Drucksache 18 / 10 170 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 15. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2016) und Antwort Rechtswidrige Speicherung von Personendaten in der „Falldatei Rauschgift“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele durch Behörden des Landes Berlin vorgenommene Eintragungen gibt es in der von Bund und Ländern gemeinsam geführten „Falldatei Rauschgift“ (FDR)? Zu 1.: Mit Stand vom 19. Dezember 2016 sind durch das Land Berlin insgesamt 137.538 Falldatensätze in der „Falldatei Rauschgift“ (FDR) erfasst. 2. Welche Behörden des Landes Berlin haben Zugriff auf die FDR und welche können Eintragungen oder Löschungen in der FDR aus welchen Anlässen vornehmen? 3. Nach welchen Regeln erfolgen Eintragungen, Überprüfungen und Löschungen von Datensätzen in der FDR durch Behörden des Landes Berlin und welche Anordnungen , Verwaltungsanweisungen. Dienstvorschriften o.ä. sind hierfür maßgeblich (bitte im Wortlaut beifügen)? Zu 2. und 3.: Nur die Polizei Berlin hat Zugriff auf die FDR. Die Datenerfassung und Löschung erfolgt ausschließlich durch die „Zentralstelle für Rauschgift“ beim Landeskriminalamt (LKA 43 AE). Die Pflicht zur Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt (BKA) durch die Länder ist in § 13 Abs. 1 Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) geregelt. Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß § 8 BKAG und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKA-Daten-Verordnung (BKADV). Die einspeichernde Berliner Stelle trägt gemäß § 12 BKAG im Rahmen des polizeilichen Informationssystems die datenschutzrechtliche Verantwortung für die beim BKA gespeicherten Daten, namentlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der Eingabe sowie die Richtigkeit und Aktualität der Daten. Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogener Daten erfolgen auf der Rechtsgrundlage des § 32 BKAG. Die gesetzlichen Vorgaben werden in einer vom BKA erstellten und mit allen Ländern abgestimmten Errichtungsanordnung konkretisiert. 4. Wie hoch lag die Gesamtzahl der im Rahmen der gemeinsamen Kontrolle der FDR durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geprüften Fälle mit Bezug zu Berlin (bitte nach speichernden Stellen einzeln auflisten)? Zu 4.: Bei der Kontrolle der FDR durch die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin (BlnBDI) wurden stichprobenartig 25 Fälle mit Bezug zu Berlin geprüft. 5. Wie hoch lag die Gesamtzahl der bei der Kontrolle festgestellten Mängel in der FDR mit Bezug zu Berlin (bitte nach speichernden Stellen getrennt auflisten)? Zu 5.: In 11 Fällen wurden die Daten vollständig und in weiteren 11 Fällen teilweise gelöscht, da die weitere Speicherung nicht mehr erforderlich war. 6. Welche Mängel und welche rechtswidrigen Eintragungen wurden bei der Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten in der FDR für das Land Berlin festgestellt ? Zu 6.: Die BlnBDI hat die Nichteinhaltung von § 2 BKAG (Straftat von länderübergreifender und erheblicher Bedeutung) und des § 8 Abs. 2 BKAG (Erfordernis der Negativprognose) sowie die fehlende Dokumentation der Entscheidung über die Erfassung der Fälle gerügt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 170 2 7. Wie viele rechtswidrig gespeicherte Datensätze in der FDR wurden seit Juli 2015 gelöscht und wie viele davon betreffen das Land Berlin? Zu 7.: Hierzu können in Ermangelung einer entsprechenden statistischen Erhebung keine Angaben gemacht werden. Eingaben, Veränderungen und Löschungen der Daten werden automatisch beim BKA protokolliert. Diese Informationen liegen dem Senat nicht vor. 8. Welche Konsequenzen hat der Senat aus der Überprüfung der FDR durch die Datenschutzbeauftragten gezogen und welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die behördliche Praxis der Speicherung datenschutzrechtlich zu verbessern? Zu 8.: Nach eingehender Prüfung der in der FDR erfassten Daten wurden in Zusammenarbeit mit der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Polizei Berlin und LKA 43 bereits am 29. Juni 2016 Kriterien zur Überprüfung , Löschung und Erfassung erarbeitet, die sicherstellen , dass die Voraussetzungen der §§ 2 und 8 Abs. 1 und 2 BKAG bei der Speicherung beachtet werden. Die BlnBDI hat die neuen Erfassungskriterien begrüßt. Zu Einzelheiten findet aktuell die Endabstimmung statt. Darüber hinaus wird der gesamte „Alt-Datenbestand“ einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. Alle Datensätze werden händisch nach den zuvor genannten Kriterien geprüft und im Ergebnis der Prüfung Daten gegebenenfalls gelöscht beziehungsweise Löschprüffristen angepasst . Ferner findet eine Prüfung der Neuerfassung aktueller Fälle statt. 9. Wie viele datenschutzrechtliche Fortbildungen fanden seit 2010 für die in die FDR einspeisenden Dienststellen statt und wie viele Personen mit Zugriff auf die FDR wurden dabei erreicht (bitte nach Dienststellen und Dienstgraden getrennt auflisten)? Zu 9.: Keine. 10. Wie viele Überprüfungen (bzw. Stichproben) auf datenschutzrechtliche Mängel fanden beim Landeskriminalamt jährlich statt (bitte mit Beginn 2010 nach Jahren getrennt auflisten)? Zu 10.: Die datenschutzrechtliche Prüfung der FDR durch die BlnBDI fand in den Jahren 2015/2016 statt. 11. Bei wie vielen Schulungen waren Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Datenschutzbeauftragten beteiligt ? Zu 11.: Siehe Antwort zu Frage 9. 12. Wie viele Personen haben seit 2010 Auskunft über in der FDR gespeicherte Daten bei Berliner Behörden beantragt (bitte nach Jahren getrennt angeben)? 13. In wie vielen Fällen wurde seit 2010 eine Löschung von Daten in der FDR bei den speichernden Stellen des Landes Berlin beantragt und in wie vielen Fällen wurde Löschungsanträgen stattgegeben (bitte nach Jahren getrennt angeben)? Zu 12. und 13.: Dazu können keine Angaben gemacht werden, da die Berliner Polizei keine statistischen Erhebungen im Sinne der Fragestellungen führt. Berlin, den 27. Dezember 2016 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2017)