Drucksache 18 / 10 171 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 15. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2016) und Antwort Eintrittsermäßigung für Schwerbehinderte in den Berliner Bäderbetrieben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, schwerbehinderte Menschen ohne Bezüge aus dem SGB XII in die ermäßigte Preistabelle der Berliner Bäderbetriebe aufzunehmen? 2. Hielte der Senat dies für einen erstrebenswerten Schritt, um für Berlinerinnen und Berliner, die trotz ihres nachgewiesenen Status der Schwerbehinderung keine Leistungen nach dem SGB XII beziehen und denen aufgrund ihrer Schwerbehinderung die Teilhabe am öffentlichen Leben erschwert ist, Barrieren abzubauen? 3. Welche Kosten würden aus Sicht des Senats mit der Aufnahme dieser Personengruppe in die Ermäßigungstabelle entstehen? Zu 1. bis 3.: Zurzeit sieht die Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) keine solche Ermäßigung vor. Schwerbehinderung geht auch nicht zwangsläufig mit einer Bedürftigkeit einher. Die sozial begründeten branchenüblichen Ermäßigungstatbestände sind abschließend in Ziffer 2 der Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) geregelt. Zudem wurde unter Ziffer 3 der unentgeltliche Eintritt von Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen “B” im Schwerbehindertenausweis eingeräumt. Gemeinsam mit den BBB wird die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im ersten Halbjahr 2017 eine Evaluierung des Bäderkonzeptes 2025 vornehmen. Dabei wird unter Berücksichtigung der Koalitionsvereinbarung eine Überprüfung der bisherigen Tarife auf ihre Sozialverträglichkeit hin erfolgen. Die obigen Fragestellungen sind hierin einzubeziehen. Eine Beantwortung der oben genannten Fragen würde zurzeit eine isolierte Betrachtung der o.g. Personengruppe voraussetzen. Die Tarife sind jedoch als Gesamtsystem zu betrachten, um die finanziellen Auswirkungen von Tarifänderungen einschätzen und steuern zu können. Berlin, den 21. Dezember 2016 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2016)