Drucksache 18 / 10 162 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2016) und Antwort Wettbüros in den Berliner Bezirken: Die kleinen Stiefbrüder der Spielhallen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Wettbüros jeweils in den Jahren seit 2011 in Berlin insgesamt und jeweils in den einzelnen Bezirken entwickelt? 3. Wie viele Wettbüros gibt es aktuell in Berlin und jeweils in den einzelnen Bezirken? Zu 1. und 3.: Nach Schätzung des Senats existieren bei einer starken und ständigen Fluktuation im betreffenden Bereich in Berlin derzeit ca. 300 „Wettbüros“ für Sportwetten; hinsichtlich der Schwerpunktansiedlungen kann insofern erneut auf die Antwort zu Ziffer 2. der Schriftlichen Anfrage 17/13380 verwiesen werden, die diese in der grundsätzlichen Gewichtung/Verteilung 2013 und auch aktuell zutreffend abbilden dürfte. Entsprechende Erhebungen erfolgen auch in Anbetracht der stark begrenzten personellen Ressourcen der Vollzugsbehörde nicht permanent oder zu rein statistischen Zwecken, sondern vor allem in Vorbereitung und Durchführung von konkreten Verwaltungsverfahren u.ä. (zuletzt Anfang 2014 insofern in Erwartung der Erteilung der Konzessionen nach §§ 4a und 10a des Glücksspielstaatsvertrages - GlüStV -, vgl. Zweites Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel vom 19. Juni 2012, GVBl. S. 193 ff. - und des Anlaufens der entsprechenden Erlaubnisverfahren für Wettvermittlungsstellen nach § 9 des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag - AG GlüStV - in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2012, GVBl. S. 238, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2016, GVBl. S. 450). Weitere Erhebungen etwa für frühere Zeiträume liegen dem Senat aktuell nicht vor. 2. Wie viele Wettbüros wurden jeweils in den Jahren seit 2011 in den einzelnen Bezirken neu genehmigt? 4. Wie viele Wettbüros haben seit dem 1. August 2016, also nach Ablauf der Übergangsfrist für Spielhallen zum 31. Juli 2016 im Rahmen des Berliner Spielhallengesetzes , eine neue Genehmigung in den einzelnen Bezirken beantragt? 5. Wie viele dieser Anträge wurden bisher in den einzelnen Bezirken genehmigt und wie viele wurden bisher in den einzelnen Bezirken abgelehnt, um zu vermeiden, dass an die Stelle einer Spielhalle, deren Schließung gemäß Berliner Spielhallengesetz verfügt wurde, ein Wettbüro eröffnet wird? Zu 2., 4. und 5.: Gemäß Nr. 33 Abs. 1 lit. e) der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz – ASOG Bln. – in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. April 2015 (GVBl. S. 66) ist das Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständige Behörde für die Erteilung der glückspielrechtlichen Erlaubnisse für Wettvermittlungsstellen („Wettbüros“). Das Erlaubnisverfahren ist auf der Grundlage der Regelungen des AG GlüStV (insbesondere §§ 7 und 9) i.V.m. den Vorschriften des GlüStV durchzuführen. (Der Ablauf der Übergangsfrist für Bestandsbetriebe bei Spielhallen oder die Umsetzung des Berliner Spielhallengesetzes als solche entfalten hierbei allerdings keine rechtliche Bedeutung.) Bislang liegen der vorgenannten Erlaubnisbehörde – wahrscheinlich aufgrund der klaren Normvorgaben für die personelle Berechtigung zur Antragstellung – keine diesbezüglichen Erlaubnisanträge vor. Bei Eingang würde behördlicherseits unter Hinweis auf die Regelungen zur Antragsberechtigung aktuell eine Antragsrücknahme angeregt werden; bei Bestehen auf einer Bescheidung müssten die entsprechenden Anträge dann ggf. jedoch auch – unabhängig von der örtlichen Lage ablehnend und kostenpflichtig – beschieden werden. Berlin, den 27. Dezember 2016 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Dez. 2016)