Drucksache 18 / 10 166 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Stefanie Fuchs (LINKE) vom 14. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Dezember 2016) und Antwort Verfahren am Sozialgericht Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Eingangszahlen für Klagen (einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes) am Sozialgericht Berlin seit dem 1.1.2012 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 1.: Eingangszahlen (Klagen einschließlich Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes): 2012 2013 2014 2015 2016 I. - III. Quartal Eingänge 44.300 41.979 38.439 37.009 25.665 2. Wie viele der im vorbezeichneten Berichtszeitraum eingegangenen Klagen waren a) zulässig und ganz bzw. teilweise begründet? b) zulässig und unbegründet? c) bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz: zulässig und nach summarischer Prüfung begründet? Zu 2.a) und b): Statistisch erfasst wird nur die Zahl der Verfahren, die mit Urteil oder Gerichtsbescheid erledigt werden und ganz oder teilweise erfolgreich waren. Als zumindest teilweise begründet sind auch Verfahren anzusehen, die durch gerichtlichen Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärung, angenommenes Anerkenntnis beendet werden. Dies ergibt die folgende Übersicht für die nach den Jahren ihrer Erledigung geordneten Klageverfahren: Jahr 2012 2013 2014 2015 I. - III. Quartal 2016 Erledigungen 33.535 34.390 31.333 31.738 23.155 davon zumindest teilweise erfolgreich 15.498 15.511 12.497 13.066 9.201 Zu 2.c): Es gilt das zu 2.a) und b) Gesagte. Danach gilt für die in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erledigten Verfahren: Jahr 2012 2013 2014 2015 I. - III. Quartal 2016 Erledigungen 8.064 7.821 8.004 7.280 4.881 davon zumindest teilweise erfolgreich 4.123 4.046 4.036 3.662 2.341 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 166 2 3. Wie lange betrug im vorbezeichneten Berichtszeitraum die durchschnittliche Verfahrensdauer? Zu 3.: Jahr 2012 2013 2014 2015 I. Quartal 2016 II. Quartal 2016 III. Quartal 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer in Monaten 12,0 13,8 15,3 15,7 15,6 15,4 15,3 4. Wie hoch waren die durchschnittlich angefallenen Gerichtskosten pro Verfahren? Zu 4.: Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin sind in der Regel gerichtskostenfrei (für Versicherte, Leistungsempfangende einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfangende , Menschen mit Behinderungen oder deren Sonderrechtsnachfolgende, soweit sie in dieser Eigenschaft als Klagende bzw. Beklagte beteiligt sind, vgl. § 183 SGG (Sozialgerichtsgesetz). Gehören Klagende und Beklagte nicht zu diesen Personen, haben diese für jede Streitsache eine sog. Pauschgebühr in Höhe von 150 Euro zu entrichten, die sich wiederum auf die Hälfte ermäßigt, wenn die Sache nicht durch Urteil erledigt wird. Allerdings sind der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit von der Zahlung der Kosten befreit. Lediglich wenn weder die Klagenden noch die oder der Beklagte zu den von den nach § 183 SGG von Gerichtskosten befreiten Personen gehören, werden Kosten (Gerichtskosten) nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Das sind z. B. Streitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern und vertragsärztliche Streitsachen, die allerdings als solche nicht einzeln statistisch erfasst werden. Die durchschnittlichen (Voll-)Kosten je Verfahren (ohne Personalkosten für richterlichen Dienst) sind für das Jahr 2015 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Kostenträgernummer Kostenträger Kosten je Verfahren 79609 Unfallversicherungssachen (SG) 1.159 € 79610 Sachen der Bundesagentur für Arbeit / Erziehungsgeldsachen 365 € 79626 Haupt- und Eilverfahren SGB XII (einschl. Angel. d. Asylbewerberleistungsgesetzes ) (SG) 312 € 80311 Kranken- und Pflegeversicherungssachen (SG) 441 € 80312 Rentenversicherungssachen einschl. Entwicklungshelfergesetz und NS-Opfer- Entschädigung sowie einschl. AAÜG (SG) 1.102 € 80313 Schwerbehinderten-, Versorgungs- und Entschädigungssachen (SG) 948 € 80314 Vertragsarztsachen und Sonstige Verfahren (SG) 294 € 80316 Hauptverfahren in SGB II - Angelegenheiten (SG) 516 € 80317 Einstweiliger Rechtsschutz in SGB II - Angelegenheiten (SG) 345 € 5. Für wie viele der vorbezeichneten Verfahren wurde Prozesskostenbeihilfe gewährt, und in welcher Gesamthöhe per anno wurde sie in den jeweiligen Jahren gewährt ? Zu 5.: 2012 2013 2014 2015 I. - III. Quartal 2016 Verfahren mit Prozesskostenhilfe 5.236 6.022 6.222 6.186 4.250 Höhe der gewährten Prozesskostenhilfe 1.918.841 € 1.978.732 € 2.203.793 € 2.718.879 € 2.073.154 € Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 166 3 6. Was waren im Berichtszeitraum die fünf häufigsten Klagegründe? Zu 6.: Die fünf häufigsten Klagegründe betrafen die Sachgebiete: Angelegenheiten nach dem SGB II, Rentenversicherung , Krankenversicherung, Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX und Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit. 7. Wie viele Verfahren waren im Berichtszeitraum jeweils per 31.12. eines Jahres unerledigt? Zu 7.: 2012 2013 2014 2015 III. Quartal 2016 Bestände 42.535 42.687 41.831 39.834 37.382 8. Wie viele Verfahren wurden im Berichtszeitraum durchschnittlich pro Richter/in-Stelle in dem jeweiligen Jahr bearbeitet? Zu 8.: Hauptverfahren und Eilverfahren insgesamt: 2012 2013 2014 2015 Eingänge je Richter*in 428 398 352 326 Erledigungen je Richter*in 402 400 360 344 9. Wie viele Richterstellen welcher Besoldungsgruppe waren im Berichtszeitraum für jeweils welche Dauer unbesetzt? Zu 9.: Jahr Anzahl Stellen Im Rahmen der Haushaltswirtschaft zugewiesene Stellen Durchschnittlicher Einsatz von Richterinnen/Richtern in VZÄ Differenz zugewiesene Stellen und tatsächlich eingesetzte Richter*innen in % 2012 131,14 131,14 126,803 3,3 2013 131,14 140,14 131,099 6,5 2014 140,14 142,14 130,936 7,9 *) 2015 140,14 142,14 133,986 5,7 2016 149,14 149,14 137,331 7,9 **) *) im Jahr 2014 war für fünf Monate eine neu eingerichtete R 2-Stelle unbesetzt **) im Jahr 2016 war für neun Monate eine neu eingerichtete R 2-Stelle unbesetzt Freiwerdende Stellen, die haushaltswirtschaftlich auch nachbesetzt werden können, werden zeitnah nach den jeweiligen Richterwahlausschussterminen mit neu eingestellten Richterinnen und Richtern auf Probe, bzw. Richterinnen und Richtern auf Probe, die ihren Einsatzort turnusmäßig wechseln müssen, nachbesetzt. Da der Richterwahlausschuss nicht regelmäßig über Neueinstellungen befindet und einige Richterstellen haushaltswirtschaftlich nicht nachbesetzt können (z. B. wegen kurzfristiger Beurlaubungen ), entsteht regelmäßig eine Differenz zwischen den zugewiesenen Stellen und den beim Sozialgericht tatsächlich eingesetzten Richterinnen und Richtern. Berlin, den 28. Dezember 2016 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Jan. 2017)