Drucksache 18 / 10 165 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 12. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2016) und Antwort Leichte Sprache Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Broschüren des Landes Berlin, seiner Bezirke und Gesellschaften sind in Leichter Sprache erfasst ? Welchem Prozentsatz entspricht das von allen Informationsschriften ? 2. Wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt? Zu 1. und 2.: Siehe hierzu anliegende Tabelle – Umfrage -Ergebnisse. Eine zeitliche Entwicklung ist nicht darstellbar, da die einzelnen Einrichtungen eigenverantwortlich handeln und es kein zentrales Publikationsverzeichnis gibt. 3. Wie viele Vordrucke und Formulare sind in Leichter Sprache verfasst? Welchem Prozentsatz vom Gesamtbestand entspricht das? 4. Wie hat sich diese Zahl seit 2010 entwickelt? Zu 3. und 4.: Siehe hierzu anliegende Tabelle – Umfrage -Ergebnisse. Die Entwicklung kann nicht beziffert werden, siehe Antwort zu Frage 2. 5. Wie viele Seiten des Landes Berlin, der Bezirke und der Gesellschaften des Landes sind barrierefrei und wie viele sind zudem in Leichter Sprache verfasst? Welchem Prozentsatz vom Gesamtangebot entspricht das jeweils? Zu 5.: In einem durch die Senatskanzlei (Landesredaktion Berlin.de) beauftragten Prüfbericht (BIK-Test für die offiziellen Seiten der Berliner Behörden unter Berlin.de) wurde am 20.06.2016 durch die BIK Beratungsstelle Hamburg den untersuchten Webseiten auf Berlin.de eine sehr gute Zugänglichkeit bescheinigt (96.25 von 100 Punkten). Zu den Gesellschaften können keinen Aussagen getroffen werden. Das zur Pflege der offiziellen Webseiten von Berlin.de eingesetzte Redaktionssystem (Content-Management- System) unterstützt die entsprechend geschulten Web- Redakteurinnen und -Redakteure bei der Erstellung von sehr gut zugänglichen Webseiten. Darüber hinaus sind alle Webredaktionen des Landes Berlin sowie alle beauftragten Agenturen angehalten, ausschließlich barrierefreie Dokumente im Internet und im Intranet zu veröffentlichen. Nicht-barrierefreie Dokumente werden entsprechend gekennzeichnet. Im von der Landesredaktion Berlin.de herausgegebenen Redaktionshandbuch (http://support.berlin.de/wiki/images/8/8e/Redaktionshan dbuch_5_0.pdf) ist die Vorgehensweise zur Erstellung von barrierefreien Webseiten und zur Veröffentlichung von Dokumenten beschrieben. Einige Internetseiten auf Berlin.de sind bereits mit Informationen in Leichter Sprache ausgestattet. Geplant ist, ab dem 1. Quartal 2017 auf sämtlichen Startseiten der Berliner Behörden (ca. 300 Seiten) auf Berlin.de zusätzlich ein zusammengefasstes Angebot mit Texten in Leichter Sprache entsprechend den Vorgaben der BITV 2.0 zu schaffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 165 2 6. Wie haben sich diese Werte seit 2010 entwickelt? Eine zeitliche Entwicklung ist nicht darstellbar, siehe Antwort zu Frage 2. 7. Welche Konzepte wird der Senat in den kommenden zwei Jahren umsetzen, um seine Kommunikation barrierefreier und insbesondere leichter verständlich zu machen? 8. Wie wird der Senat in den kommenden Jahren verstärkt eine gesellschaftliche Vorreiterrolle in Sachen Leichte Sprache übernehmen? Zu 7. und 8.: Mit Internetseiten in Leichter Sprache (siehe auch Beantwortung zu Frage 5) wird unterschiedlichen Zielgruppen bei der eigenständigen Informationssuche geholfen. Nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernschwierigkeiten profitieren, auch ältere Menschen mit beginnender Demenz werden unterstützt. Neuberlinerinnen und Neuberliner, die der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind, werden auf diese Weise befähigt, an der öffentlichen Kommunikation teilzunehmen. Funktionale Analphabetinnen und Analphabeten werden ebenfalls durch den Einsatz Leichter Sprache gezielt angesprochen . In 2017 wird darüber hinaus eine Ausschreibung zur Erstellung von Gebärdensprachvideos für alle Startseiten der Berliner Behörden auf Berlin.de erfolgen. Um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern verständlicher zu gestalten, soll bürgernahe Sprache vermehrt eingesetzt werden. Unter anderem zu diesem Thema führt die Landesredaktion Berlin.de am 15.2.2017 einen Workshop für alle Webredaktionen von Berlin.de durch. Dort wird auch das Thema Barrierefreiheit unter der Anleitung Betroffener vorgestellt und diskutiert. Zudem sind im „Betreibervertrag zum Betrieb des Stadtinformationssystem Berlin.de“ zwischen dem Land Berlin und dem Dienstleister, der BerlinOnline Stadtportal GmbH, sämtliche Qualitätsanforderungen - auch hinsichtlich einer barrierefreien Umsetzung der unter Berlin .de veröffentlichten Angebote - vereinbart. Die ausdrücklichen Anforderungen zum Thema Barrierefreiheit wurden bereits in der Konzeptionsphase des Stadtinformationssystems Berlin.de berücksichtigt. Schon innerhalb der in den Jahren 2013 und 2014 projektierten Relaunchs der Landesauftritte nahm die barrierefreie Bereitstellung eine zentrale Rolle ein. Zur Sicherstellung bedient sich der Dienstleister u.a. auch externer versierter Beratungsunternehmen. Das Web-Angebot Berlin.de basiert auf dem Content- Management-System (CMS) Imperia. Das CMS Imperia ist ein Arbeitsmittel zur Erstellung von gut zugänglichen Webangeboten und hält die Anforderungen zur Barrierefreiheit ein. Das Thema Barrierefreiheit ist auch hier Bestandteil der Schulungsmaßnahmen zum CMS Imperia. Die Bedeutung von Barrierefreiheit hat der Senat auch im Berliner E-Government Gesetz dokumentiert. Das Berliner E-Government-Gesetz wurde dann am 30. Mai 2016 beschlossen – veröffentlicht am 09. Juni 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Mit dem Berliner E-Government-Gesetz wurden im Zusammenwirken mit den E-Government-Regelungen des Bundes gemäß dem E-Government-Gesetz Bund (Artikelgesetz ) verbindliche Grundlagen für elektronische Übermittlungen und elektronische Verarbeitung der Anträge , Auskunftsersuchen und anderer Anliegen behinderter und nicht-behinderter Menschen geschaffen. Angemessene barrierefreie Gestaltung der Zugänge und Abläufe werden als Ziel und Auftrag festgelegt, medienbruchfreie elektronische Abwicklungen aller Verwaltungsvorgänge werden so weit wie möglich befördert, die Berliner Verwaltung wird verpflichtet, alle Zugangswege mit vergleichbarer Servicequalität anzubieten. Behinderten und nicht-behinderten Menschen werden damit mehr und vereinfachte Angebote gemacht, mit den Behörden der Berliner Verwaltung ihre Anliegen in gleicher Weise abzuwickeln. Die Berliner Landesverwaltung ist zudem gehalten, für behinderte und nicht-behinderte Menschen gleichermaßen nutzbare IT-Angebote, insbesondere Internetauftritte , bereit zu stellen. Insbesondere greifen die § 12 (Nr.3) Elektronische Formulare, § 15 Gestaltung informationstechnischer Angebote und § 16 - Öffentliche IT-Zugänge des E-Government Gesetzes. Damit hat der Senat die Bedeutung der Barrierefreiheit dokumentiert. In der Praxis ist Leichte Sprache auch ein Teil der Aktivitäten , Barrieren im Umgang mit der Verwaltung abzubauen . Alle Verwaltungen sind bei ihren Internetangeboten über Berlin.de angehalten zumindest bürgerfreundlich zu formulieren. Zudem hat die Landesredaktion Berlin.de die TOP 100 der über Service.berlin.de abrufbaren Dienstleistungen des Landes Berlin vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltungssprache bürgerfreundlich formulieren lassen. Das Service-Portal verzeichnet monatlich um 7 Millionen Abrufe. Die Umsetzung darüber hinaus obliegt allen Berliner Verwaltungen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit . Berlin, den 27. Dezember 2016 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Sawsan Chebli Bevollmächtigte (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016) Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache Der Regierende Bürgermeister von Berlin - inkl. Wissenschaft und Forschung Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei hat 2013 die Broschüre „Berlin heute. Informationen über die Stadt Berlin in leicht verständlicher Sprache“ erstellt. Die Publikation wird regelmäßig neu aufgelegt. Darüber hinaus wird seit Mai 2016 die Broschüre „Das Berliner Rathaus. Informationen in leichter Sprache“ angeboten. Beide Publikationen sind als barrierefreie PDFs im Internet eingestellt. Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF; vormals Bildung, Jugend und Wissenschaft) hat keine Broschüren in Leichter Sprache herausgegeben. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung war Mitherausgeber einer Broschüre zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016, die in Leichter Sprache erschienen ist. Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Finanzen Keine Rückmeldung Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Umfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/10165 des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) "Leichte Sprache" 1/6 Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Für Frauen mit Lernschwierigkeiten ist im Jahr 2012 die Broschüre „Häusliche Gewalt ist nie in Ordnung“ erschienen, mit Informationen über häusliche Gewalt sowie zu den bestehenden Berliner Beratungs- und Schutzangeboten. Die Broschüre wurde gemeinsam mit der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG e.V.) entwickelt, von „Mensch zuerst - Netzwerk people first“ in die Leichte Sprache übersetzt und von der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen finanziert. Die Broschüre wurde flächendeckend in Berlin verteilt, um möglichst viele Frauen mit Lernschwierigkeiten und Informationsdefiziten direkt zu erreichen. Speziell für Frauen und Mädchen mit Lernschwierigkeiten wurde bereits im Jahr 2009 von der damaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen in Kooperation mit dem Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.V. und LARA die Broschüre „Was tun bei sexueller Gewalt? Wichtige Informationen für Frauen und Mädchen in Leichter Sprache“ erstellt. Auch diese Broschüre wurde von „Mensch zuerst - Netzwerk people first“ in die Leichte Sprache übersetzt. Wegen der noch immer vorhandenen großen Nachfrage plant die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung für das Frühjahr 2017 die Neuauflage der Broschüre. Bisher wurden keine Vordrucke oder Formulare in Leichter Sprache verfasst. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird das von Berlin.de bereitgestellte Content- Management-System genutzt. Dieses sieht die Erstellung barrierefreier Webseiten vor. Somit wird eine nahezu 100 %ige Barrierefreiheit der Seiten erreicht. Sie auch siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bislang wurden keine Webseiten in Leichter Sprache verfasst. Im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wird das von Berlin.de bereitgestellte Content- Management-System genutzt. Dieses sieht die Erstellung barrierefreier Webseiten vor. Somit wird eine nahezu 100 %ige Barrierefreiheit der Seiten erreicht. Bislang wurden keine Webseiten in Leichter Sprache verfasst. Senatsverwaltung für Inneres und Sport Fehlanzeige Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 2/6 Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Im Zuständigkeitsbereich der Justizbehörden einschließlich des Strafvollzuges keine Broschüren in Leichter Sprache verfasst. Für den Bereich des Verbraucherschutzes gilt dasselbe. Im Bereich der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) 2016 Infobrief der LADS - Sonderausgabe: 10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz, Broschüre, Online und als Druckexemplar 2014 Tipps für Trans*Menschen, Broschüre Empowerment , 2012 LADS - Flyer in Leichter Sprache, Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (inkl. nachgeordneter Einrichtungen) gibt es aktuell 10 Publikationen (Broschüren, Flyer, Informationsblätter) in Leichter Sprache.Vor 2010 gab es nur eine Publikation in Leichter Sprache, seither sind schrittweise mehr dazu gekommen. Weitere Flyer und Informationsblätter in Leichter Sprache sind in Planung. Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Eine Broschüre - Gedenkstätte Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Fehlanzeige Fehlanzeige siehe grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 3/6 Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache hier :IBB Fehlanzeige Fehlanzeige Der Internetauftritt der IBB ist barrierefrei. Die IBB hat seit dem 15.12.2016 einen neuen Webauftritt. Auch dort ist die IBB bestrebt, die komplexen Förderprogrammen sprachlich und grafisch einfach und verständlich zu erklären. hier: BEHALA Fehlanazeige Fehlanzeige Fehlanzeige hier: BSR Die BSR hat im Juni 2016 einen Flyer zur Abfalltrennung in leichter Sprache veröffentlicht. Dieser zeigt mit Bildern sowie in leichter Sprache die Zuordnung relevanter Abfallstoffe zu den haushaltsnahen Fraktionen, sowie Informationen zum Tausch- und Verschenkmarkt und Abgabemöglichkeiten auf Recyclinghöfen Fehlanzeige Die Internet-Seiten der BSR sind unter www.BSR.de seit dem Relaunch in diesem Jahr weitestgehend barrierefrei (noch nicht barrierefreie Bereiche werden in den nächsten 2-3 Jahren barrierefrei gestaltet) und in möglichst einfach verständlicher Sprache verfasst. hier: BWG Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige hier: BVG Die BVG bietet in der Kundenkommunikation Produkte in leichter bzw. einfacher Sprache an. Fehlanzeige Berlin. Barrierefrei 2017 wird auf der BVG- Webseite barrierefrei mit Vorlesefunktion in deutsch und Englisch angeboten. Zudem wird die BVG.de-Webseite barrierefrei angeboten. Außerdem befindet sich das Kundenmagazin PLUS samt Beilage navi auf der BVG.de Webseite in einer für Sehbehinderte optimierten PDF-Version für Vorleseprogramme. hier: Messe Berlin Fehlanzeige Fehlanzeige Fehlanzeige 4/6 Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Broschüre "Charlottenburg-Wilmersdorf heute - Der Bezirk in Leichter Sprache" . Im Bereich der Gleichstellungsbeauftragten wurde im Jahr 2016 ein Flyer zum Aktionstag gegen Gewalt an Frauen herausgegeben Dem Behindertenbeauftragten sind keine Vordrucke und Formulare bekannt, die seitens des Bezirksamts in Leichter Sprache erstellt worden wären. Im Rahmen des vom Bezirklichen Bündnis für Wirtschaft und Arbeit geförderten Projekts "Querschnittsthemen" wurde ein Leitfaden in Leichter Sprache erarbeitet. Bezüglich der bezirklichen Internetpräsenz gibt es nur eine Seite mit Information zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Behindertenbeauftragten in Leichter Sprache). In elektronischer Form vorliegende Informationsmaterialien in Leichter Sprache von externen Anbietern (z.B. zu den Berlinwahlen oder zur Grundsicherung) werden vom Behindertenbeauftragten nach dessen Ermessen mit der Bitte um Veröffentlichung im Internet an die jeweiligen Ämter verteilt. Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg von Berlin Ein Flyer im Rahmen des EFRE-Projektes Willkommenskultur. ERWIN - Volkshochschulprogrammheft. Fehlanzeige Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Keine Broschüren. 2015 Ausgabe „Ein Kiez-Atlas für alle – Lieblings- Orte“ in Hohenschönhausen“ in möglichst Leichter Sprache. 2016 Beginn mit dem Inklusionsprojekt für Lichtenberg in Leichter Sprache. Es wurde ein Leitfaden entwickelt, der klare Vorgaben für barrierefreie Gestaltung von Flyern, Plakaten und anderen Informationsmaterialien enthält. Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf von Berlin Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Mitte von Berlin Die Volkshochschule Mitte veröffentlichte von 2010- 2013 zweimal jährlich ein Programmheft „Bildung in Leichter Sprache“, ab 2014 ging diese Veröffentlichung in das berlinweite, alle bezirklichen Volkshochschulen aufführende Programmheft „Leichter Lernen“ über. In diesem Programmheft werden Kurse in Leichter Sprache aufgeführt. Die Anmeldeformulare der VHS Mitte für Kurse aus dem Programmheft „Leichter Lernen“ sind in Leichter Sprache. In den Bibliotheken sind die allgemeinen Benutzerinformationen in Leichter Sprache verfasst sowie die Hinweise zum Medienbestand in leichter Sprache. Eine Prozentzahl kann nicht angegeben werden Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Neukölln von Berlin Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 5/6 Institution Frage 1 und 2 :(Anzahl der) Broschüren in Leichter Sprache Frage 3 und 4 :(Anzahl der ) Vordrucke und Formulare in Leichter Sprache Frage 5: Anzahl der Internetangebote in Leichter Sprache Bezirksamt Pankow von Berlin Fehlanzeige Fehlanzeige Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Spandau von Berlin Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Steglitz - Zehlendorf von Berlin Das Sozialamt Steglitz-Zehlendorf nutzt zwei Broschüren in leichter Sprache, den Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung sowie die Hinweisbroschüre (online) zum Antrag auf Grundsicherung. Welchem Prozentsatz an allen Informationsschriften dies entspricht, kann nicht beantwortet werden, schon allein deshalb nicht, weil die Nutzung von Broschüren ständigen Veränderungen unterliegt (neue Broschüren werden herausgegeben, veraltete Broschüren herausgenommen). 2 Formulare sind in leichter Sprache verfasst: Antrag auf Kitagutschein für Geflüchtete, Antrag auf Hortbetreuung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Tempelhof - Schöneberg von Berlin Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 Bezirksamt Treptow - Köpenick von Berlin Jugendamt Fehlanzeige Siehe auch grundsätzliche Beantwortung zu Fragen 5 und 6 6/6 S18-10165 Umfrageergebnisse