellersdorf 0 0 29 (von 31 Anträgen) Treptow-Köpenick 0 0 13 (von 15 Anträgen) Steglitz-Zehlendorf 0 0 7 (von 9 Anträgen) Tempelhof-Schöneberg 0 0 43 (von 44 Anträgen) 1 ohne die Betriebe, die aufgrund der Nichtteilnahme am Sonderverfahren schließen müssen (hierzu siehe die rechte Spalte) Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 161 4 6. Spielhallen haben die Bezirke bisher jeweils erlassen ? Zu 6.: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass eine Information darüber gewünscht wird, wie viele der Spielhallen, für die eine Erlaubnis im Sonderverfahren nach dem Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin beantragt wurde, bisher bereits geschlossen wurden. Die Angaben der Bezirke können der folgenden Übersicht entnommen werden: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 0 Mitte 2 Lichtenberg 0 Pankow 0 Reinickendorf 0 Spandau 0 Neukölln 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Marzahn-Hellersdorf 1 Treptow-Köpenick 0 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 0 7. Zu wann rechnet der Senat damit, dass alle neuen Genehmigungsanträge und Schließungsverfügungen abgearbeitet sein werden, sodass anschließend ausschließlich Spielhallen betrieben werden, die dem Berliner Spielhallengesetz entsprechen? Zu 7.: Die Prüfung der Anträge im Sonderverfahren ist ein aufwändiges, mehrstufiges Verfahren (vgl. auch Antwort zu Frage 5). Das gesamte Verfahren wird von den Bezirken mit hoher Priorität durchgeführt. Prognosen über den Zeitpunkt des vollständigen Verfahrensabschlusses können nicht getroffen werden. Berlin, den 27. Dezember 2016 Ramona P o p ……………………………. Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2016)